Fitnessstudio Sonderkündigungsrecht wegen Depressionen?
Hallo,
Ich leide unter chronischen Depressionen und das war auch lange bevor ich mich beim Fitnessstudio angemeldet habe so. Ich habe mich etwas im Internet informiert, bevor ich diese Frage jetzt stelle, da steht dass man ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn das Studio vor der Anmeldung von meiner Krankheit wusste. Jetzt habe ich leider dem Studio nicht mitgeteilt das ich an dieser Krankheit leide und daher weiß ich nicht ob ich dennoch ein Recht auf die Sonderkündigung habe. Ich leide wirklich darunter, da ich aktuell nur den ALG2 Satz bekomme und die 30€ für mich viel Geld sind. Vll weiß jemand anders mehr darüber, aber das habe ich im Internet gefunden:
Grundsätzlich stellt eine dauerhafte Erkrankung keinen Kündigungsgrund dar, wenn der Kunde diese bei Vertragsschluss bereits kannte. Ausnahmsweise kann aber eine bereits bei Vertragsbeginn bestehende Erkrankung (z. B. eine Depression) zur außerordentlichen Kündigung berechtigen. Das gilt jedenfalls dann, wenn diese dem Fitnessstudio vor Vertragsschluss offengelegt wurde (AG Geldern, Urteil vom 20.03.2006 – 4 C 428/05).
Quelle: https://www.hofauer.com/fitnessstudio-kuendigung/
Das ich ein Attest vom Arzt bräuchte, weiß ich schon, aber das wäre kein Problem für mich.