weil die Palestinänser, die anderenEinheimischen dieses Landes, die diese Juden davor unterdrückt, vom eigenen Land verstossen, deportiert, vergewaltigt und massenhaft ermordet haben, langsam zu Ende gehen
RECHTS ist und wird immer vor links bleiben, anders zu behaupten, wäre absurd
was Grund hat und was ohne Grund ist - entscheidet der Beamte selbst vor Ort,- er könnte einfach dich verdächtigen, z.B . Unter Drogeneinfluss sein und daraus schließt er, dass du verbotene Substanzen bei sich haben könntest- als Beispiel. Wenn du eine Sporttasche voll mit Stoff durch die ganze Stadt schleppen sollst und solche Gedanken schon jetzt machst,- dann lass es besser, - die schlechten Sachen müssen gut gemacht werden, - mit deinen paranoischen Gedanken einer möglichen Kontrolle kommst du nicht weiter. Anstatt in eine wahnsinnige Avanture hineinrutschen, lies besser BTMG - laut ,in voller Einsamkeit, und sprich die möglichen Strafen für so ein Vergehen wie Gebete aus… es lohnt sich nicht, diese 1000-1500€ die man dir im besten Fall für solche Kurierdienste versprochen hat, kosten die mehrjährige Haftsrafe gar nicht… Der reale Ausgang für dich - du wirst geschnappt, es wird dir hohe Strafe drohen, du wirst heulen und um ein Deal betteln, dann Par.31 BTMG und du wirst für immer anscheißer sein, und deine Paranoia entwickelt sich zum permanenten Verfolgungswahn bis zum Ende deines Lebens. Brauchst du das wirklich?….
Hast du etwa was gesoffen?? Oder komisches Zeug aus China geraucht???? Hör mit der Scheisse auf!!!! Sonst bleibt Du weiterhin so unterentwickelt, wie Du jetzt gerade bist.. Treib bisschen Sport und wenn Du mit einer Frau irgendwann rausgehen solltest, stell ihr bitte die ähnlichen Fragen auf gar keinen Fall- die arme könne ich dich anzeigen, Kumpel!! Ja, ja, jetzt wurde gerade ein neues Gesetz verabschiedet, - „Blödheit“ Paragraph 666 StGB- ab 5 Jahre Geschlossener Psychiatrie. Deshalb- nochmal mein Rat zu dir- bitte hör auf mit der Scheiße!
Ich wünsche mir, dass die Deutschland Flagge sie beleidigt, sollte sie eigentlich , ist eben Nationale Stolz der Deutschen, die in ihrem deutschen Land leben!! Das Wort Ausländer bedeutet genau gesehen- der , der diesem Land fremd ist ( Aus und Land). Und es geht nicht darum von welchen Ethnien man stammt- die vorerst geistige und kulturelle Zugehörigkeit zählen. In Deuschland musst du deutsch sein und sich dementsprechend benehmen- und dann wirst etwas anziehendes empfinden wenn du siehst wie man die deutsche Flagge hisst.
Das Buch von Gustav Le Bon Psychologie der Massen war ein Taschenbuch nicht nur für Hitler sondern auch für Lenin. Außerdem muss man Karl Haushofer nicht vergessen, der seine Weltanschauung quasi herauskristallisiert hat, der war einer der ersten Geopolitiker überhaupt.Er hat viele Bücher über Japan geschrieben, was auf jeden den Führer so beeinflusste, das er Japan zum Verbundeten gemacht hat, außerdem Der nationalsozialistische Gedanke in der Welt aus 1933 . Die sogenannte Welteislehre vom Österreicher Hörbiger . Die Thule Gesselschaft - ein Geheimbund von Rudolf Sebottendorf, aus dem die Führungskräfte der NSDAP später kamen…das Buch von 1933 „Bevor Hitler kam. Urkundliches aus der Frühzeit der nationalsozialistischen Bewegung“.
alfred Rosenberg nicht vergessen mit seinem Mythos des zwanzigsten Jahrhunderts und natürlich Untergang des Abendlandes von Oswald Spengler - das Lieblingsbuch nicht nur von Goebbels sondern auch von Hitler. Und das ist klar nicht alles…
Ich denke mit KI kannst du solche Info nicht abrufen…
Vernichtende Kriegsverteidigung Israels gegen Hamas mit anschließendem Völkermord an arabischen Ethnien in Gaza
und was sagt KI dazu? Dieser unersättlicher penetranter Vergewaltiger der menschlichen Gedanken ( falls solche noch zur Erscheinung treten) wird die meisten natürlich auslöschen- insbesondere diejenigen, dessen Dasein vom Intelligenz Vorhandensein nicht besonders erschwert zu sein scheint....
Sie haben viele Qualitätsmängel, gehen oft kaputt oder sind von Anfang an defekt.
Die Deutschen sind in diesem Sinne viel viel besser
Ich bin gegen den Krieg - da gibt es nichts zu unterstützen, es gibt weder Das Böse noch das Gute , egal was man uns im Zombifernsehen zeigt , - deshalb gegen die beiden - die Märchen und andere herzzerreißenden Geschichten über einen bösen blutrünstigen Angreifer, der sich in seinem Land auf einmal eingeengt fühlte ( verdächtig erinnert an ein altes germanisches Horrormärchen Mitte des 20.Jahrhunderts) und einen kleinen schmächtigen, armen, hilflosen Verteidiger, der nur nach Frieden und Versöhnung ständig strebte und niemals einen kleinsten Anlass für heutigen beispiellosen Massaker, gegeben hat , - solche Stories werden nur von "nützlichen Idioten" für bare Münze genommen
Wäre komisch, wenn es keinen gäbe,- ist eben ein Verteidigungsbündnis, - wurde allen zumindest so die ganze Zeit verkauft… oder ist die beste Verteidigung ein hinterhältiger Angriff?:) Her mit allen Plänen!!!
so eine Notwehr hätte in solchen Fällen ein bisschen Männlichkeit und Respekt in unsere desorientierte geschlechtslose Gesellschaft beigebracht… dann wird man tausend Mal überlegen bevor man etwas beleidigendes jemandem sagt… ich hätte sofort zugehauen- direkt in die freche Fresse, ohne besonders nachzudenken
freche linke
klar ! sie kann mich beraten - ich ess alles, bin nicht besonders anspruchsvoll und höre sowieso nicht zu, wenn man mir die Tipps über gesunde Ernährung gibt
Ukrainer keine Voraussetzungen als Bürgergeldempfänger erfüllen - ist logisch irgendwie...
du kannst in diesem Fall Strafanzeige erstatten – und zwar wegen Betrugs (§ 263 StGB). Die rechtliche Bewertung hängt davon ab, ob man dem Verhalten deines Bekannten eine Täuschung mit Vermögensschaden und Vorsatz entnehmen kann. Nach deiner Schilderung spricht vieles dafür.
Juristische Einordnung
Tatbestand nach § 263 Abs. 1 StGB – Betrug:
- Täuschung über Tatsachen
- → Dein Bekannter hat dir vorsätzlich vorgespiegelt, er werde dir das Fahrrad in Raten abbezahlen.
- Irrtum
- → Du bist im Vertrauen darauf, dass er zahlt, einen Ratenvertrag auf deinen Namen eingegangen.
- Vermögensverfügung
- → Du hast das Fahrrad bestellt und zahlst dafür monatlich – dein Vermögen wird belastet.
- Vermögensschaden
- → Da du die Raten zahlen musst und er nicht zahlt, liegt bei dir ein Schaden vor.
- Vorsatz & Bereicherungsabsicht
- → Wenn er schon beim Abschluss des „Deals“ nie die Absicht hatte zu zahlen, liegt Betrug mit Vorsatz vor.
Beweise / Nachweise
Du solltest folgende Punkte dokumentieren, um den Verdacht zu stützen:
- WhatsApp-Chatverlauf mit seiner Zusicherung (Rate ist machbar, er zahlt dir das zurück)
- Liefernachweis, dass er das Rad angenommen hat
- Deine Bestellbestätigung und Vertragsunterlagen
- Zahlungsbelege der bisher gezahlten Raten
Diese Beweismittel solltest du in Kopie mit zur Polizei oder zur Online-Anzeige nehmen.
Anzeige erstatten – so gehst du vor:
- Zur Polizei gehen oder
- Online über die Webseite deiner Landespolizei anzeigen (z. B. „Polizei Berlin Onlinewache“)
- Sachverhalt genau schildern: Zeitpunkt, Ablauf, WhatsApp-Verlauf, Wert des Fahrrads, Ratenhöhe, Lieferanschrift, Verhalten seit Lieferung.
Zivilrechtliche Komponente
Neben der Strafanzeige kannst du zivilrechtlich auf Rückzahlung oder Herausgabe klagen:
- Zahlungsklage (§ 812 BGB ungerechtfertigte Bereicherung oder § 280 ff. BGB Schadensersatz)
- Wenn er das Fahrrad nicht freiwillig herausgibt, ggf. auf Herausgabe klagen (§ 985 BGB) – denn rechtlich gesehen ist das Rad noch dein Eigentum, solange du bezahlst.
Hinweis
- Selbst wenn er behauptet, es sei ein Geschenk gewesen, wird der Chatverlauf und dein Zahlungsverhalten klar dagegen sprechen.
- Ghosting nach Erhalt des Fahrrads ist ein starkes Indiz für vorsätzlichen Betrug.
Du hast gute Chancen, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs aufnimmt.
Das hat mein KI geantwortet (guter Junge:) -
Nachteile und Risiken
1. Fehlende menschliche Urteilsfähigkeit
- Gesetze lassen häufig Raum für Wertung – z. B. „angemessen“, „erheblich“, „billig“, „vorsätzlich“.
- Eine Maschine kann keine Empathie, Moral, Kontextverständnis oder kulturelle Feinheiten nachvollziehen.
2. Intransparenz (Black Box)
- Viele KI-Systeme sind nicht nachvollziehbar: Warum genau eine Entscheidung getroffen wurde, bleibt oft unklar („Black Box AI“).
- Das verletzt potenziell das Recht auf rechtliches Gehör und faires Verfahren (Art. 6 EMRK).
3. Verfassungsrechtliche Bedenken
- In Deutschland ist richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 GG) und das Prinzip des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) garantiert.
- Es ist fraglich, ob eine nicht-menschliche Entität überhaupt als Richter i.S.d. Verfassung gelten kann.
4. Manipulations- und Diskriminationsgefahr
- KI lernt aus Daten – diese Daten können Vorurteile oder strukturelle Diskriminierung enthalten (z. B. bei Strafzumessung).
- Bias in Trainingsdaten kann zu ungerechten Ergebnissen führen, ohne dass jemand bewusst diskriminiert hat.
5. Demokratische Legitimation
- Richter sind Teil der staatlichen Gewaltenteilung – KI hat keine Legitimation durch Wahlen, Ernennungen, Kontrolle oder Verantwortung.
Kompromissvorschlag: KI als Assistenzsystem bei den Bußgeldbescheiden (z.B.) und bei der Rechtsberatung
Das ist eine komplexe strafrechtliche Frage, die sich im Schnittpunkt zwischen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), dem Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) und allgemeinen Prinzipien des Strafrechts (z. B. Versuch, Beihilfe, Vorsatz) bewegt.
Rechtliche Einordnung Schritt für Schritt
1. Was ist P2NP?
- P2NP (Phenyl-2-nitropropen) ist eine Vorläufersubstanz (Grundstoff) zur Herstellung von Amphetamin oder Methamphetamin.
- Diese Substanz ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 sowie in der Grundstoffüberwachungsliste des GÜG aufgeführt.
- Der Besitz, Erwerb oder die Weitergabe dieser Stoffe ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.
2. Gilt bereits der Versuch als strafbar?
Ja. Das GÜG verweist in § 19 Abs. 1 GÜG auf das Strafrecht:
§ 19 Abs. 1 GÜG: „Wer vorsätzlich […] ohne die erforderliche Erlaubnis mit einem Grundstoff des Anhangs I […] handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Abs. 3: Auch der Versuch ist strafbar.
3. Deine Handlung – wie ist sie zu bewerten?
Du hast selbst:
- keine Substanz bestellt,
- keine Substanz besessen oder hergestellt,
- aber: konkrete Hilfe zur anonymen Beschaffung geleistet, mit Wissen über den Zweck (Herstellung von P2NP).
Das bedeutet: Du könntest dich wegen Beihilfe zum Versuch der unerlaubten Herstellung eines Grundstoffs nach GÜG strafbar gemacht haben.
► Beihilfe (§ 27 StGB):
- Du hast vorsätzlich eine Hilfeleistung zu einer vorsätzlichen Tat eines anderen gegeben.
- Die bloße Informationsbeschaffung und Weitergabe, mit Wissen um den Zweck, kann als psychische Beihilfe gewertet werden.
► Vorsatz?
- Auch wenn du „nichts von der Strafbarkeit“ wusstest:
- Unwissenheit schützt nur dann, wenn du den Vorsatz vollständig ausschließen kannst.
- Rechtlich genügt bedingter Vorsatz („Es könnte strafbar sein, ist mir aber egal“).
Das heißt: Deine Unkenntnis vom GÜG schützt dich nicht automatisch, wenn du damit gerechnet hast, dass es irgendwie illegal sein könnte, und es trotzdem gemacht hast.
Welche Strafe ist zu erwarten?
🔸 Tatbestand: Beihilfe zum Versuch der Straftat nach § 19 GÜG
- Grundstrafe: bis 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
- Beihilfe (§ 27 StGB): führt zu Strafmilderung nach § 49 Abs. 1 StGB.
- Versuch: ebenfalls mildernd (§ 23 Abs. 2 StGB).
Wenn du:
- ersttäter bist,
- voll geständig bist,
- keine Vorstrafen hast,
- kooperativ mit den Ermittlungsbehörden warst,
Erwartbar ist:
- Geldstrafe (z. B. 60–120 Tagessätze)
- oder im Extremfall: kurze Freiheitsstrafe auf Bewährung – wenn die Staatsanwaltschaft den Fall für relevant genug hält.
Eine Person gilt erst dann als Straftäter, wenn sie rechtskräftig verurteilt wurde (§ 1 StGB: Keine Strafe ohne Gesetz, und Art. 6 EMRK: Unschuldsvermutung bis zur Verurteilung). Vorher ist sie Beschuldigter, Angeschuldigter oder Angeklagter, je nach Stadium des Strafverfahrens.
Wie lange dauert es durchschnittlich – und im Extremfall – bis eine rechtskräftige Verurteilung bei schweren Gewalttaten erfolgt?
Durchschnittliche Dauer (schwere Gewaltstraftaten wie Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, versuchter Mord etc.):
- Ermittlungsverfahren: 3 bis 9 Monate
- Anklageerhebung + Zwischenverfahren: 1 bis 3 Monate
- Hauptverhandlung (Landgericht): 2 bis 6 Monate (je nach Beweisaufnahme, Gutachten usw.)
- Berufung/Revision (wenn eingelegt): weitere 3 bis 12 Monate
Gesamtzeitraum (bis zur Rechtskraft): ca. 6 bis 18 Monate
Langsamste Fälle – bei Komplexität, internationalen Bezügen oder Revision bis zum BGH:
- z. B. bei schwerem Mord, Serienverbrechen, terroristischen Taten, psychiatrischen Gutachten oder Auslandsermittlungen
- bis zu 3–5 Jahre oder sogar länger, insbesondere bei:
- Mehrfachinstanzen
- Wiederaufnahmen
- Verfahrensunterbrechungen (z. B. wegen Krankheit oder Flucht)
- umfangreicher Beweisaufnahme, DNA-Spuren, Sachverständigenanhörungen
Wichtig – Rechtskraft bedeutet:
- Kein weiteres Rechtsmittel mehr möglich, z. B. Berufung oder Revision
- Urteil gilt als endgültig – ab dann ist die Person juristisch ein „Straftäter“
Beispielhafte Urteile:
- BGH 5 StR 550/19: Mordverfahren mit komplexer Beweisaufnahme – Urteil nach 28 Monaten rechtskräftig
- StA Berlin, Fall Anis Amri: Tat in 2016 – Nebentäter-Verfahren mit Urteilen teils 3 Jahre später
- NSU-Prozess: Dauer über 5 Jahre bis zum Urteil, Revision dauerte nochmals über 1 Jahr
Fazit:
- Im Normalfall ist ein Verfahren bei schweren Gewaltverbrechen nach ca. 1 Jahr rechtskräftig.
- Im langsamsten Fall kann es sich über mehrere Jahre ziehen, v. a. bei Revision oder Flucht.
- Vor der rechtskräftigen Verurteilung bleibt die betroffene Person unschuldig im juristischen Sinn – auch wenn bereits öffentlich bekannt oder in U-Haft.
Es gibt kein legitimer Krieg, nur legitimer Widerstand - zumindest moralisch gesehen - und die Wahrnehmung dieser Moral ist bei allen unterschiedlich... Mach die Umfrage der beiden Seiten - du bekommst zwei völlig unterschiedlichen Ergebnisse und zwei völlig andere juristischen Bewertungen des Geschehenen...Welche Seite soll man annehmen? Keine - würde ich sagen... Den Menschen helfen - das wäre absolut normal, legitim, moralisch und juristisch gesehen völlig in Ordnung für beide Seiten. Aber die Hilfe bei der Rechtdurchsetzung einer bestimmten Seite - ist meiner Meinung falsch, da soll man nicht über die Moral und Legitimität sprechen, -sieht bisschen heuchlerisch aus