Es ist nun mal so, dass Sie auf Fertighäuser nur 5 Jahre Gewährleistung haben nach deren Fertigstellung. Da das Haus im Jahr 2020 errichtet wurde, dürfte es noch unter die Gewährleistung fallen. Der Verkäufer, der das Haus in Auftrag gegeben hat sollte dies also vor dem Kauf mit Massa und Ihnen klären. Das können Sie auch in den Kaufvertrag aufnehmen und dem Notar als Punkt mitteilen, den Sie vor Kauf geklärt haben wollen. Protokollieren Sie die Gespräche mit dem Verkäufer. Der Verkäufer gewährleistet 1 Jahr lang für das verkaufte Objekt auf versteckte Mängel.

Viel Wichtiger ist die Frage, ob sie überhaupt ein solches Fertighaus kaufen wollen. Die wichtigste Entscheidungshilfe ist hierbei der Rohbau. Worus besteht der Keller? Woraus bestehen die Wände. Welche Lage ist es? Gibt es Grundwasser oder drückendes Wasser im Hang auf den Keller? Was ist der Bodenrichtwert des Grundstückes und wieviele Quadratmeter hat es? Was steht im Grundbuch und Baulastenverzeichnis? Was steht im Bebauungsplan?

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Das hängt vom Land ab. In Europa gilt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. In Spanien glaube ich 80 Jahre. In USA hat der Nachkomme ein Anrecht. Wenn also jemand nachweist der Urenkel des Urheber zu sein, kann er sich dort darauf berufen.

Dann kommt das Verlagsrecht. Bei Verlägen sind es glaube ich 50 Jahre. Das gilt denke ich auch für Übersetzungen des Textes, die vom Verlag in Auftrag gegeben werden und Kommentare. Die Übersetzung, Formatierung und Kommentierung eines religiösen Textes kann also auch verlagsrechtlich von Belang sein.

Der Bibeltext ist sehr alt und seine erste Übersetzung ins Deutsche ebenso. Das dürfte unter kein Urheberrecht mehr fallen insbesondere wenn eine sehr alte Bibel herangezogen wird, die von einem Verlag gedruckt wurde, den es seit 50 Jahren nicht mehr gibt.

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Die Erschließung beinhaltet Gehen, Fahren, Leitungen, Entwässerung, Telekommunikation. Es muss also Strassen geben, die zu dem Grundstück führen. Es muss einen Kanal für die Entwässerung geben und Leitungen für Wasser, Gas, Telefon etc. Die Ansprechpartner sind hier jeweils verschieden.

Falls es keine Strasse zum Grundstück gibt, kann sie sich über ein Nachbargrundstück, das erschlossen ist eine Baulast eintragen lassen mit einem Geh-, Fahr-, Leitungs- und Kommunikationsrecht. Das wäre für eine Erschliessung ausreichend. Der Nachbar muss damit einverstanden sein.

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Für sowas genügt die kleine Bauvorlageberechtigung. Manche Zimmermänner und Maurer haben das.

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Muss das nicht ein Richter entscheiden? Wenn die Person begründeten Widerspruch einlegt.

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Ich halte diese Methode generell für unvernünftig. Ich vertrete sehr reiche Menschen. Die legen maximal 20% ihres Geldes in nicht bewegliche Objekte an. Auf Vollfinanzierung zu gehen für den Erwerb einer Immobilie ist aus meinem Blickwinkel nicht zu empfehlen.

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Es gibt mehrere Wege Architekt/in zu werden:

  1. Universitätsstudium mit allgemeiner Hochschulreife. Also Abitur und dann an die Uni und studieren.
  2. Fachhochschule. Hochschulreife und an die FH und dort studieren.
  3. Kunstakademie. Manche künstlerische Akademien nehmen Architekturstudenten an.

Je nach Bundesland musst du noch 2 bis 3 Jahre Berufserfahrung nach dem Studium sammeln und dann kannst du dich als Architekt/in anmelden. Im Schnitt dauert das alles so 10 Jahre.

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Das muss jemand mit Bauvorlageberechtigung machen (z.B. Architekt). Wenn das Objekt sehr klein ist genügt die kleine Bauvorlageberechtigung. Aber Sie schreiben ja etwas von einer Villa. Ein guter Architekt würde aber niemals Ihre Planung unterschreiben. So etwas machen normalerweise nur Rentner, die irgendwo einen Stempel in der Schublade noch haben und ihre Kunden damit über den Tisch ziehen:

„Hey komm, ich Stempel dir das mal kurz für 10.000 Euro ab, was du gemalt und gerechnet hast! Dann kannst du's einreichen!“ - „Äh... Die haben gesagt, es soll nicht genehmigt werden, weil ich es falsch gezeichnet habe...” - „Ach, Pech gehabt... Gib' mir nochmal 10.000 Euro, dann mal ich es dir richtig! Du wolltest es ja selbst probieren...”

Ein guter Architekt hat aber einen Ruf zu verlieren und wird danach bemessen, was er im Stadtraum baut und hinterlässt. Da geht es auch um Baukultur. Auch wenn Sie also in der Lage sein sollten eine Villa nach Ihren eigenen Wünschen zu planen und zu rechnen, wird es schwer sein jemand seriöses davon zu überzeugen, das einfach zu unterschreiben.

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Das ist nicht schwer. Du brauchst Kartons für den Boden zum Auslegen und eine geeignete Walze für den Anstrich. Und einen Langhalspinsel für Ecken und Details. Ausserdem Malerkrepp zum Abkleben von Dingen, die du nicht streichen möchstest, wie z.B. Türrahmen.

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Ich hatte mal einen Fall der wollte und bekam:

  1. 1 WC im Erdgeschoss
  2. 1 Bad für die englische Hausangestellte im OG
  3. 1 Bad kleines Ausweichbad für die Kinder im OG
  4. 1 grosses Bad für die Kinder im OG
  5. 1 Luxusbad mit Sternenhimmel im DG für die Eltern
  6. 1 Pornobad mit Hamam, finnischer Sauna, Whirlpool, Massagebad und Bar im Keller
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Habe schon mehrere geplant und verbauen lassen. Das Problem war immer die Justierung der Vorlauf Temperatur. Wenn ein Holzboden drauf ist und der Vorlauf der Fußbodenheizung zu warm eingestellt ist, kann das Holz sich wölben. Auch gibt es vollkommen verschiedene Systeme. Standardmäßig werden die Heizungsröhrchen auf Noppenmatten verankert. Andere Systeme sind aus styrolartigem Schaum auf dem sich die Röhrchen direkt anbringen lassen. Es kann also auch viel schief gehen bei einer Fußbodenheizung.

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Wenn du nicht gleich einen Statiker heranziehen möchtest kaufe dir ein Ortungsgerät für Holzträger und male mal das ganze Tragwerk damit auf die Wände, damit du weisst, wo die Träger und Stützen sind.

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Als Wiederholungstäter kann das schon passieren.

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