Vorbestraft ist jeder, der in einem Strafverfahren rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt wurde (z.B. zu einer Geldstrafe). Eine Verurteilung zu einer Strafe wird nach den §§ 3 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG) in das Zentralregister eingetragen.

Wer zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurde, darf sich jedoch nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 BZRG als unbestraft bezeichnen. Die Verurteilung wird nicht ins Führungszeugnis aufgenommen.

Einen lesenswerten Artikel zum Thema findest Du unter: http://pagewizz.com/bundeszentralregister-wann-gilt-man-als-vorbestraft/

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Hallo, Luff98,

ich selbst habe noch keine Erfahrungen mit QuiBids gemacht, von denen ich Dir berichten könnte. Ich bin jedoch auf einen lesenswerten Artikel gestoßen, vielleicht hilft er Dir weiter: http://pagewizz.com/quibids-meine-erfahrungen-mit-pennyauktionen/

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Hallo, joeljoel99,

QuiBids ist ein US-amerikanisches Pennyauktion-Portal, das es seit einiger Zeit auch für deutsche Nutzer gibt. QuiBids scheint im Großen und Ganzen seriös zu sein - bis auf die zum Teil recht hohen Versandkosten.

Auch wenn die bloßen Kaufpreise bei QuiBids auf den ersten Blick häufig sehr günstig sind, ist Vorsicht geboten: QuiBids funktioniert nicht wie eBay! Bei Pennyauktionen kostet jedes Gebot Geld. Wie teuer ein Produkt tatsächlich ist, hängt nicht nur vom eigentlichen Kaufpreis ab, sondern auch von der Anzahl der abgegebenen Gebote. Je mehr Gebote man braucht, um eine Auktion zu gewinnen, desto teurer wird ein Produkt.

Weitere Informationen über QuiBids findest Du in folgendem Artikel: http://pagewizz.com/quibids-meine-erfahrungen-mit-pennyauktionen/

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Hallo, LOLAss,

bei Clickworker - laut Deiner Frage geht es Dir nicht um Textbroker - wirst Du nicht pro Wort, sondern für erledigte "Mikrojobs" (zum Beispiel das Schreiben eines Textes) bezahlt. Je besser Dein "Autoren-Wert" ist, desto besser bezahlt sind die "Mikrojobs".

Für kurze Texte erhält man meist wenig mehr als einen Euro. Lange Texte mit weit über 1000 Wörtern können schon einmal 50 Euro und mehr bringen. Du darfst aber den Zeitaufwand nicht unterschätzen. Denn nicht immer kommen die Ideen von allein und auch Recherche kostet Zeit. Dies alles beeinflusst die Höhe des Stundenlohns.

Zum Thema "Clickworker" empfehle ich Dir den folgenden, sehr lesenswerten Artikel, in dem auch auf die Bezahlung bei Clickworker eingegangen wird: http://pagewizz.com/heimarbeit-2-0-im-test-meine-erfahrungen-mit-clickworker/

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Hallo, APTX4869,

FrannyFranny hat das Wichtigste schon gesagt: Kriminologie kann man derzeit in Deutschland nur in einem Masterstudiengang an ausgewählten Universitäten studieren - leider nicht in Köln.

Welche Unis Masterstudiengänge im Fach Kriminologie anbieten, erfährst Du in folgendem Artikel: http://pagewizz.com/dem-verbrechen-auf-der-spur-kriminologie-studieren/

Die Polizeihochschulen bieten hingegen keine reinen Kriminologie-Studiengänge an. An den Polizeihochschulen werden vor allem Fächer wie Recht, Einsatzlehre und Kriminalistik gelehrt. Das Fach Kriminologie spielt in den meisten grundständigen Bachelor-Studiengängen an den Polizeihochschulen keine oder eine untergeordnete Rolle.

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Hallo annaimpler,

es gibt die Möglichkeit, Psychologie auch ohne Abitur oder fachgebundene Hochschulreife zu studieren: über den sogenannten dritten Bildungsweg. Auf dem "dritten Bildungsweg" kannst Du mit einer fachgebundenen Zugangsberechtigung Psychologie an einer Hochschule studieren. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem für das Psychologiestudium relevanten Bereich und Berufspraxis.

Eine weitere Möglichkeit, Psychologie ohne Abitur zu studieren, ist ein Psychologiestudium an einer Fachhochschule. Anders als im klassischen Psychologiestudium an einer Universität sind psychologische FH-Studiengänge auf bestimmte Anwendungsgebiete der Psychologie ausgerichtet, zum Beispiel Wirtschaftspsychologie oder klinische Psychologie.

Hilfreiche Informationen zum Thema "Psychologie studieren an einer FH" findest Du in folgendem Artikel: http://pagewizz.com/psychologie-studieren-ohne-abitur-psychologische-fh-studiengaenge/

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Hallo, Dunesand,

ich würde mich an Deiner Stelle mit Lerntechniken und der juristischen Methodenlehre beschäftigen.

Im Jurastudium musst Du große Mengen an Stoff verstehen und lernen. Auch wenn die Examensvorbereitung für Dich jetzt noch sehr weit weg erscheinen mag: Spätestens vor dem Examen wirst Du froh sein, dass Du "Deine" Lerntechnik gefunden hast. Vielen Jurastudenten gelingt dies nicht. So oder so werden Dir Lerntechniken das Jurastudium sehr erleichtern. Der anfängliche Mehraufwand lohnt sich! Da es im Jurastudium sehr auf systematisches Denken ankommt, eignen sich Mindmaps besonders zum Lernen. Das ist aber Geschmackssache. Gut ist, was für Dich funktioniert.

Ein wichtiges Thema am Beginn des Jurastudiums ist das Erlernen des Gutachtenstils. Den musst Du aus dem Effeff können. Je früher Du ihn beherrscht, desto besser! Außerdem empfehle ich Dir, Dich frühzeitig mit der Auslegung von Gesetzen zu beschäftigen. Je besser Deine methodischen Fertigkeiten sind, desto weniger musst Du auswendig lernen und desto besser werden für gewöhnlich auch die Klausuren ausfallen.

Du hast übrigens recht: Kein Jurastudent muss das BGB auswendig lernen, das ist Quatsch! Dafür gibt es Gesetzessammlungen.

Ich habe an anderer Stelle einem anderen Fragesteller einige Literaturtipps zur Vorbereitung auf das Jurastudium gegeben. Du findest sie unter: http://www.gutefrage.net/frage/jura-buecher#answer83444168

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. Viel Spaß und Erfolg im Jurastudium!

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Hallo, Bofofa,

falls Du Dich in den Stoff einlesen möchtest, der für gewöhnlich im ersten und/oder zweiten Semester behandelt wird, empfehle ich Dir folgende Bücher:

  • Gröpl, Staatsrecht I;
  • Musielak, Grundkurs BGB;
  • Kühl, Strafrecht Allgemeiner Teil.

Gut lernen lässt es sich mit den Skripten aus der Reihe "JURIQ Erfolgstraining" (mit Fallbeispielen und Definitionen), die auch optisch sehr gelungen sind.

Vor Beginn des Jurastudium ist es jedoch nicht unbedingt nötig, sich bereits mit der Dogmatik auseinanderzusetzen. Schließlich fangen im Fach Rechtswissenschaft alle an der Uni wieder bei null an. Ich würde zur Vorbereitung auf das Jurastudium lieber Überblicks-Darstellungen lesen:

  • Wesel, Juristische Weltkunde;
  • Robbers, Einführung in das deutsche Recht.

Vielleicht sind auch folgende Methodik-Bücher etwas für Dich (gute Methodenkenntnisse sind die halbe Miete im Jurastudium!):

  • Haft, Einführung in das juristische Lernen: Unternehmen Jurastudium;
  • Lagodny, Gesetzestexte suchen, verstehen und in der Klausur anwenden;
  • Valerius, Einführung in den Gutachtenstil.

Hilfreiche Informationen zum Start ins Jurastudium und weitere Literatur-Tipps findest Du auch in folgendem Artikel: http://pagewizz.com/erfolg-im-jurastudium-die-6-wichtigsten-tipps/

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. Viel Spaß und Erfolg im Jurastudium!

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Hallo, Allgegh,

nein, man kommt nicht bei jeder Straftat in Untersuchungshaft. Der Zweck der Untersuchungshaft ist die Gewährleistung eines geordneten Strafverfahrens. Durch die Untersuchungshaft soll also verhindert werden, dass ein Strafverfahren "platzt", etwa weil der Beschuldigte geflüchtet ist.

Die Voraussetzungen der Untersuchungshaft sind:

  1. ein dringender Tatverdacht,
  2. ein Haftgrund und
  3. Verhältnismäßigkeit.

Ein dringender Tatverdacht besteht, wenn der Beschuldigte nach Auffassung des Haftrichters mit hoher Wahrscheinlichkeit Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist. Haftgründe sind Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr (Gefahr der Vernichtung oder Manipulation von Beweismitteln) und Wiederholungsgefahr. Zudem muss die Verhängung der Untersuchungshaft verhältnismäßig sein. Dies ist bei leichten Straftaten - zum Beispiel bei einfachem Diebstahl mit geringer Schadenshöhe - nicht der Fall.

Einen guten Artikel zum Thema "Untersuchungshaft" findest Du unter: http://pagewizz.com/untersuchungshaft-das-schaerfste-schwert-des-staates/

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Hallo, WissenWie94,

wenn Du direkt nach dem Schulabschluss an einer der Bundes- oder Landes-Polizeihochschulen studieren möchtest, um Kriminalkommissar zu werden, musst Du Abitur oder die Fachhochschulreife haben. Für gewöhnlich wird ein Notendurchschnitt von 3,0 verlangt. Darüber hinaus gibt es weitere Eignungskriterien, die Du erfüllen musst, um zum Studium zugelassen zu werden.

Welche Kriterien dies sind, erfährst Du auf der Website der jeweiligen Polizeihochschule. Eine Aufstellung der Polizeihochschulen mit Weblinks und weitere Informationen zum Kriminalistik-Studium findest Du unter: http://pagewizz.com/studienfach-verbrecherjagd-kriminalistik-studieren/

Ich wünsche Dir viel Erfolg!

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Hallo, Sabine,

besonders effektiv ist Bauchmuskeltraining mit einem "Sling Trainer". Einen guten Überblick über verschiedene Varianten des Bauchmuskeltrainings findest Du unter http://pagewizz.com/bauchmuskeltraining-von-crunches-bis-sling-training/.

Viel Erfolg beim Trainieren Deiner Bauchmuskeln!

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Hallo, Dasian,

ich selbst habe zwar noch nicht bei "Clickworker" gearbeitet. Ich habe aber im Internet bereits verschiedene Artikel zum Thema gelesen, weil ich mich auch dafür interessiere. Das Unternehmen scheint seriös sein. Die gezahlte Vergütung wird von vielen Autoren als zu niedrig angesehen. V.a. scheint es darauf anzukommen, wie gut man in den sog. Qualifizierungen abschneidet. Dies entscheidet darüber, welche Art von Aufträgen man angeboten bekommt.

Vielleicht hilft Dir dieser Artikel weiter: http://pagewizz.com/heimarbeit-2-0-im-test-meine-erfahrungen-mit-clickworker/

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Hallo, Lisa,

anders als in vielen anderen Studiengängen fangen im Jurastudium alle nach dem Abi wieder bei null an. Eine besondere Vorbereitung - z.B. juristisches Fachwissen - benötigst Du vor Studienbeginn nicht. Solltest Du im ersten Semester feststellen, dass einige wenige Deiner Kommilitonen Vorkenntnisse haben: Lass Dich davon nicht einschüchtern, Du hast keinen Nachteil! Du lernst alles, was Du für die Prüfungen brauchst, im Laufe des Semesters.

Im Jurastudium kommt es vor allem auf eigenständiges Nachdenken und ganz besonders auf kontinuierliches Arbeiten bzw. Wiederholen an (besonders in der Examensvorbereitung!). Es ist daher sinnvoll, wenn Du die freie Zeit nutzt und Dich jetzt schon einmal mit Lerntechniken beschäftigst. Du wirst im Laufe des Jurastudiums eine erhebliche Menge an Wissen aufnehmen und behalten müssen. Je besser Du das Lernen gelernt hast, desto leichter wird Dir das Jurastudium und die Examensvorbereitung fallen.

Ein meiner Meinung nach äußerst empfehlenswertes Buch zum Thema "Lernen im Jurastudium" ist "Unternehmen Jurastudium" von Fritjof Haft (10. Auflage 1997). Soweit ich weiß, ist es leider vergriffen. Du könntest Dir das Buch entweder gebraucht kaufen oder besser: erstmal zur Probe lese in einer (Uni-)Bibliothek. Der Autor hat ansonsten auch ein neues Buch, "Juristische Lernschule" (2010), herausgebracht. Ich halte "Unternehmen Jurastudium" jedoch für übersichtlicher und besser geschrieben.

Außerdem kann ich Dir sehr empfehlen, Dich möglichst frühzeitig mit der Planung bzw. Organisation Deines Jurastudiums zu befassen, damit Du Dein Jurastudium aktiv gestalten kannst, anstatt dem Studienplan "hinterher zu laufen". Bis wann möchtest Du mit dem Studium fertig sein? Möchtest Du ein Semester im Ausland verbringen? Welche Prüfungen stehen im Jurastudium an der Uni Konstanz an (für Dich zunächst interessant: Prüfungsleistungen für die Zwischenprüfung)? Wo möchtest Du Deine Pflicht-Praktika absolvieren? Auch wenn Du solche Fragen zum Teil erst im Laufe des Studiums wirst beantworten können: Der frühe Vogel fängt den Wurm!

Ein hilfreiches Buch zur Frage "Wie organisiere ich mein Jurastudium?", in dem Du viel Wissenswertes und gute Tipps findest, ist "Jurastudium erfolgreich" von Barbara Lange.

Ansonsten kann ich Dir folgenden Artikel sehr empfehlen:

http://pagewizz.com/erfolg-im-jurastudium-die-6-wichtigsten-tipps/.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen, und wünsche Dir viel Erfolg und vor allem viel Spaß beim Jurastudium an der Uni Konstanz!

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Hallo, Dennis,

im deutschsprachigen Raum kannst Du derzeit in Leipzig, Hildesheim und Biel/Schweiz "literarisches Schreiben" studieren. Die Universität der Künste Berlin bietet außerdem einen Studiengang "szenisches Schreiben" an.

Einen guten Überblick über die verschiedenen Studienangebote für die Fächer "literarisches Schreiben", "kreatives Schreiben" und "szenisches Schreiben" erhälst Du hier:

http://pagewizz.com/studium-fuer-schriftsteller-an-der-uni-literarisches-schreiben-lernen/.

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Hallo, Onkel Fetti,

eine solche Website, wie Du sie Dir vorstellst, gibt es meines Wissens nicht. Deinen Vorstellungen am nächsten kommt wahrscheinlich die Website "studienwahl.de" der Bundesagentur für Arbeit.

Die allermeisten Hochschulen in Deutschland sind Mitglied in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Auf der Website der HRK (Hochschulkompass) kannst Du das gesamte Studiengang-Angebot der Mitglieds-Hochschulen - derzeit rund 17.000 Studiengänge - durchsuchen: http://www.hochschulkompass.de/studium/studieren-in-deutschland-die-fachsuche.html.

Geht es um spätere Berufsaussichten, kann Dir möglicherweise die Bundesagentur für Arbeit weiterhelfen - u.a. mit Statistiken. Im Internet gibt es außerdem die "Jobampel" des Wochenmagazins "stern": Für einige beliebte Studienfächer werden Arbeitsmarktprognosen abgegeben, darunter auch Biologie, Chemie, Physik, Mathematik und Informatik sowie ingenieurwissenschaftliche Fächer.

Manchmal lohnt auch ein Blick in die entsprechenden Foren der Studenten-Portale, z.B. "UNICUM", "Studis Online" oder "Uni-Protokolle".

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen! Viel Erfolg!

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Hallo, Dulcica,

DER Klassiker der Kunstgeschichte ist Ernst H. Gombrichs "Die Geschichte der Kunst". Es handelt sich zwar um einen dicken Wälzer. Dafür ist er reich bebildert. Außerdem wirst Du kaum eine interessantere Einführung in die europäische Kunstgeschichte finden! Gombrich versteht es wie nur wenige, kurzweilig über Kunstgeschichte zu schreiben.

Ein ebenfalls sehr empfehlenswertes Buch zur Kunstgeschichte - jedoch beschränkt auf die Geschichte der Malerei - ist "Kunst für Einsteiger" von Rolf Schlenker und Simone Reuter. Auch wenn sich der Titel ein wenig wie "Kunst für Dummies" anhört, ist das Buch sehr lesenswert - u.a. auch wegen der hilfreichen Tipps des Kunsthistorikers Professor Raimund Wünsche, wie man Bilder mit Gewinn betrachten kann.

Eine Buchvorstellung von "Kunst für Einsteiger" findest Du unter:

http://pagewizz.com/rolf-schlenker-simone-reuter-kunst-fuer-einsteiger/

Ich wünsche Dir weiterhin viel Freude auf Deiner Entdeckungsreise durch die Kunstgeschichte!

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Hallo!

Über die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters wird in Politik und Wissenschaft seit langem diskutiert. Wesentliche, aber umstrittene Argumente der Befürworter einer Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit auf 12 Jahre sind:

  • Die Kriminalitätbelastung von 12- bis 13-Jährigen sei so hoch, dass strafrechtlicher Handlungsbedarf bestehe.
  • Eine möglichst frühzeitige strafrechtliche Intervention erhöhe die Wahrscheinlichkeit, weitere Straffälligkeit zu verhindern.
  • 12- bis 13-Jährige besäßen die nötige Reife (sog. Einsichts- und Steuerungsfähigkeit), um ihr Verhalten hinreichend zu reflektieren und zu kontrollieren.
  • In einigen anderen europäischen Staaten beginne die Strafmündigkeit in einem jüngeren Alter als 14 Jahren.

Umgekehrt zweifeln die Gegner einer Herabsetzung die Richtigkeit der genannten Argumente der Befürworter an. Dabei betonen sie insbesondere, dass 12- bis 13-Jährigen die nötige Reife fehle. Auch seien Sanktionen des Jugendstrafrechts erzieherisch weniger wirksam als andere Maßnahmen - etwa des Jugendrechts.

Es gibt aber nicht nur kategorische Zustimmung oder Ablehnung, sondern auch differenzierte Ansichten (z.B. Herabsetzung des Strafmüdigkeitsalters nicht allgemein, sondern nur in bestimmten Fällen).

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Hallo, Ninielx3,

beim rechtswissenschaftlichen Begriff "Kompetenz" geht es um die Frage, welche juristische Person oder welches Organ für eine bestimmte Aufgabe zuständig ist.

Kompetenz ist die Zuständigkeit einer juristischen Person oder eines Organs für die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe (z.B. Gesetzgebung, Regierung und Verwaltung oder Rechtsprechung).

Die EU ist eine juristische Person mit verschiedenen Organen, z.B. dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission.

Die Aufgabe Deines Lehrers "Beschreibe die Kompetenzen der Legislative und der Exekutive!" ist daher ungenau. Nicht die Legislative/Exekutive/Judikative hat die Kompetenz, sondern Organe haben die Kompetenz der Legislative/Exekutive/Judikative.

Im Falle der EU haben Organe z.T. mehrere Kompetenzen (z.B. der Legislative und der Exekutive). Auch sind die Kompetenzen teilweise auf mehrere Organe verteilt (Beispiel: Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben die Kompetenz der Gesetzgebung).

Ich wünsche Dir viel Erfolg beim Erstellen des Referats!

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Hallo, Berlin1993,

im Studium der Rechtswissenschaften mit dem Abschluss "Erste juristische Prüfung" (früher: "Erstes juristisches Staatsexamen", weil es sich um eine reine Staatsprüfung handelte) musst Du keine Diplomarbeit, sondern eine Hausarbeit/Seminararbeit im Rahmen des universitären Teils der ersten juristischen Prüfung (sog. universitäre Schwerpunktbereichsprüfung) schreiben. Eine Diplomarbeit, wie sie in anderen Fächern geschrieben wird, unterscheidet sich von der Schwerpunkt-Hausarbeit meist u.a. durch eine kürzere Bearbeitungszeit und einen geringeren Umfang.

Näheres zur Schwerpunkt-Hausarbeit und der Schwerpunktbereichsprüfung insgesamt ist in der jeweiligen Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule geregelt, die auf Grundlage des jeweiligen Landes-Juristenausbildungsgesetzes erlassen wurde.

Falls Du die verschiedenen Prüfungsleistungen der Hochschulen vergleichen möchtest, kannst Du Dir die Statistik des Deutschen Juristen-Fakultätentages ansehen (Erhebungs-Zeitraum: Wintersemester 2009/2010 bis Sommersemester 2010): http://www.djft.de/pdf/Schwerpunktstatistik_DJFT_2011.pdf.

Die Note, die Du für die Hausarbeit bekommst, geht anteilig in die Gesamtnote der Schwerpunktbereichsprüfung ein, die wiederum 30 Prozent der Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung ausmacht. Die staatliche Prüfung (sog. staatliche Pflichtfachprüfung) macht dagegen 70 Prozent der Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung aus.

Viele Hochschulen verleihen Absolventen nach Bestehen der ersten juristischen Prüfung den akademischen Grad "Diplom-Jurist".

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen!

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Hallo, Scherenschnitt,

nach den hochschulrechtlichen Bestimmung des Landes Nordrhein-Westfalen haben auch Personen mit Meisterbrief nach § 45 oder § 51a der Handwerksordnung Zugang zum Studium.

Falls Du Dir die rechtlichen Bestimmungen im Detail durchlesen möchtest:

  • § 49 Abs. 6 des Hochschulgesetzes von Nordrhein-Westfalen (HG NRW),
  • § 2 Abs. 1 Nr. 1 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung NRW,
  • §§ 45, 51a der Handwerksordnung (HwO).

Die beiden ersten Regelungen kannst Du im Online-Rechtsportal des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes einsehen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_start.

Die letzte Regelung findest Du über die Website "Gesetze im Internet" des Bundesministeriums der Justiz abrufen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Studienplatzbewerbung und Spaß im Lehramts-Studium!

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