Ich glaube auch dass der Erfolg bei einer Klage eher gering sein wird. Aber ich würde es auch nicht unversucht lassen.
Wichtig ist:
Ein Arzt muss das dokumentirert haben. Sonst hast du keine Beweise für deine Beschwerden, falls es zu einem Prozess kommt. Zu dem kann dir ein Arzt auch erste Auskunft geben, ob es überahupt aussichtsreich ist dagegen vorzugehen.
Wenn du oder deine Familie eine Rechtsschutzversicherung hat würde ich da anrufen und deinen Fall einem Anwalt schildern. Vielleicht ist tatsähclich Schmerzengeld möglich...
Ich kann mir aber auch sehr gut vorstellen, dass ein Einzelhandelsladen nicht die komplette Verantwortung dafür übernimmt, dass ein Produkt den MHD nicht überschreitet und das Produkt dann auch noch gegessen wird. Der Kunde sollte zumindest teilweise selbst in der Lage sein das MHD beim Kauf oder vor dem Essen nochmal selbst zu prüfen. Andererseits sollte der Kunde davon ausgehen, dass verpackte Ware, bei der nicht offensichtlich erkennbar ist dass Sie faul ist, auch dem MHD entspricht.
Ich bin mir sicher dass dir der Laden aus Kullanz das Produkt erstattet, alles andere muss wohl ein Anwalt in die Wege leiten.
Hier kannst du etwas über einen Ähnlichen Fall in einem Juraforum lesen: http://www.juraforum.de/forum/t/schmerzensgeld-schadensersatz-bei-abgelaufenen-lebensmitteln.270351/
Wenn du rechtsschutzversichert bist würde ich es nicht unversucht lassen.