Wie wäre es, wenn du deine Fragen, bzw. deine Fragen nochmal anständig formulierst, sodass auch jeder versteht was du von uns möchtest?
Dein Freund darf nicht selbst angeln, wenn er nicht im Besitzt eines Fischereischeins ist.
Zusätzlich benötigst du einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer, an dem du angeln möchtest. Dieser Schein ist meistens auch an eine Fangliste gebunden, die du ausfüllen und nach dem Angel-Tag wieder abgeben musst. Somit wird versucht, den Fischbestand zu überwachen.
Ergänzung: Wenn ich das korrekt recherchiert habe, gilt für dich auch noch folgendes:
Ab dem 9. bis 16. Lebensjahr
Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein und einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzen.
Der Jugendfischereischeininhaber darf nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein haben muss, angeln. Die Aufsichtsperson benötigt nur dann einen Erlaubnisschein, wenn sie selbst das Angeln ausübt.
Soweit Jugendfischereischeininhaber nachweislich seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein sind, entfällt die ständige Aufsicht durch einen erwachsenen Angler.
Ab 14. bzw. 16. Lebensjahr
Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Jugendlicher an der staatlichen Fischereiprüfung als Sachkundenachweis teilnehmen und nach bestandener Prüfung einen Fischereischein erhalten. Unter der weiteren Voraussetzung eines gültigen Erlaubnisscheines oder einer sonstigen Nutzungsberechtigung für das jeweilige Angelgewässer kann er damit alleine ohne Aufsicht eines Erwachsenen angeln.
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr besteht Fischereischeinpflicht, so dass ein Jugendlicher auch unter Aufsicht eines erwachsenen Anglers nur noch angeln kann, wenn er selbst die Fischereiprüfung als Sachkundenachweis bestanden und einen Fischereischein erworben hat. Deshalb sollte rechtzeitig an die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit anschließender Fischereiprüfung gedacht werden. Auskunft dazu erteilen die Anglerverbände.