"Bitte beachten Sie, daß die Haltung von Savannah F1-F2-F3-F4 behördlichen Auflagen und Meldepflicht unterliegt.

In Bayern und Österreich ist die Haltung von Savannahkatzen erst ab der Generation F5 erlaubt!

Von dieser Regelung sind Catterys, die bereits viele Jahre bei der Naturschutzbehörde gemeldet sind nicht betroffen!" 

Bei der F1-Generation liegt der genetische Anteil des Servals zwischen 50 % und 75 %. Wenn man eine Savannah der F1-Generation mit einer normalen Hauskatze kreuzt, bekommt man eine Savannah der F2-Generation. Das heißt, der genetische Anteil der Wildkatze liegt noch bei ca. 25 % und der genetische Anteil der Hauskatze liegt bei 75 %. Und wenn man die F2-Generation wieder mit einer Hauskatze kreuzt, erhält man eine Savannah der F3-Generation usw.

Der Wildblutanteil der einzelnen Generationen beträgt in der Regel dabei mindestens:[1]

F1: 50 %

F2: 25 %

F3: 12,5 %

F4: 6,25 %

F5: 3 %

Für die Haltung der F1- bis F4-Generationen gelten in Deutschland besondere Haltebestimmungen (beispielsweise ein Außen- und ein Innengehege) und die Haltung ist meldepflichtig.

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