Hallo,
die Hersteller von Handys und anderen mobilen Geräten geben nur selten Garantie auf die Akkus ihrer Produkte. Selbst wenn diese fest eingebaut sind und nicht gewechselt werden können. Meist werden diese als so genannte Verschleißteile explizit von der Garantie ausgeschlossen. Im Gegensatz zur Garantie des Herstellers gilt die zweijährige gesetzliche Gewährleistung auch auf diese Verschleißteile, wie Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betont.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er kann diese
mehr oder wenig frei gestalten und somit auch den Akku von der
Garantieleistung ausschließen. Bei der Gewährleistung - auch
Produkthaftung genannt - gelten klare gesetzliche Vorschriften. Diese
schließen auch die Akkus von Notebooks, Smartphones oder Tablets ein.
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Für die Gewährleistung muss der Händler gerade stehen. Wenn Sie also
Probleme mit Ihrem Akku haben, wenden Sie sich an den Händler. Tritt das
Akkuproblem innerhalb der Gewährleistungzeit (2 Jahre) auf, muss der
Händler im Rahmen der Gewährleistung nachbessern.
In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Händler den
Nachweis erbringen, dass der Defekt nicht durch den Nutzer verursacht
wurde. Demnach muss der Verkäufer einen Defekt reparieren, solange
dieser nicht offensichtlich vom Nutzer verursacht wurde. Danach setzt
die sogenannte Beweislastumkehr ein. Der Käufer muss
dann den Beweis erbringen, dass der Defekt nicht durch unsachgemäße
Nutzung verursacht wurde. Aber auch in den 18 Monaten danach gibt es bei
Batterieproblemen gute Chancen auf Reparatur, erklärt Semmler: "Der
Käufer muss lediglich darlegen können, dass er das Gerät ordnungsgemäß
behandelt hat." Spuren von Stürzen oder eigenmächtigen
Reparaturversuchen sollte das Handy also besser nicht aufweisen.
Greift die Gewährleistung, muss der Verkäufer nicht sofort den Preis
erstatten: "Er darf zunächst zweimal versuchen, einen Schaden zu
reparieren oder das defekte Gerät gegen ein neues auszutauschen",
erläutert Semmler. Erst danach können Käufer ihr Geld zurückverlangen.
Quelle: https://www.garanbo.de/blog/8-garantie/709-gewaehrleistung-bei-akkus-akku-muss-zwei-jahre-halten