http://www.focus.de/finanzen/news/gericht-urteilt-kueken-schreddern-mit-tierschutzgesetz-vereinbar_id_5550750.html
http://www.n-tv.de/politik/Kuekenschreddern-bleibt-erlaubt-article17741486.html
Kein Tier darf ohne „vernünftigen Grund“ getötet werden. So steht es im Tierschutzgesetz. Aber heute hat das Oberverwaltungsgericht Münster) entschieden: Millionenfach dürfen männliche Küken, sobald sie geschlüpft sind, brutal geschreddert oder vergast werden.
Dafür gibt es nämlich einen „vernünftigen Grund“, urteilt das Gericht: Die Aufzucht männlicher Küken sei nämlich zu teuer, also zu unrentabel für die Züchter.
Wie bitte?!
Kann mir das bitte mal jemand erklären?
Ich verstehe dieses heutige Urteil (Oberverwaltungsgericht Münster, Aktenzeichen: 20 A 488/15 und 20 A 530/15) nämlich absolut nicht. Und zwar deshalb nicht:
Wer einen einzigen Menschen aus Habgier tötet, bekommt dafür „lebenslänglich“ wegen Mordes. Wer aber millionenfach Tier-Babys aus finanziellen Gründen tötet, soll das dürfen, weil es angeblich „vernünftig“ ist.
Für mich kann es in keinem Fall „vernünftig“ sein, andere Lebewesen (egal, ob Mensch oder Tier“) aus finanziellen Gründen zu töten - schon gar nicht millionenfach.
Verstehe ich den Begriff „Vernunft“ vielleicht falsch?
Wie seht ihr das?