Ich mag diese Holzschuhe am liebsten. Wie diese Frau Antje die immer trägt für Werbung für holländische Butter.

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Es gibt da drei Methoden:

1 Mit dem Code

2. Schweißgerät

3. Flex

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Ja sicher gibt es Medikamente aus Hanf. Nur die werden nicht von den Krankenkassen bezahlt. Aber der Arzt kann Dir ein Rezept geben für so eine Medikament, etwa Dronabinol (THC). Ein Anwalt stellt so eine Rezept nicht aus.

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Das sind Nahrungsergänzungsmittel. Die zahl normalerweise keine Krankenkasse, weder die gesetzlichen noch die privaten.

Den Effekt genügend Omega 3 Fettsäuren zu sich zu nehmen, kannst Du ja auch durch gesunde Ernährung erreichen.

Ich nehme jeden Morgen zum Frühstück mit Yoghurt und Müsli einen Eßlöffel voll Fischöl :Carlson - The Very Finest Fisch Ö  - Das beste was es da gibt, aber nicht billig. € 45,00 die Flasche mit 500 ml

Aber ist mir meine Gesundheit wert.

Den Brief kannst Du Dir sparen.

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Das brauchst Du kein Spiegelreflexkamera die schwer und groß ist, da reicht eine kleine wie die Canon Ixus -Kompaktkamera. Die könen das alles was Du machst. Welches Modell laß Dich am besten beraten im Fotogeschäft. Die Power-Shot ist noch besser. Die nehmen sogar Profis.

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Apple schützt sein Produkte und es erscheint da oft eine Meldung, daß es sich nicht um eine Original-Apple-Teil handelt. Was aber meist nichts heißt und man kann sie gut und ohne Schaden verwenden. Nur sollten die dann billiger sein als die Apple Produkte.

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Nein die addieren sich schon aber nur nach einer bestimmten Regel. Also 5 und 5 sind nicht 10, Sondern viel weniger

http://www.sengpielaudio.com/Rechner-spl.htm

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Das kommt drauf an welcher Verzungszinssatz vereinbart wurde oder erlaubt ist. Aber diese Summe kann schon rechtlich  ok sein,

Kannst Du hier mal selber nachrechnen

http://basiszinssatz.info/zinsrechner/

Rechtlich wirst Du da wohl nichts machen können. Vielleicht läßt sich handeln oder Teilzahlung  vereinbaren.

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Du wußtest ja das es gestohlen war. Und wer Diebesgut nutzt, der macht sich schuldig der Hehlerei. Da wirst Du eine Strafe nach dem Jugendstrafrecht bekommen. Da Du Ersttäter bist, kannst Du auf Milde rechnen. Vielleicht nur eine Verwarnung und Vorsprache beim Jungendamt

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