Die Bedeutung von "obliegen" und "bestellen"?
Für mein Studium muss ich mich mit der BWL beschäftigen, könntet ihr mir beim Verstehen folgendes Satzes helfen:
Die Geschäftsführung obliegt dem Vorstand, der durch Aufsichtsrat bestellt und überwacht wird (P 111(1) AktG) [Buch: Betriebswirtschaftslehre für Studienanfänger _ Hans Corsten].
i) Heißt "obliegt" hier, dass die Geschäftsführung die Verantwortung hat, den Vorstand auszuwählen? oder
ii) die Geschäftsführung aus Vorstand besteht?
a) "Bestellt" heißt hier Berufung? also der Vorstand kann das Aufsichtsrat auswählen?b) oder ist damit gemeint, dass die Aufsichtsrat jeder Zeit vom Vorstand gerufen werden kann?