Erst einmal eine schriftliche (!) Beschwerde verfassen und dabei eine Frist zur Behebung des Problems setzen.

Wird diese nicht eingehalten, mit Hinweis auf einen Verstoß gegen die AGB den Vertrag fristlos kündigen (O2 verspricht eine Störungsbeseitigung innerhalb von 24 Stunden nach Meldung - das können sie aufgrund ihres internen Prozesses übrigens gar nicht einhalten).

Dass Techniker der Telekom nicht erscheinen, kenne ich selbst. Das hatte ich dreimal (!), als unser DSL (inkl. Telefon) bei O2 nicht lief (insgesamt drei Wochen). Die Umstellung auf VDSL "heilte" den Anschluss dann völlig überraschend (ohne Technikereinsatz, obwohl der Fehler in unserem Haus, d. h. im Keller des Mehretagenhauses vermutet wurde).

Nun streite ich mich nach Beendigung des Vertrages noch um Schadenersatz wegen des Arbeitsausfalls (ich musste für die Wahrnehmung der Technikertermine jeweils früher gehen).

Ich bin froh, dass ich von O2 weg bin.

...zur Antwort

Ich vermute auch mal, dass die Zwangstrennung dafür verantwortlich ist. Der mir damals von Alice bereitgestellte Router kam damit auch nicht klar und musste danach neu gestartet werden.

Am besten die Trennung auf eine andere (Nacht-) Zeit legen - wenn möglich - und bei O2 reklamieren.

Ich hatte mir damals eine FritzBox 7170 gekauft, zumal der Alice-Router auch sonst für mich unbrauchbar war (z. B. keine Kindersicherung)

...zur Antwort

Ich weiß ja nicht, was Du ausgeben willst, aber der Linux-Onlineshop bietet Notebooks, die garantiert für Linux, also auch für ubuntu geeignet sind.

Ein passendes Gerät wäre das hier (allerdings mit 14" etwas größer):

http://www.linux-onlineshop.de/Linux-Hardware/Linux-Notebooks/10-14-Zoll/TUXEDO-Book-BU1405-14-matt-Full-HD-IPS-bis-Intel-Core-i7-Energiespar-CPU-zwei-HDD-SSD-bis-16GB-RAM-bis-10h-Akku-Slim-Book-LTE-opt.geek

...zur Antwort

Ich finde, das ist ein Riesen-Vorteil, da bei der Deinstallation einer Appllikation auch von anderen Anwendungen nicht mehr benötigte Pakete mit deinstalliert werden und damit alles rückstandsfrei entfernt wird - das ist bei Windows nach meiner eigenen Anschauung eher selten der Fall.

Die Abhängigkeiten sind auch alle transparent dargestellt. Solange man keine "wilden" Sachen aus Fremdquellen installiert, gibt es auch keine oder nur wenig Versionskonflikte. Um diese zu vermeiden, werden bei den populären Distributionen die Abhängigkeiten getestet und ein Rundum-Sorglos-Paket geschnürt, was zwar nicht immer die allerneuesten Versionen enthält, aber stabil läuft. Bevor Updates eingespielt werden in die Distribution, werden diese vom Herausgeber auch getestet.

Das ist mir allemal lieber, als das ständige Herumgepatche bei Windows von verschiedenen Herstellern...

...zur Antwort

Wie der Umstieg gelingt, haben meine Vorschreiber ja schon erläutert (insbesondere guenterhalt und LemyDanger57).

Ich möchte an dieser Stelle nur meine Empfehlung für Linux Mint ergänzen, da diese auf ubuntu basierende Distribution am besten für Umsteiger von Windows geeignet ist.

Die Bedienung mit dem Mint-Menü erinnert stark an Windows (insbesondere mit dem MATE-Desktop). Außerdem ist die Multimedia-Unterstützung von Hause aus m. W. sehr viel besser als bei anderen Distributionen.

...zur Antwort

Der Code ist etwas unübersichtlich, daher habe ich die Befürchtung, dass das "return" gar nicht erreicht wird, da es in irgendeinem Unterblock mit geschweiften Klammern "versteckt" ist.

Also ich würde erst einmal die geschweiften Klammern überprüfen.

Anm.: Das "goto" am Anfang geht übrigens mal gar nicht! Das ist ganz schlechter Programmierstil. Du kannst durch einen Negativabfrage (... != 1) und Einschluss des anschließenden Codes bis zur Marke "GegnerOrkKampf" das gleiche erreichen.

...zur Antwort

Eine kurze Suche mit DuckDuckGo (nein, ich nutze bewusst nicht Google) hat folgende Ergebnisse gebracht:

  • Omni Aviation, eine portugiesische Fluggesellschaft
  • Ostasiatischer Verein e.V., Hamburg
  • Ostthüringer Ausbildungsverbund e.V., Jena.

Such Dir das passende heraus. ;-)

...zur Antwort

Es kommt natürlich darauf an, was Du damit machen willst. Für das Surfen und Office-Anwendungen reicht es aber allemal.

Ich habe selbst noch ein MacBook Pro von 2009 in Gebrauch, was noch einen Intel Core Duo Prozessor hat. Allerdings habe ich inzwischen mehr den Arbeitsspeicher von 2 GB auf 8 GB aufgerüstet, da MacOS X 10.9 scheinbar mehr Arbeitsspeicher braucht als das damals aktuelle 10.6 - so läuft alles wieder flüssiger -, und die Festplatte gegen eine mit 1 TB Kapazität getauscht - 160 GB waren auf Dauer zu wenig. Sogar der Lithium-Polymer-Akku hält noch ausreichend durch - den kann man ja nicht selbst tauschen.

Also ich würde an Deiner Stelle zuschlagen!

...zur Antwort

Zunächst einmal: Es heißt in den meisten Verträgen "bis zu 16 MBit/s".

Was der Typ im Shop gesagt hat, ist dabei übrigens unerheblich, denn die mündlichen Zusagen gelten nicht.

Solange keine Mindestdatenrate garantiert wird, kann man m. E. nichts machen. Wenn allerdings dauerhaft weniger geboten wird als ein anderer, preiswerterer Tarif mit einer geringeren Grenze, kann man vielleicht eine Tarifänderung erreichen. Wenn z. B. ein Tarif mit max. 8 MBit/s existiert und man bekommt nur 7 MBit/s, obwohl man 16 MBit/s gebucht hat, wäre das ein Grund für einen derartigen Wechsel.

Aber was meinst Du überhaupt mit "fällt auf 7 - 9 Mbit/s"? Im "Leerlauf", bei Belastung (d. h. wenn Daten übertragen werden wie bei einem Download)?

Ich habe selbst auch einen Vertrag mit max. 16 MBit/s. Die Leitung gibt aufgrund der Distanz von der Vermittlungsstelle aber nicht mehr her als 12 MBit/s. Das muss ich akzeptieren. Den Unterschied merkt man m. E. im normalen Betrieb kaum.

...zur Antwort

Den gewünschten Befehl brauchst Du nur in die Methode "OnClick" des Buttons einzutragen, das ist alles.

OnClick wird dann zur Laufzeit des Programms ausgeführt, wenn der Button angeklickt wird.

...zur Antwort

Ganz eindeutig ist die Gleisbox mit 3 Zügen und mehr überlastet.

Das zur Gleisbox gehörende Netzteil 66361 hat eine Leistung von 36 W. Das ergibt bei der Ausgangsspannung von 18 V einen maximalen Ausgangsstrom von 2 A. Mehr kann damit aus der Gleisbox auch nicht an das Gleis abgegeben werden.

Je nachdem, welcher Motortyp in der Lok verbaut ist, kann man je Lok bis u. U. zu 1 A Stromaufnahme rechnen, insbesondere, wenn man zusätzlich zum Fahren die Sonderfunktionen wie z. B. Licht und ggf. Sound einschaltet. Neuere Lok-Konstruktionen sind dabei etwas stromsparender als ältere Maschinen.

Damit ist klar, dass zwei Lokomotiven noch gleichzeitig gefahren werden können, es bei drei jedoch schon eng oder sogar zuviel werden kann. Vier sind aber m. E. eindeutig zuviel.

Hier stößt das System an seine Leistungsgrenzen - für mehr ist es auch nicht gedacht. Willst Du mehr als 2 Loks (komfortabel) steuern, wirst Du an der Anschaffung einer Central Station 2 und ggf. zusätzlicher Booster nicht vorbeikommen. Die Mobile Station 2 lässt sich dabei weiterverwenden, denn man kann sie u. a. direkt an die Central Station 2 anschließen.

...zur Antwort

Die Funktion kann man nicht abschalten. Die Basisstation schaltet aus Sicherheitsgründen nach 3 Minuten den Strom ab, wenn sie in dieser Zeit kein neuen Befehl erhält. Diese bewusst sehr einfach gehaltene Steuerung ist halt Kinderspielzeug, insofern ist das so nicht verkehrt.

Für eine "richtige" Digitalsteuerung fährst Du mit einer Mobile Station besser. Inklusive Gleisbox und Netzteil ist diese aus "geschlachteten" Startpackungen normalerweise relativ günstig zu bekommen.

...zur Antwort

Auch wenn eine "Ferndiagnose" immer schwierig ist, deutet der Y-förmige Schwanz (?) auf eine Planarie hin.

Mein herzliches Beileid - "gutartige" Mitbewohner sind das nicht und die Biester wird man schwer wieder los...

...zur Antwort

Ich denke ja, Du kannst es problemlos verkaufen.

Von Tablets mit Simlock o. ä. habe ich noch nichts gehört und da Du es nicht benutzt hast, besteht auch keine "softwaremäßige" Verbindung (d. h. durch Einrichten) zu Deiner Telefonnummer.

...zur Antwort

Erst einmal: WLAN hat nichts mit der Internetverbindung zu tun, sondern dient der drahtlosen Verbindung Deines PC mit dem Router.

Da WLAN Deiner Aussage nach funktioniert, ist ein Problem an Deinem PC m. E. eher auszuschließen.

Es sieht für mich so aus, als hätte Dein Router ein Problem damit, die Internetverbindung aufrecht zu erhalten. Das kann daran liegen, dass die Synchronisierung mit dem DSL-Port (ich gehe mal davon aus, dass Du DSL hast) in der Vermittlungsstelle verloren geht.

Was ist das für ein Router? Ein eigener oder ein vom Provider gestellter?

Kannst Du hier eventuell die Störsicherheit erhöhen? In den Fritzboxen von AVM geht das nämlich. Damit sinkt zwar die maximale Übertragungsrate geringfügig, aber Verbindung wird damit stabil.

Wenn das nicht geht und es außerdem noch ein Router vom Provider ist, würde ich mal beim Kundendienst nachfragen. Auch dieser kann die Verbindung von der anderen Seite prüfen.

Ach ja, wie ist Deine Internetverbindung: über DSL, über (Fernseh-) Kabelanschluss oder mit einer LTE-Box?

...zur Antwort

Du hast geschrieben, dass Du öfter Probleme mit der Verbindung hast.

Ein außerordentlicher Kündigungsgrund läge m. E. vor, wenn vertraglich zugesicherte Eigenschaften des Anschlusses dabei dauerhaft und wiederholt nicht eingehalten werden.

Hier hilft nur ein Blick ins (oft berüchtigte) "Kleingedruckte".

Auf die folgenden Kriterien solltest Du dabei achten:

  • zugesicherte Mindestdatenrate:Meistens wird ja nur die Formulierung "bis zu" verwendet, aber eben nicht, wie viel es mindestens sein muss. Steht davon nichts drin, fällt eine geringe Datenrate als Kündigungsgrund aus.
  • maximal zulässige Unterbrechung:Auch hier sind die angegebenen Zeiten meistens viel höher als nur kurzzeitige Unterbrechungen.

Ich kann verstehen, dass Dich die Störungen nerven, aber vermutlich wirst Du da nicht rauskommen, da die Vertragsbedingungen selten kundenfreundlich formuliert sind.

Alternativ kannst Du auch versuchen, eine Tarifänderung bei Vodafone zu erreichen. Vodafone bietet m. W. doch auch DSL-Festnetz an. Vielleicht geht das?

...zur Antwort

Das Blinken der Power/DSL-LED bedeutet, dass die Fritzbox sich nicht mit dem DSL-Port in der Vermittlungsstelle synchronisieren kann.

Abhilfe könnte die Erhöhung der Störsicherheit in der Fritzbox bringen. Die Downloadrate reduziert sich damit u. U. etwas, aber dafür läuft der DSL-Anschluss und das Internet damit stabil.

Zuerst musst Du Dich dazu mit der Weboberfläche der Fritzbox verbinden.

In der Übersicht gehst Du dann auf "Internet" und darin auf "DSL-Informationen". Dort findest Du eine Registerkarte "Störsicherheit".

Wenn Du den Regler für "Angestrebte Störabstandsmarge" einen Schritt mehr in Richtung maximale Stabilität schiebst, sollte es wieder funktionieren. Zum Speichern der Einstellung auf "Übernehmen" klicken.

Sollte die Verbindung weiterhin häufiger abbrechen, kannst Du den vorherigen Schritt solange wiederholen, bis es klappt.

Normalerweise ist die Fritzbox selbstlernend, d. h. sie sucht sich selbst die optimale Einstellung, aber das klappt wohl nicht immer auf Dauer.

Bei uns kommen von den theoretisch maximal möglichen 16 MBit/s auch nur 12 MBit/s an, weil die Leitung zur Vermittlungsstelle aufgrund der Länge nicht mehr hergibt. Das Internet läuft aber dafür stabil. Wir haben eine Fritzbox 7270.

...zur Antwort

Die Frage ist m. E., ob Du überhaupt einen Anspruch auf eine gemeinsame Veranlagung hast. Dies trifft nämlich nur zu, wenn ihr zu diesem Zeitpunkt die Ehe noch als solches Bestand hatte. Nur gemeinsam wohnen genügt da übrigens nicht, da man auch in einer Wohnung getrennt leben kann.

Meine Meinung: Man kann nicht die Trennung wollen und dann eine gemeinsame Veranlagung fordern. Eine Kröte muss man wohl schlucken... ;-)

Ich habe so etwas ähnliches übrigens auch schon erlebt. Ich hatte das mit meiner Ex damals vereinbart, dass für das Jahr, in dem wir uns getrennt hatten, die gleichen Steuerklassen 3/5 gelten sollen. Sie hatte das dann eigenmächtig ändern lassen auf 4/4. Auch daran konnte ich nichts ändern. Die Trennung war im Juli, aber die Steuerklasse gilt für das gesamte Jahr - so hat mein Arbeitgeber ab Januar alles zurückgerechnet und ich hätte in einem Monat fast gar kein Gehalt bekommen. Aufgrund der schriftlichen Vereinbarung konnte ich von meiner Ex auch einen finanziellen Ausgleich einfordern - das hat sie dann auch getan.

Auf Deinen Fall bezogen: Gib ihr die Hälfte der Erstattung ab, auch wenn es weh tut, oder Du musst Dich auf eine Neuberechnung mit Getrenntveranlagung einstellen - Du kannst m. E. nichts dagegen tun. Gemeinsamveranlagung geht nur, wenn beide (Noch-) Ehepartner damit einverstanden sind.

...zur Antwort

Eine Kündigung sollte möglich sein (wahrscheinlich mit einer Frist von drei Monaten), da am neuen Standort nicht die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht werden kann, z. B. nur noch 6 MBit/s statt 16 MBit/s (das gilt seit 10. Mai 2012), wobei man hier aufpassen muss, denn oft lautet es "bis zu 16 MBit/s". Wenn keine Mindestbandbreite genannt wurde, wird es schwierig. (Bei uns sind das nach dem Umzug vor vier Jahren nur noch 12 MBit/s statt 16 MBit/s - das geht noch, aber bei Reduzierung in den einstelligen Bereich hätte ich gemeutert ;-) )

Unabhängig davon ist ein Kabelanschluss kein DSL, also m. E. kein Ersatz für den laufenden Vertrag, und auch wenn KD jetzt zu Vodafone gehört, wäre das ein völlig neuer Vertrag.

Wenn Du den Umzugstermin schon jetzt weißt (unterschriebener Mietvertrag?), würde ich an Deiner Stelle schon einmal kündigen, da Dir das sonst gar nichts bringt, wenn da womöglich eine Frist von drei Monaten gilt.

Du solltest auf jeden Fall noch einmal die Vertragsbedingungen studieren.

...zur Antwort