lass mal deine schilddrüse testen es könnte eine unterfunktion sein

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hm dir wird nichts anderes übrigbleiben als ihn darauf anzusprechen wenn du wissen willst das das sollte

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Die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ist in Deutschland gemäß § 201 StGB ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.

Der Wortlaut des § 201 StGB lautet: (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt 1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder 2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt. Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird. (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2). (4) Der Versuch ist strafbar. (5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a StGB ist anzuwenden.

Geschützt ist die Kommunikationssphäre bzw. die Unbefangenheit persönlicher Aussprüche. Tathandlungen sind das unbefugte Aufnehmen und Abhören, das Zugänglichmachen der Aufnahme sowie die öffentliche Inhaltsmitteilung.

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abschieben nein da du einen deutschen pass besitzt.

das geld einziehen ja da du unter 18 bist und bei ihr wohnst.

hausarrest ja aber nur für eine bestimmte zeit ( sonst ist es freiheitsberaubung und das ist eine straftat)

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du hast borderline lass dir helfen ( ich bin selbst borderliner und 21).

das jugendamt wird das sorgerecht wohl kaum entziehen wenn es keinen konkreten verdacht auf vernachlässigung missbrauch misshandlung etc gibt alles andere wären stasi methoden

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die tiere verstehen uns menschen wenn auch nicht wort für wort doch sie verstehen die körpersprache eines menschen also körperhaltung mimik gestik etc ein papagei kann die menschliche sprache erlernen er kann sie sprechen und verstehen. tiere merken wenn ein mensch laut oder leise spricht oder einem tier wohlgesonnen ist oder nicht wir menschen sind nichts anderes wie die tiere nur weiterentwickelt

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  1. jeder macht mal fehler.

  2. geh zur polizei druck die nachrichten aus ( als nach bzw beweis)

  3. spreche mit deinen eltern darüber ( sofern du noch nicht 18 bist müssen sie mit auf die polizei)

  4. sag dem jungen nichts davon wenn du zur polizei gehst das wird ihm eine lehre sein.

5 ggf wenn alles vorbei ist mach ihm ne klare ansage

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eine dienstaufsichtsbeschwerde schriftlich per einschreiben mit rückschein einsenden warten.

die kindergeldkasse braucht bzw nimmt sich sehr sehr lange zeit bis sie iwas bearbeitet aber im regelfall bekommst du eine nachzahlung

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15 schwanger und n freund.... prost mahlzeit sag ich da nur sry wenn ich das jetzt sage aber dir gehörn sowas von ein paar hinter die ohren das es schallt mei mädel du bist 15 und hast dir dein leben versaut son kind is ne große verantwortung.

wie willst du das kind ernähren und aufziehen mit 15?

klar bekommen kannst dus abtreibung is keine lösung aber ich würds an deiner stelle zur adoption freigeben du hast ja nochnichteinmal nen abschluss geschweige denn eine arbeit.

in deinem alter hab ich noch draßen auf spielplätzen gesplielt anstatt zu poppen also wirklich....

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gegenfrage wie alt bist du / seid ihr? seid ihr euch über die verantwortung die so ein tier mitsichbringt im klaren?

Tiere sind kein spielzeug mit denen man 1 monat oder 2 apielt und dann sind sie einem egal

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II. Verkehrssicherungspflicht des Gartenteich-, Regentonnen und Poolbesitzers: 1. Generell ist der Eigentümer eines Grundstücks bzw. derjenige auf den die Verkehrssicherungspflicht übertragen wurde (z.B. Mieter, Pächter, etc.), für den Zustand eines Grundstücks verantwortlich. Diese Zustandsverantwortlichkeit umfasst auch die sog. „Verkehrssicherungspflicht“.

  1. Was versteht man eigentlich unter der Verkehrssicherungspflicht?

    Wer ei­nen „Verkehr“ (z.B. Straßenverkehr, Baugrube, Gehweg, etc.) eröffnet oder den „öffentlichen Verkehr“ (Fußgänger, Kinder, Nachbarn etc.) auf seinem Grundstück duldet, hat eine Rechts­pflicht, die nötigen Vorkehrungen zum Schutze dieser Dritten zu schaffen und diese auch aufrechtzuerhalten.

Der Verkehrssicherungspflichtige muss für ei­nen verkehrssicheren Zustand seines Grundstücks etc. sor­gen, dass heißt, er ist verpflichtet, Straßen und Wege in einem ordnungsgemäßem Zustand zu erhal­ten, zu beleuchten, bei Glatteis zu streuen, Geländer anzubringen, Baustellen ord­nungsgemäß abzusichern, Gefahrstellen abzusperren usw.. Ferner muss er unter Umständen diejenigen beaufsichtigen, denen er seine Verkehrssicherungspflicht übertragen hat.

. Kommt es aufgrund der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Unfall, so haftet der Verkehrssicherungspflichtige (dies muss nicht immer der Eigentümer sein!) aus „unerlaubter Handlung“ gem. § 823 BGB auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Schmerzensgeldansprüche können hier schnell zwischen 7.500 bis 10.000 Euro betragen. Auch eine lebenslange Rentenzahlung zum Ausgleich künftiger Nachteile ist denkbar! Im Todesfall eines Kindes können auch die Eltern sowohl Schadensersatz als auch Schmerzensgeld (aus einem sog. „Schockschaden“) geltend machen.

Verletzt sich eine Person aufgrund der Nichtbeachtung der Verkehrssicherungspflicht könnte dies auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Unter Umständen wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB eingeleitet bzw. der Geschädigte stellt Strafantrag gem. §§ 229, 230 StGB. Dies kann zu einer Geldstrafe oder sogar zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe führen!

Wie wirkt sich die Verkehrssicherungspflicht nun für einen Gartenteich-, Regentonnen- oder Poolbesitzer aus?

Nach der älteren Rechtsprechung (siehe unten unter III 2 b), muss der Verkehrssicherungspflichtige sein Grundstück so einzäunen, daß Dritte das Grundstück nicht einfach betreten und zum Gartenteich, zur Regentonne und/oder zum Pool gehen können. Ist es nicht möglich, das Grundstück gegen unbefugtes Betreten zu schützen, so muss die Was­seroberfläche so abgedeckt werden, daß ein Hineinfallen oder gar ein Ertrinken ausgeschlossen ist. Dies kann durch Gitterroste, Planen, Holzverschläge etc. geschehen. Die Pflicht, die Wasseroberfläche wirksam abzudecken, besteht vor allem dann, wenn es in der Nachbarschaft Kleinkinder gibt. Denn es ist in diesen Fällen immer damit zu rechnen, dass die Kleinkinder die Gefahren, die von einem Gartenteich, einer Regentonne oder einem Pool ausgehen, nicht richtig einschätzen und dass es so zu einem Unfall kommt.

Nach der neueren Rechtsprechung bedürfen Kleinkinder ständiger Aufsicht, so dass ein Gartenteich-, Regentonnen- oder Poolbesitzer in der Regel nicht mit einem Aufsichtsversagen des Aufsichtspflichtigen rechnen muss. Hier ist jedoch zu beachten, dass dies keine feststehende Rechtsprechung ist. Im Einzelfall kann es daher immer noch zu einer Haftung eines Gartenteich-, Regentonnen- oder Poolbesitzer kommen. Selbst wenn der Gartenteich-, Regentonnen- oder Poolbesitzer haftpflichtversichert ist, kann es unter Umständen zu einer Haftung kommen. Nämlich in den Fällen, in denen die Haftpflichtversicherung von ihrer Leistungspflicht aufgrund eines grob fahrlässigen Verhaltens des Verkehrssicherungspflichtigen befreit ist. Seien Sie daher immer sehr umsichtig, wenn es um die Verkehrssicherungspflicht bzgl. Ihres Gartenteiches, Ihrer Regentonne oder Ihres Pools geht!

  1. Was können Nachbarn gegen einen ungesicherten Gartenteich, eine Regentonne oder einen Pool unternehmen?

Wurde das Grundstück durch den Verkehrssicherungspflichtigen gegen mögliche Unfälle nicht ausreichend abgesichert, so können die (lieben) Nachbarn sogar auf die Vornahme einer notwendigen Sicherungsmaßnahme klagen. Dem Verkehrssicherungspflichtigen obliegt nämlich gegenüber den Kindern aus der Nachbarschaft eine sog. „gesteigerte Verkehrssicherungspflicht“, d.h. er muss wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen ergreifen, „um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen“. Dies gilt vor allem in den Fällen, in denen der Verkehrssicherungspflichtige weiß, dass die Nachbarkinder auf seinem Grundstück spielen, selbst wenn er es ausdrücklich verboten hat! Diese gesteigerte Verkehrssicherungspflicht besteht jedoch nur bezüglich der Gefahren, die das Kind aus Unerfahrenheit und Unbesonnenheit nicht er­kennt oder nicht einschätzen kann.

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am besten sie wenden sich dierekt online an den zoll dieser kann ihnen genau sagen ob es zu problemen kommt oder nicht.

www.zoll.de

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stress kann die regelblutung um ein paar wochen verschieben ja aber nicht ganze 3 monate da hat wohl jemand nich aufgepasst was?

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Ich bin so bedrückt, obwohl ich gerne fröhlich wäre...

Seit einigen Tagen ist das Wetter genial, die Tage werden länger, man kann draußen sitzen, das erste Eis wurde gegessen - normalerweise die Zeit im Jahr, wo ich in absoluter Hochstimmung bin. Aber dieses Jahr irgendwie nicht.

Mein Kopf sagt mir zwar, dass ich mich darüber freue, aber mein Gefühl irgendwie nicht. Mir fällt es schwer, zu lachen, ich bin von allem und jedem genervt, ich merke, wie ich mich in mich selbst zurückziehe. Ich will das gar nicht, ich will nicht so sein. Aber ich kann momentan irgendwie nicht anders. Ich will fröhlich sein, das Wetter einfach nur genießen, lachen, Blödsinn machen...Doch stattdessen sitze ich da, mir geht es am besten wenn ich allein bin (auch wenn ich eigentlich nicht allein sein will), und ich könnte immer wieder heulen. Vor allem habe ich immer wieder das Bedürfnis, mich zu ritzen, obwohl ich seit über einem Jahr davon weg bin.

Woran das genau liegt, kann ich nicht wirklich ausmachen. Vor kurzem ist wieder ein guter Bekannter gestorben, der 8. innerhalb von einem Jahr in meinem Bekanntenkreis, der stirbt. Außerdem haben wir in der Schule momentan Abschlussprojekt, dazu noch mehrere andere Leistungsnachweise und im Juni Prüfungen, vor denen ich jetzt schon Panik hab.

Aber trotz allem möchte ich einfach fröhlich und befreit sein, wie ich es normalerweise jedes Jahr zu dieser Zeit bin! Aber so sehr ich mich bemühe, ich schaffe es nicht, zu lachen und dieses beklemmende Gefühl in meiner Brust loszuwerden.

Was kann ich tun, um glücklich zu sein und den Frühling zu genießen?

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Frühjahrsdepressionen haben viele vorallem frauen.

stress sowohl physisch als auch psychisch können deine stimmungslage auslösen versuche dich abzulenken leg dich in die sonne oder setze dich ( achtung in dieser jahreszeit kann man sich ganz schnell erkälten) raffe dich auf bzw zwinge dich selbst unter menschen zu gehen und die dinge zu tun die dir spaß machen

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such dir hilfe und wenn er dich das nächste mal beleidigen sollte sag drauf ich wurde schon schlimmer genannt wenn er fragt wie sagst du zu ihm ich wurde deine freundin genannt.

aber such dir auf jeden fall hilfe therapeutische als auch lehrer

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ähm ist seid beide 14! wie wärs mal mit schule machen ausbildung machen und DANN über sex nachzudenken? mei in deinem alter hat meine generation noch mit puppen oder spielzeugautos gespielt..... werd erstmal erwachsen bevor du über sowas wie sex nachdenkst oder willst du in der nächsten folge wenn kinder kinder bekommen mitspielen?

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