Waaleikum salam,

kein Mensch sieht es als normal einer fremden schlafenden Frau an den Po zu fassen.

Und ja das wäre aus islamischer Sicht ein verbotener Kontakt, der eine Sünde ist.

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Das Jurastudium gehört zu den schwierigsten Studiengängen (vielleicht das schwierigste).

Ein Polizeistudium wäre sicher einfacher (kommt aber auf die eigenen Stärken und Schwächen an).

Mit dem Jurastudium hat man viel mehr Möglichkeiten, die teilweise sehr gut bezahlt werden.

Wenn du dich dafür entscheidest ist es einfach wichtig immer am Ball zu bleiben, dann packst du das

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Real nimmt die Ware nur aus Kulanz zurück. Sofern sie nicht beschädigt ist o.ä. gibt es keinen rechtliche Grund für die Rückgabe.

Wenn die es jetzt nicht annehmen, weil das Siegel kaputt ist, dann ist das so.

Probiers aber trotzdem aus, die Mitarbeiter diskutieren selten viel und wollen einfach keinen Stress haben.

Ich hab mich da bisher immer durchgesetzt

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Die Ausländerbehörde würde diesen Mann sofort wieder abschieben.

Es handelt sich nämlich nicht um ein Vergehen, sondern um ein Verbrechen, was er begangen hat.

Wenn er jetzt den Islam gefunden hat ist das schön. Trotzdem hat er eine extrem schlimme Sünde gemacht und muss die Person entschädigen (so weit das überhaupt möglich ist).

Möge Allah swt. uns vor so schlimmen Taten schützen

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Waaleikum Salam,

wenn es wirklich unbeabsichtigt passiert ist, dann bricht es inshallah nicht das Fasten.

Trotzdem musst du Ghusl (Ganzkörper Reinigung) machen.

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Assalamu aleikum,

das freut mich sehr zu hören.

Du musst nicht alles sofort richtig machen oder wissen. Aber versuch sofort mit dem Gebet anzufangen (kannst auch einen Zettel vor dir haben, von dem du abliest).

Ich würde keinen Wert darauf legen, was hier auf der Plattform über den Islam geschrieben wird. Hier sind viele Islamhasser unterwegs.

Wenn du fragen hast o.ä. kannst du mir auch gerne schreiben.

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Ein Dualstudium ist bei Jura so weit ich weiß nicht möglich.

Vielleicht meinst du ein Doppelstudium.

Das wäre in der Theorie möglich.

Aber spätestens ab dem 3. Semester wärst du bei Jura extrem überfordert, wenn du noch ein zweites Studiengang hast.

Also praktisch ist das nur mit sehr gutem Zeitmanagement (und evtl. hoher Begabung) machbar

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Pro

Man sollte (Wenn die Nachfrage da ist) entscheiden können, ob man zum christlichen, muslimischen oder philosophischen Unterricht möchte.

Ich habe mir das in meiner Abizeit gewünscht, weil wir auch zahlreiche Muslime im Jahrgang waren. Leider wurde darauf aber nie eingegangen

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Assalamu aleikum,

es ist natürlich besser es selbst zu lesen.

Aber wenn du es aktuell nicht anders kannst, wird Allah swt. es inshallah trotzdem von dir annehmen.

Denn die Nia (Absicht) zählt.

Allah weiß es am besten

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Wenn man Alkohol trinkt, werden die Gebete für 40 Tage nicht angenommen.

[Dies wurde von Amr ibn Al’Aas, Ibn Abbaas, Ibn Umar und Ibn Amr überliefert. Siehe Al-Silsilah al-Saheehah 709, 2039, 2695, 1854]

Das heißt nicht, dass man dann eh nicht beten musst.

Das bedeutet „nur“, dass die Belohnung für das Gebet (und im Ramadan ist die Belohnung unvorstellbar hoch) wegfällt.

Trotzdem bleibt das Gebet für jeden Pflicht.

Das wichtigste wenn man Alkohol getrunken hat ist die Reue

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Medizin kann man mit schlechtem Abi vergessen.

In Jura könntest du in einigen Unis reinkommen.

Dann interessiert sich auch niemand für deine früheren Noten.

Aber man muss natürlich viel mehr lernen als in der Schule. Wenn man am Ball bleibt und einem die Themen gefallen, dann kommt das aber meistens von alleine.

Du musst nicht der disziplinierteste Mensch der Welt sein. Wenn man sieht, dass alle un einen viel lernen, dann passt man das bei sich meistens auch an.

Also würde ich dir zu Jura sagen probiers einfach 1-2 Semester. Und wenn es nicht das richtige ist, dann machst du halt was anderes.

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Assalamu aleikum,

wenn du den Antrag auf Urlaub min. 14 Tage vorher eingereicht hast und der Chef erstmal gesagt hat das ist okay, dann solltest du den auch nehmen dürfen.

(vielleicht ist im Arbeitsvertrag eine andere Frist als oben geregelt)

Sprich am Besten im höflichen Ton mit ihm und sag, dass du das bereits beantragt hast.

Eine gesetzliche Pflicht für den Monat Ramadan gibt es aber leider nicht.

Wenn der Chef trotzdem den Urlaub (aus einem vernünftigen Grund) verweigert, dann empfehle ich dir dich nicht krank zu melden.

Das wäre für deinen Chef zur geplanten Urlaubszeit verdächtig und vielleicht sogar Grund genug für eine Abmahnung (im schlimmsten Fall eine außerordentliche Kündigung).

Außerdem lehrt uns auch der Islam: „wer betrügt, der ist nicht von uns“

Also sprich nochmal mit ihm, wenn es nicht geht dann sei locker und arbeite auch während Ramadan.

Allah wird dir inshallah Kraft geben😁

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Assalamu aleikum,

ich würde sagen es kommt darauf an.

Als wir jünger waren haben wir immer Fußball drinne gespielt wenn:

Keiner mehr da und es ein leichter Ball war.

Man sollte auch nicht rumschreien etc. sondern wenn dann mit gutem Benehmen spielen.

Das gute daran ist, dass man früh eine gute Beziehung zur Moschee hat. Und das geht bei jüngeren am Besten durchs Spielen.

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Schwarze Magie (Sihir) ist viel komplizierter, als dass man einfach was liest.

Vor Allem wenn du das nicht beabsichtigt hast, brauchst du dir keine Sorgen zu machen.

Zum Schutz kannst du

Sure ichlas, Sure Falaq und Sure Nas lese.

Diese beschützen vor dem Auge und schwarzer Magie.

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Assalamu aleikum,

wenn man für das Gebet noch Zeit hat, dann sollte man erst essen, damit man nicht beim Beten daran denkt und weniger konzentriert ist.

Wenn es aber knapp wird, gehe einfach jetzt beten.

Das sind sowieso höchstens 5 min, also kein Problem inshallah.

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