Schaue mal hier:
https://www.juraforum.de/lexikon/vergleichende-werbung
Hierzulande finden sich Regelungen zur Vergleichswerbung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Und dieses zeigt, dass sich Vergleichswerbung an strenge Vorgaben zu halten hat, um nicht als unlauter zu gelten.
Gesetzliche Regelung der vergleichenden WerbungRechtliche Regelungen zur vergleichenden Werbung finden sich in § 6 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dort wird klar vorgegeben, wann vergleichende Werbung als unlauter angesehen wird und damit verboten ist. Vergleichswerbung ist also nicht per se verboten, unterliegt durch § 6 UWG aber strengen Einschränkungen.