Hallo, 

vielleicht kommt eine Mutter-Kind-Kur für euch in Frage. Sie wird über den Hausarzt beantragt. In manchen Kliniken kann man auch eine kostenfreie Begleitperson mitnehmen, wie zum Beispiel in der Klinik Mikina. Schau mal hier: http://www.mikina.de/Aktuelles_Klinik-Mikina_34_Erwachsene-Begleitperson-kostenfrei-.aspx

Eine "Familienkur" ist im Sozialgesetz jedoch nicht vorgesehen.

Liebe Grüße

Mutter-Kind-Hilfswerk e.V.

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Hallo, 

es gäbe die Klinik Nordseedeich in Friedrichskoog, das ist eine Mutter-Kind-Kur-Klinik, die 1x pro Jahr die Schwerpunktkur "Familien mit Kindern oder Jugendlichen mit Down-Syndrom" anbietet.

Das wäre eine Kur "ausnahmsweise" für die Mama, denn gerade mit Kindern mit Behinderungen kann man eine solche Auszeit auch einmal benötigen. Die Kinder werden bei Bedarf ebenfalls behandelt.

Grundsätzlich steht hier, dass Kinder mit Down-Syndrom im Alter von 3-18 Jahren aufgenommen werden, aber eine Prüfung der medizinischen Unterlagen sollte auf jeden Fall durch die Klinik erfolgen.

Vielleicht kommt eine solche Maßnahme für euch beide in Frage.

LG Mutter-Kind-Hilfswerk e.V.


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Hallo Melanieursula,

es ist schon wirklich ein bisschen knapp geschildert, aber auch sehr verständlich, dass man in einem solchen Forum vielleicht nicht alles auf den Tisch bringen möchte.

Unterstützung kann man sich in jedem Fall bei ortsansässigen Vereinen oder evtl. auch dem Jugendamt holen. Die können dir weitere Möglichkeiten nenne.

Es gibt aber auch Mutter-Kind-Kuren, die auf dieses Thema spezialisiert sind, wie zum Beispiel die Schwerpunktkur "Gewaltprävention - Hilfe auf dem Weg in ein gewaltfreies Leben" in der Klinik Lindenhof in Bayerbach.

Vielleicht konnten wir dir mit dieser Antwort ein bisschen weiterhelfen.

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Grundsätzlich ist es so, dass die Kasse per Gesetz die Kosten für Kinder bis zum 12. Geburtstag übernehmen muss. Darüber hinaus werden in schwierigen Situationen auch Ausnahmen bis zum 14. Geburtstag gemacht. Danach wird es aber schon sehr schwer, auch wegen den Kliniken.

Die Kinderbetreuung ist ausgelegt auf Kinder bis 12 Jahren. Das mag auch dem einen oder anderen 13 oder 14 jährigem noch gefallen, aber deiner Schwester mit bald 16 Jahren wird da schon sehr langweilig werden. Letztendlich entscheidet aber jede Klinik individuell, ob eine Aufnahme möglich oder sinnvoll ist.

Bei einer Mutter-Kind-Kur geht es in erster Linie um die Mutter. Sie sollte also in jedem Fall zum Hausarzt gehen und mit ihm die Möglichkeiten besprechen. Wenn die Ärzte euch unterstützen, kann man es auch versuchen den Antrag zu stellen.

Um die Klinik kümmert sich nach Genehmigung in der Regel die Krankenkasse oder ein Buchungscenter.

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Offiziell gilt die 4-Jahres-Frist ab dem Abschluss der letzten Maßnahme.
Wie in einem solchen Fall entschieden wird, hängt vor allem von der Krankenkasse ab.
In einigen Fällen sieht es die Krankenkasse nicht ganz so eng und genehmigt schon ein paar Monate vor Ablauf der Frist, vor allem da im Moment mit sehr langen Wartezeiten auf freie Termine zu rechnen ist.

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Nein, der Arbeitgeber darf dafür weder Überstunden noch Urlaub berechnen:

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 10 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation

Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.

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Es gibt viele gute Kliniken, um eine empfehlen zu können, müsste man schon mehr wissen.
Was muss behandelt werden?
Welche Krankenkasse übernimmt die Kosten? Bestimmte Krankenkassen arbeiten mit verschiedenen Kliniken zusammen.
Wie weit darf darf die Anreise sein?
Gibt es spezielle Anforderung an die Klinik?

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In der Regel werden die Kosten für Kinder bis zum 12. Geburtstag übernommen, dementsprechend ist auch die Kinderbetreuung in den Kliniken ausgerichtet. Behinderte Kinder unterliegen dieser Altersgrenze nicht, dafür gibt es auch spezielle Mutter-Kind-Kur-Kliniken.
Letztendlich kann nur die Klinik entscheiden ob eine Ausnahme gemacht wird.
Man muss sich auch überlegen, ob das für den Jugendlichen überhaupt in Frage kommt. Er oder sie wird wahrscheinlich der einzige in diesem Alter in der Klinik sein und mit den anderen Kindern nur wenig anfangen können.

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Gesetzlich sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, die Kosten bis zum 12. Geburtstag zu übernehmen. Danach kann die Krankenkasse im Einzelfall frei entscheiden, Ausnahmen werden bei vielen noch bis zum 14. Geburtstag gemacht. Behinderte Kinder unterliegen keiner Altersgrenze.
Viele Kliniken lehnen auch die Aufnahme von Kindern über 13 prinzipiell ab.

Die Frage ist auch, ob du mit 14 Jahren überhaupt noch mit möchtest. Es werden nur wenige in deinem Alter in der Klinik sein und weil die Betreuung auf deutlich jüngere Kinder ausgelegt ist, wird dir vermutlich ziemlich langweilig werden.

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Die Kosten müssen in der Regel nicht getragen werden. Wichtig ist es den Termin auch in der Klinik abzusagen, so dass vielleicht doch noch jemand die Chance auf diesen Termin bekommt.
Ansonsten auf jeden Fall den Grund für die Stornierung an die Krankenkasse weitergeben. Es gibt nachvollziehbare Gründe, die einem dann bei einer eventuellen späteren Beantragung auch nicht im Wege stehen.

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Am Besten wendet man sich an eine Beratungsstelle, die bei der Beantragung der Mutter-Kind-Kur hilft.

Der nächste Schritt ist dann der Weg zum Arzt, der die Kurbedürftigkeit bescheinigen muss.

Die Kosten müssen für Kinder bis zum 12. Geburtstag von der Krankenkasse übernommen werden.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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Das kommt ganz auf die Erkrankungen an, welche behandelt werden müssen.

Von einem Ort oder einer Region sollte man dies nicht abhängig machen, sondern die Klinik mit ihren Schwerpunkten passend zu den eigenen auswählen.

Auch sollte man immer darauf achten, welche Kliniken von der Krankenkasse belegt werden können.

Wir vom Mutter-Kind-Hilfswerk sind natürlich auch Vätern bei der Beantragung der Maßnahme und der Auswahl der Klinik behilflich.

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Wenn die Kur genehmigt ist, steht meistens auf der Bewilligung alles zu den Fahrtkosten.

Es ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.

Bahnfahrt: Manche schicken die Fahrkarten zu, bei anderen bekommt man eine Kundennummer mit der man am Schalter die Karten holen kann und wieder anderen schickt man die Tickets nach der Kur zu und bekommt das Geld erstattet. Man muss mit 10% Eigenanteil rechnen, mindestens 5€ höchstens jedoch 10€. Dies entfällt in der Regel mit der Befreiung vom Eigenanteil.

Auto: Es wird pro km ein bestimmter Betrag bezahlt, z.B. 0,20€, höchstens jedoch die Kosten des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels.

Für weitere Fragen zur Mutter-Kind-Kur stehen wir gerne zur Verfügung.

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Im Entgeltfortzahlungsgesetz §9 ist dies geregelt. Um ganz sicher zu gehen, kann man aber auch noch bei der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger nachfragen.

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Mit welcher Begründung wurde die Kur denn abgelehnt?

Es kann durchaus sein, dass deine Mama als "zu krank" für eine Mutter-Kind-Kur eingestuft wurde. Das ist der Fall, wenn eben schon eine längere Krankschreibung erfolgt ist, bzw. die Kur eben aufgrund dieses Vorfalls beantragt wurde. Das bedeutet für die Krankenkasse nämlich, dass die Arbeitsfähigkeit gefährdet ist und damit beim Rentenversicherungsträger eine Rehabilitation zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit beantragt werden muss.

Es gibt viele kostenfreie Beratungsstellen, die in solchen Situationen weiterhelfen, zum Beispiel beim Widerspruch gegen die Ablehnung.

So hilfst du deiner Mutter wohl am Besten. Ganz toll von dir, dass sich deine Mama so auf dich verlassen kann. :)

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Eine Behinderung, ob bei der Mutter oder beim Kind, erhöht die Chancen auf eine Kur nicht automatisch. Sobald die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden und ein Kurerfolg zu erwarten ist, kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen.

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Die offiziellen Fristen bei der Bearbeitung eines Mutter-Kind-Kur-Antrags liegen bei 3 bzw. 5 Wochen.
Das heißt, nach spätestens 3 Wochen muss zumindest die Eingangsbestätigung vorliegen und auf die Weiterleitung zum MDK hingewiesen werden, nach 5 Wochen muss eine Entscheidung vorliegen.
Gibt es einen Nachweis, dass die angeforderten Unterlagen vom Arzt an die KK geschickt wurden?

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