Hallo LolySosi,

hast du dich mal genauer über den Beruf des Musicaldarstellers informiert ? Wenn nicht schau einfach mal nach.

Jeder Darsteller lernt die Tanzschritte, die er für den Auftritt brauch. Die Tanzart kann man nicht genau bestimmen, weil der Tanz auf die Handlung aufgebaut ist.

Also mach dir keine Sorgen. Du musst nur haufenweise improvisieren können, vor allem bei der Aufnahme für ein Studium.

Hier habe ich z.B das Musical Studium in München

"Das Musical als Theaterform ist eine fast 150 Jahre alte Sparte der Unterhaltungskultur, dabei knüpft es in seinen Ausdrucksformen an die Ursprünge des Theaters an. Gesang, Tanz und Schauspiel werden zu einer Einheit verschmolzen, wie z.B. in den antiken Komödien, in großen religiösen Festspielen oder in außereuropäischen Theaterformen wie dem Kabuki oder dem No-Theater. Dabei folgt das Musical im Gegensatz zu anderen Genres der darstellenden Künste fast ausschließlich kommerziellen Kriterien und gehört im Ursprung in die Tradition des Volkstheaters. Es ist ein musikalisches Spiel mit den besten Mitteln, die das Theater in seiner tausendjährigen Existenz hervorgebracht hat. Die Botschaft heißt Vergnügen, doch niemals nur das, Gesangs- Tanz- und Sprechtheater verschmelzen zu einer Einheit, die im besten Fall zu einer neuen Qualität des Theaters führt. In Deutschland hat das Musical inzwischen neben den Großproduktionen auch in die subventionierten Stadt- und Staatstheater Einzug gehalten. Das Berufsfeld der Musicaldarsteller ist vielfältiger geworden, der geforderten Spezialisierung steht die Forderung nach vielfältigen darstellerischen Möglichkeiten entgegen. Solides Handwerk ist gefragt. Das verlangt vom Darsteller ein gründliches Erforschen seiner Möglichkeiten, die ständige Verbesserung seiner handwerklichen Fähigkeiten und fortwährendes körperliches und geistiges Training. Gesang, Tanz und Schauspiel sind die drei Standbeine auf denen die Ausbildung fußt."

Die Prüfung findet in den Unterrichtsräumen der Theaterakademie im Prinzregententheater, Prinzregentenplatz 12 in München statt.

Zur Eignungsprüfung sind vorzubereiten: 1. mindestens fünf Songs (davon mindestens einer in englischer Sprache) davon a.) eine Musicalszene davon b.) vier weitere Songs (höchstens ein Song aus dem Nicht- Musicalbereich)

  1. ein Volkslied a cappella (Tonart nach eigener Wahl)

  2. eine eigene Choreographie von mindestens einer Minute

  3. mindestens ein Schauspielmonolog in deutscher Sprache

  4. ein kurzer Prosatext bzw. ein Gedicht (alles auswendig vorzutragen)

  5. zwei Instrumentalstücke entweder auf dem Klavier oder mitzubringendem Instrument

  6. außerdem werden in Eignungsprüfungen Stufe III elementare Kenntnisse in Musikkunde/Gehörbildung (Bestimmen von Intervallen, Grundkenntniss in Harmonielehre) geprüft.

Die Repertoireliste ist der Prüfungskommission zum Vortrag in 7-facher Ausfertigung als Kopie schriftlich vorzulegen!

ignungsprüfung Stufe I

In der Eignungsprüfung Stufe I darf der Bewerber den ersten Vortrag auswählen. Die Prüfungskommission kann unterbrechen und entscheidet über weitere Vorträge. Sollte eine der Gesangsnummern, der Monolog, das Gedicht oder die Choreographie nicht oder nur teilweise vorbereitet sein, wird die Eignungsprüfung Stufe I mit „nicht bestanden“ bewertet. Die Tanzprüfung findet in der Gruppe statt. Das Bestehen der Eignungsprüfung Stufe I berechtigt zur Teilnahme an der Eignungsprüfung Stufe II.

Eignungsprüfung Stufe II:

Die Prüfungskommission trifft die Auswahl der Vorträge. Die Prüfungskommission stellt Aufgaben, um stimmliche und musikalische Möglichkeiten sowie Spielfantasie und szenische Intelligenz der Bewerber zu überprüfen. Sollte eine der Gesangsnummern, der Monolog, das Gedicht oder die Choreographie nicht oder nur teilweise vorbereitet sein, wird die Eignungsprüfung Stufe II mit „nicht bestanden“ bewertet. Es wird eine Musical-Choreographie in der Gruppe erarbeitet. Das Bestehen der Eignungsprüfung Stufe II berechtigt zur Teilnahme an Eignungsprüfung Stufe III.

Eignungsprüfung Stufe III:

a) Vortrag eines Musical-Songs nach Wahl der Prüfungskommission aus dem mitgebrachten Material b) Schauspiel-Gruppenimprovisation

c) Choreographie aus der Eignungsprüfung Stufe I und II ohne nochmalige Repetition geprüft

d) Instrumentalvortrag

e) Musikkunde/Gehörbildung

Die Prüfungskommission ist nicht verpflichtet, die Bewerber in allen Punkten zu prüfen. Eine Beratung ist nicht möglich!

Entscheidung über die Zulassung zum Studium:

Die Ergebnisse der Prüfungsrunden werden den Bewerbern am Ende der jeweiligen Runden mitgeteilt. Dies gilt ebenso für die Zulassung zum Studium. Die Eignungsprüfung kann bei Nichtbestehen in der Regel einmal wiederholt werden.

Viel Spaß beim lesen ;) Lg

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