Kurz gesagt, ja müsstest du eintragen lassen, es sei den auf den Teilen ist eine E-Nummer. Das E gibt an, das das Bauteil nach einer europäischen Typengenehmigung abgenommen wurde und in Deutschland anerkannt wird. Im deutschen Bußgeldkatalog steht folgendes: "Veränderungen am Roller, die sich nicht auf dessen Leistung auswirken, dürfen in der Regel problemlos durchgeführt werden. Ersetzen die neu verbauten Teile allerdings komplett Originalbauteile, kann die Tuningmaßnahme genehmigungspflichtig sein."
Ich werde da auch nicht schlau daraus. Aber ich würde sagen, das dass mit deinen Kotflügeln passt auch wenn diese keine E-Nummer haben. Sieht ja nicht nach Tuning aus und das Fahrzeug wurde ja mit fast identischen Anbauteilen verkauft. Selbst wenn du Mal angehalten wirst, da muss du schon einen schlecht gelaunten Polizist erwischen, welcher seine Arbeit viel zu ernst nimmt.