Lesen. Aber nur im Internet. Hab seit 3 Monaten kein TV geschaut, keinen Fernseher mehr und kaufe mir eventuell nie wieder einen!
An sich ja. In der Art und Intensität aber ganz sicher nicht! Lass dich untersuchen! Ernsthaft! Voll kaputt die "Menschen" !
Weder strafrechtlich noch moralisch gibt es da was auszusetzen.
Ja schon. Also du solltest mit deiner Mutter Zeit im Pflegeheim verbringen. Aber sie soll dich keine schweren Arbeiten machen lassen.
Die Polizei hat recht. Denn derjenige der das Geld schuldet, hat sich nicht strafbar gemacht.
Dennoch schuldet er dir das Geld. Du hast nach § 812 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_812.html einen Rechtsanspruch darauf, dein Geld wieder zu bekommen.
Das geht aber nur über eine zivilrechtliche Klage. Dazu solltest du einen Anwalt kontaktieren.
Schreib den anderen nicht das er sich strafbar gemacht hat. Sonst zeigt er dich eventuell wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB an.
Ohne mir deinen krankhaften langen Text durch gelesen zu haben - selbstverständlich macht viel Geld glücklich.
Man darf es nur gottverdammt nicht jeden sagen, dass man so viel besitzt. Und man muss damit umgehen können!
Das kommt auf die Uhrzeit drauf an, wann du es am Freitag bestellt hast. Dann kommt es noch drauf an, bei wem und wie du es bestellt hast.
Hast du normal oder per 24 Stunden Service bestellt? Hast du keine DHL Sendungsverfolgung?
Im Übrigen ist deine Frage absolut sinnfrei und unnötig!!
Ich stehe auf alles zwischen 65a bis 90c . Hauptsache die Frau hat Charakter und kein Silikon.
Die Männer die dich abschätzig behandelt haben, sind hinterwäldlerische Primaten mit dem IQ ihrer Schuhgrößen!
Die Liebe/Sympathie zu einer Frau von der Größe ihrer Brüste abhängig zu machen, ist moralisch ein tiefer Griff ins ungespülte Klo!
Beides ja. Nur das die Anzeige in dem Fall nichts bringt, da man erst ab 14 Jahren strafmündig ist.
Im Umkehrschluss bedeutet dies aber nicht, dass unter 14 jährige völlig frei von Strafen sind. Begehen sie immer wieder Straftaten, so können sie auf Beschluss eines Gerichts zum Beispiel in ein Heim eingewiesen werden.
Hier gilt § 189 StGB . http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__189.html
Wobei man hier natürlich keine Einzelheiten kennt.
Nein, das darf sie natürlich nicht. Sie macht sich somit - wie alle anderen - der Unterschlagung nach § 246 StGB strafbar. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__246.html
Nur weil es deine Mutter ist, kann sie sich nicht alles erlauben und steht nicht über dem Strafgesetzbuch!
ALLE(!?) Antwortgeber vor mir haben unrecht!
Jappy
Nein! http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__118.html
Die Frauen sollen mal die Männer anschreiben! Unverschämtheit! Sind doch nichts besseres! :DD
Ja. Vor allem mit Leuten, deren IQ offensichtlich ihrer Schuhgröße entspricht.
Die Eigentümerin scheint das Hirn und die Menschlichkeit einer Ratte zu besitzen.
Selbstverständlich hast du hier keinen Betrug und schon gar keinen eingehenden begangen! Man ist die Frau mit Du*heit beschlagen! Meint die das sie ihr Geld durch eine Strafanzeige schneller bekommt?!
Sicher: Schulden muss man zahlen. Aber du hast erstens immerhin 25 % des Komplettpreis gleich umgehend bezahlt ( was an und für sich schon einen Betrug fast ausschließt )
Und dann hast du ihr immer von dir aus mitgeteilt, was Sache ist. Du hast also nicht geschwiegen, sondern kamst auf sie zu und sagtest, so und so siehts aus.
Es mangelt hier gänzlich an den typischen Betrugs Merkmalen wie Täuschung, Irrtum erregen, Vermögensverschiebung usw. .
Wenn die Polizei Vorladung kommt - bitte geh da nicht hin. Auch wenn es dir unter den Schuhen brennt. Niemals sollte ein Beschuldigter zur Polizei gehen. Denn da kann man sich in Widersprüche verstricken. Oder der Polizist fässt etwas falsch auf und schreibt es ( absichtlich oder unabsichtlich ) nicht korrekt auf.
Es ist keine Pflicht einer Polizei Vorladung zu folgen. Du hast durch dein Nicht Erscheinen keine Nachteil. Die Ermittlungen werden einfach ohne deine Aussage weiter bearbeitet. Danach muss die Akte an die Staatsanwaltschaft gesendet werden.
Diese entscheidet, ob das Verfahren nach den §§ 153, 154 oder 170 StPO eingestellt wird. Am besten, und hier am gerechtesten, wäre die Einstellung nach § 170 StPO, was deine Unschuld bedeuten würde.
Sollte Anklage erhoben werden, dann kann ein Richter das Verfahren noch vor einen Gerichtstermin nach § 174 StPO einstellen. Wäre ebenso deine Unschuld.
Kommt es zum Gerichtstermin - cool bleiben. Du hast Nachweise, um deine Unschuld zu beweisen. Wenn dein Verfahren aufgrund der §§ 170 oder 174 StPO eingestellt oder du frei gesprochen wirst, kann ich dir nur raten die Eigentümerin wegen falscher Verdächtigungen nach § 164 StGB anzuzeigen.
Damit sie weiß, wo juristisch der Hammer hängt und das man mit Menschen so nicht umgehen kann. Nicht jeder, der nicht zahlt, ist gleich ein Betrüger. Vor allem wenn er so aufrichtig ist wie du.
Alles andere als eine Einstellung oder einen Freispruch halte ich für ausgeschlossen. Wobei eine Anklage hier auch schon ziemlich krank wäre. Kommt aber auch drauf an, was die Eigentümerin alles falsches bei der Polizei über dich sagt.
Deswegen geh bitte nicht selbst zur Polizei. Eine Anklage bedeutet ja nicht deinen Untergang oder eine Verurteilung. Eine Anklage kann sehr gut zur Einstellung des Verfahrens oder zum Freispruch führen.
Typische Mobber Gesellschaft. Immer zu beobachten: Alle reißen nur ihr Maul auf, wenn sie mindestens zu zweit sind. Oder alleine sind, die anderen aber in der Nähe stehen. Feige und asozial!
Aus Angst selber gemobbt zu werden, mobben viele dann andere. Wenn Sie dann so 18 Jahre und älter sind, dann sind es oft ganz normale Spießer. Einfach widerlich. Und dann wundern, wenn ein Amokläufer kommt und sie nur noch kurz nach Mami rufen können, bevor es dunkel wird.
Solche asozialen ""Menschen"" wird es immer geben. Hauptsache dazugehören, auch wenn es eigentlich nicht gefällt jemanden zu mobben. Was die da mit dem "Opfer" anstellen, bekommen diese Neandertaler nicht in ihre kleinen Hirne rein.
Ich kann dir nur raten Karate oder anderen Kampfsport zu machen. Unabhängig davon, ob man dich körperlich oder nur mit Worten fertig macht. Mit deiner Figur hat das jetzt nichts zu tun, dass ich dir den Sport empfehle.
Ich empfehle es dir, damit dein Selbstbewusstsein steigt. Sicher wird dein Körper dadurch auch besser, aber das ist zweitrangig.
Ein seriöser Kampfsport Lehrer wird dir aber auch eindringlich erklären, dass man seine Kenntnisse nur bei Gewalt des Gegners anwenden soll. Wenn dich jemand nur mit Worten beleidigt, dann darf man niemals Gewalt anwenden.
Auch sollte man niemanden halb tot schlagen, wenn er dich zuvor nur geschubst hat. Glaub an dich. DU bist der Gute!
hdf = halt die fres*e
Bist du denn schon 18 ? Wobei man eh ohne Altersnachweis alles ab 18 schauen kann.
Ich kann dir keinen guten, aber einen der heftigsten aller Zeiten empfehlen:
The human centipede
Ist aber kein Horror, sondern reiner, sehr kranker Sadismus! Wenn du den gesehen hast, wird dich nicht mehr allzu viel schocken! Er ist aber wirklich heftig! Definitiv ab 18 !
Wo ist das Problem?! Moralisch und rechtlich alles top. Solange da nicht mehr läuft!