Also ich muss gestehen: in den Genuss bin ich noch nicht gekommen... da ich für Nichts auch Nichts bezahle..

Wenn man aber einen Comment in die Betreffzeile einfügen möchte, dann sollte es auch Wirkung zeigen!

Aber wie einige Vorredner schon erwähnten, interessiert das keine ....! Hauptsache man zahlt!

BTW: Bevor jetzt wieder Comments kommen wie: "na dann viel Spass mit Pfändung" oder Sonstiges: Ich werde klagen bis die Hölle zufriert! Von einer Instanz in die Nächste! Bis zum EuGH!!!

LG

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Hallo Gburek,

mit Altschulden meinen Sie bestimmt auch vorherige Schulden - außerhalb der allg. fragwürdigen Rundfunkbeiträge ab Januar 2013?! Wie dem auch sei...

Der Tipp mit der Schuldnerberatung wurde bereits von "Mignon4" benannt. Dort sollten Sie sich vorstellen! Vergleiche mit anderen Urteile oder Verfahren sind gemäß einer Gleichbehandlung zwar möglich, aber gemäß der Individualität und aufgrund verschiedenen Gegebenheiten sehr schwer anzuknüpfen..

In Ihrem Fall sehe ich allerdings andere Möglichkeiten um nicht weiterhin (zumindest) von einem Beitragsservice  belästigt zu werden:

1. Bei Ihrer Bank ein Pfändungsschutz-Konto einrichten

2. Schuldnerberatung aufsuchen (manchmal im Bürgerhaus oder Rathaus)

3. Sich NICHT ängstigen bei weiteren Versuchen einer Bereicherung - vor Allem nicht durch eine so unredliche Organisationen!

.....oder sonstige unsinnige Kommentare hier im Forum!

Viele Grüße und ebenfalls Alles Gute von mir!

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...natürlich sind diese - in Angesicht der Horror-Gagen der Mods, die Intendanten-Gehälter und die unverhältnismäßigen Pensionskassen und vieles Andere mehr...

nicht gerechtfertigt!

Ob nötig oder nicht spielt dabei keine Rolle... Denn dieser Beitrag dient lediglich der Bereicherung und nicht wie einem vorgeheuchelt wird einem Auftrag! Für den zu erfüllenden Auftrag der LRA würden 900 Millionen mehr als ausreichend sein.

Aber wenn man 9 Milliarden bekommen kann... warum darauf verzichten?

(Bitte nicht wieder löschen - nur weil ich die Wahrheit sage!)

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Es hängt in diesem Fall von der Art des wohnens ab..

Wenn er sich jeweils zu einer WG an- oder ummeldete, ist der Hauptmieter dieser Wohnung bereits erfasst und der Freund nicht beitragspflichtig.

Wenn er allerdings in kurzen Zeitabständen mehrere Wohnungen anmietete (mit entsprechender Um- oder Anmeldung), wird er nach der "Erfassung" durch den Beitragsservice beim Meldeamt, garantiert auch verfolgt...

Zum Wohle des Volkes...

I.d.R. heisst es: Eine Wohnung ein Betrag ab Datum des Einzugs...


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Unabhängig davon, ob die Privaten keine Werbung mehr machen dürfen oder doch, kann ein Beitrag davon nicht abhängig gemacht werden!

Zudem würden die Privaten dann ebenfalls nur mit einem Beitrag "überleben" können - oder dieses dann zumindest nur sehr knapp...

Wenn aber die Politik oder auch sonst Wer ein solches "Modell" kreiert, dann zeugt das nur an weiteren Erklärungsnöten der bereits schon lange überfälligen Rechfertigung für die schlappen 9 Milliarden im Jahr...

...für einen Rundfunk-Auftrag mit Informationen welche man (je nach Aktualität) ebenso aus anderen Quellen erfährt oder erfahren kann...

....und aus diesen dann aber:  ohne Zensur und mit einer höheren Glaubwürdigkeit !

BTW: mir fiel kein anderes Wort für "Modell" ein...     

Vielleicht: "Eine weitere Aushebelung der Gesetze"?

LG

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Dürfen sie das?

Die LRA dürfen alles! Ihr "Beitragsservice" (GEZ) erst recht.....

Ich konnte zu dem Zeitpunkt die Leistung ja noch gar nicht beziehen und
somit müsste ich doch eigentlich höchstens die Hälfte für den Monat Mai
bezahlen, oder?

Das ist dieser Organisation leider egal!  Ihr Fokus ist auf eine Bereicherung ausgerichtet und daher wird auch auf 8,75 € auf gar keinen Fall verzichtet werden können!

Auf meine E-Mail an den Rundfunkservice habe ich keine Antwort erhalten

Das liegt daran, dass E-Mails nur beantwortet werden können, wenn es die Überlastungen auf Grund der angehäuften Klagen bezgl. den Volksbetrug zulassen.

In vielen Fällen erhält man erst eine Antwort, wenn man diese gar nicht mehr benötigt (man sitzt vllt schon im Knast?) - dann aber inhaltlich auch mit dem wichtigen Zusatz der allg. Ligitimität, um im Vorfeld sämtliche Zweifel der Legalität auszumerzen.

Zur Legalität werden dann später die Urteile der abgewiesenen Klagen einiger falsch angegangenen Kläger gemäß der untersten Gerichte aufgelistet ... (zum Wohl des Volkes - versteht sich ?!)

Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder gibt es ein Formular?

Ein jeder hat ähnliche Erfahrung gemacht - allerdings im Bereich Nötigungen, ungerechtfertigte Vollstreckung und weiteren Bedrohungen. Formulare um sich anzumelden sind hier gegenstandslos, da ein Jeder bisher sowieso gegen seinen Willen "angemeldet" wird!

Gemäß Deiner Situation

wäre es angebracht sich wieder umzumelden und abzuwarten bis die höchstrichterlichen Urteile (BverfG u. BverwG) zu Gunsten des Volkes verkündet werden. Wir rechnen damit dass dieses Mitte 2017 geschieht.

Ich bitte darum

mich nicht falsch zu verstehen oder meinen Beitrag als eine Art Hetze gegen Gesetz und Ordnung anzusehen. Aber gemäß unserer Verfassung ist es (nicht nur!) meine Pflicht, Unrecht gegen das Volk anzuzeigen und ebenso entsprechenden Widerstand zu leisten!

Dieses geht aus dem obersten Gesetz hervor: Dem Grundrecht (GG) !  In diesem steht zudem geschrieben, dass sich auch die Gesetzgebung an Recht und Ordnung zu halten hat. 

LG

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Wenn man nicht mit den Rundfunkleistungen einverstanden ist, sollte man die Einzugsermächtigung kündigen und weitere Zahlungen einstellen.

Wie ARD & ZDF bereits auch schon erwähnten, ist das: "Einfach für Alle!"

1. Schreiben an Beitragsservice (Kündigung der Einzugsermächtigung)

2. Infobriefe abwarten (alle 2-3 Monate)

3. Bedrohungen abwarten (Mahnung; Bettelbriefe; Bedrohungen mit Kontopfändungen, Einbruch, Gefängnis etc...)

4. Festsetzungsbescheid abwarten  - jetzt sollte reagiert werden!
Widerspruch einlegen (Begründung: Verletzung der Grundrechte) - und
gleichzeitig "Aussetzung der Vollstreckung" (§ 80, Abs. 4 VerwGO)
beantragen.

Da bisweilen keine höchstrichterliche Urteile ergangen sind (lediglich
von Verwaltungsgerichte und/oder Gerichtshöfe, diese mit
verfassungsrechtlichen Inhalt wohl nicht zurechtkommen (wollen oder
müssen), könnte man nach ca. einem Jahr und nach dem evtl. Erhalt des
abgelehnten Widerspruchsbescheid (dieser ist bereits beim
Beitragsservice mit individuellen Textbausteinen als Vorlage für den
verweigernden Mob vorhanden!) mit der

5. Klage an das Verwaltungsgericht beginnen (einmalige Kosten 105,- Euro).

Für eine ausreichende Begründung beantragt man dann i. d. R. eine Frist von
8 Wochen! Schließlich ist die Komplexität dieser Sachlage erheblich und
da benötigt man eben diese Zeit... (Selbst für das neue verfilzte
Konstrukt "Rundfunk-Staatsvertrag" benötigten selbst die
Verfassungsrichter eine sehr lange Zeit. Mehr Zeit als man zuvor annahm
und selbst danach... war dieser Vertrag immer noch nicht mit der
Verfassung vereinbar!)

Sollten die 8 Wochen verstrichen sein und
man hätte aber da noch weitere Ansatztpunkte, dann zunächst den
Klageteil einreichen und für die weitere und wichtige Ergänzung um eine
weitere Frist bitten!

Soweit dazu...

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Nach einem Streit eine 8-jährige Freundschaft beendet?!

Bei diesem "Streit" wahr wohl eine entsprechende Objektivität in weiter Ferne! Jeder hat da nur seine eigene Sichtweise gecheckt... Großer Fehler!

Mein Tipp: die Sache noch einmal bereden und Verständnis für den Anderen zeigen. Beidseitig! Dabei auch erwähnen dass die lange Freundschaft immer noch im Vordergrund steht und man diese Trennung bedauern würde.

Dazu ist aber eine unbedingte Ehrlichkeit nötig, für diese dann ggf. noch ein "Sorry" angebracht wäre.

Alles Gute

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Eines vorweg: für die gern bezahlte Müllgebühren erhält man eine Gegenleistung... Interessant ist ebenfalls, dass man diese Dienstleistung abbestellen kann - falls nicht mehr erwünscht!

Denkt alle darüber einmal nach...

Zu Ihrer Frage:

Für eine Gefälligkeit (nach dem Rechten zu sehen) muss man keinen Beitrag leisten. Zu erwähnen wäre aber dabei  - gemäß der Logik - dass es auch unsinnig ist für einen zweiten Wohnsitz einen Rundfunkbeitrag zu leisten, wenn man physisch nur an einem Wohnsitz sein kann... Nicht aber bei den LRA!

Dazu haben sich aber die LRA  etwas ganz Besonderes einfallen lassen - zur eigenen Bereicherung versteht sich... 

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Neue Schule...

Da ist es normal dass man zuerst viele Fragen stellen kann. Das hat wiederum zur Folge dass man schnell in einen Gesprächfluss kommt in diesem man vermittelt dass man auch mit dir reden kann... Das ist eigentlich das wichtigste! Das Reden und das signalisieren dass du eine Perönlichkeit bist...

Dann kommt eigentlich alles von alleine. Mein Tipp: zu anfangs keine konfliktträchtige Kritik üben - Leichte Komplimente und das lachen nicht vergessen...

Aber nicht überzogen...

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Bei einer Gefahr:

POLIZEI anrufen und erklären das der jenige einen Gegenstand in der Hand hält. Sehr empfindlich ist zur Zeit das Thema "Flüssigkeit"!

Man traut sich ja gar nicht mehr vor die Tür... Auch eine Einladung des Stalkers zwecks Verabredung wäre doch nett! Sobald er vor der Haustüre wartet - Polizei anrufen und erklären dass da ein vermutlicher "Sittenstrolch" vor der Türe wartet...

.... ich glaube der hatte auch die Hose schon unten!?

Gruß an Alle

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Ob Haushaltsabgabe oder GEZ – Der Rundfunkbeitrag ist illegal!

Die Forderung von Rundfunkbeiträgen des Beitragsservice für die ARD, ZDF
und Deutschlandradio (ehem. GEZ) ist rechtswidrig und verstößt
europaweit gegen geltendes Recht.

Aus diesem Grund war es den Machern dieses Schwindels auch nicht möglich, diese Abzockmethode in ein Gesetz zu gießen. Somit blieb den Halsabschneidern nichts anderes übrig, als einen Vertrag zwischen Staat und einem Service zu schließen, dem sie ironischerweise selbst vorstehen. Aber Vertrag ist Vertrag und nicht

Gesetz…

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Diese Frage erübrigt sich im Allgemeinen, wenn man sich  die "Zwangs"einnahmen i. H. v. 21 Millionen Euro auf der Zunge zergehen lässt...

und das PRO TAG !!!   (Tendenz ist sogar steigend)

Und wofür?

- eigene Pensionskassen 

- horrende Intendanten-Gehälter

- Millionen-Gagen

- Fussball WM- und EU Übertragungs-Rechte (bei denen die privaten keine Chance haben)

Von Arbeitslosen, Rentnern und sonstigen Armen welche sich unter dem Existensminimum befinden.

Für den Rundfunk an sich bleibt da gar nicht mehr so viel...

Einzugsermächtigung kündigen und Widerspruch gegen jeden Festsetzungsbescheid einlegen! Bei einem Widerspruchsbescheid

-> KLAGEN !!

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Hartz und Aufstocker brauchen gar nichts bezahlen...!  Ab zum Amt : Befreiung besorgen und zum Beitragsservice faxen.

Mir wird übel wenn ich schon wieder höre dass Bürger die am am Existensminimum leben und sich damit rumschlagen müssen! In diesem Staat stimmt was nicht! 85% des Volkes wollen diesen Rundfunk nicht und werden dennoch gezwungen einen Rundfunk zu finanzieren!

LG

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Noch eine späte Antwort meinerseits:

Hallo erstmal,

auf die Frage "GEZ kündigen nicht möglich" möchte auch ich meinen Senf dazugeben! Natürlich ist es nicht möglich, da es der Gestzgeber beschlossen hat... und dieses rechtslos und verfassungswidrig!

Dennoch kann man die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung kündigen und - wenn ein Bescheid mit Rechtsbelehrung zugestellt ist - den Rechtsweg beschreiten. Dieser sieht dann wie folgt aus:

1. es kommen zunächst mehrere Infoschreiben von der GEZ (Beitragsservice), zu welchen keine Beachtung nötig ist,

2. Sollte ein Bescheid mit Rechtsbelehrung eintreffen, MUSS mit einem Widerspruch reagiert werden, in diesen die "Aussetzung der Vollstreckung" (§ 80 Abs. 4 VwGO) zu beantragen ist. Begründungen dazu finden sich im Netz.

3. Sollten weitere Bescheide eintreffen, muss auf jeden weiteren Widerspruch eingelegt werden.

4. Dann kommt evtl. (nach einem Jahr?) ein Widerspruchsbescheid. Auf diesen kann dann Klage vor dem VG erhoben werden. Kosten: einmalig 105,- Begründungen zu so einer Klage finden sich ebenso im Netz. In dieser Klage werden ALLE Bescheide, bzw. Widersprüche zusammengelegt.

LG

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Hi,

Vergiss das mit der Anzeige! Das macht alles kaputt und nur noch schlimmer! Darf ich fragen in welchem Alter Ihr Euch befindet? Warum ich frage? Weil es diese kollidierenden Altersprobleme gibt... 16-18  vs  50-55 ..  Da ist meist jeder mit sich selbst beschäftigt und da vergisst man schon mal wie gut es ist eine Mutter oder einen Sohn/Tochter zu haben.. Das gibt sich aber wieder!

Dennoch gehen Schläge gar nicht! Da ist ein klärendes Gespräch anzuraten!

Aber man sollte sich auch fragen warum das Verhältnis so gestört ist - wann es anfing und auch ebenfalls eine Selbstkritik üben! Dazu stellst Du Dir einfach vor, Du wärst Sie... mit allen Pflichten

Bedenke dass Deine Mutter ebenfalls ein Leben hat und nicht immer nur für Andere da sein kann... Daher kann ich mir gut vorstellen, dass sie ebenso einige Freuden vermisst, welche für Dich aber normal erscheinen - diese Du aber auf gar keinen Fall missen willst?!

Und Deine Schwestern werden bestimmt auch Deiner Mutter verraten wenn Du versuchst heimlich zu fluchen mit den Worten:

Verda..... Sch....... liebe ich meine Mutter...

LG

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Ein Konto zu pfänden, sowie Vollstreckungen in die Wege zu leiten - sind an Vorraussetzungen geknüpft! Diese hat die GEZ NICHT !!

Im Übrigen: Die GEZ gibt es noch !! Diese haben lediglich einen neuen Namen, da der ehem. zu verdreckt war! GEZ heisst "Beitragsservice" und dieser Name ist bereits verdreckter als der alte..... aber das nur am Rande!

Zum Thema:

Diese Vorraussetzungen wären: 

1. ordnungsgemäße Zustellung der Bescheide gemäß ZPO!   (Bitte googlen!)

2. Prüfung der Richtigkeit einer Vollstreckung (auch Kontopfändung)! Dazu genügt kein Vollstreckungsersuchen der Gläubiger (GEZ) mit deren fragwürdigen Hinweisen zur Konformität, sondern eine ordnungsgemäße und sorgfältige Prüfung seitens aller Gerichtsvollzieher oder Sonstiges!!! Bei Missachtung kann Schadensersatz verlangt werden..!

Mit diesem Wissen lässt sich eine Pfändung verhindern! Insofern eine ordnungsgemäße Zustellung eines Verwaltungsaktes auf Seiten der "GEZ" nicht praktiziert wird (da keine Behörde lol )!

Wenn eine Vollstreckung von Amtswesen nur angekündigt wurde, ist immer noch genügend Zeit dort vorstellig zu werden,  um die "angeblichen" Bescheide einzusehen und das von der Stelle bereits geprüfte und "ordnungsgemäße" Pfädungsersuchen. Das gilt auch für die Bank! Also, immer schön locker bleiben und sich einlesen! Es gibt genug Lektüre und gute Foren...

Außerdem haben auch normale Bürger Rechte. Man sollte nur wissen welche das sind ...

LG

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Du liegst damit vollkommen richtig ! Dadurch wurde unsere Demokratie weiterhin beschädigt.. Doch leider intreressiert es niemanden, auf Grund mangelnder Kenntnisse, Bequemlichkeit und der Blauäugigkeit!

Interessant ist doch, dass die LRA kein Wort über 1.4 Millionen Vollstreckungen und 40 Millionen Mahnungen berichten... Obwohl es gemäß ihres Auftrags zu ihren Aufgaben gehört.

Selbst eigene Umfragen wurden nach dem Ergebnis aus dem Netz schnellstens enfernt...

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Gegen den Bescheid innerhalb vier Wochen Widerspruch einlegen !! Vorlage dafür findet sich im Netz!

Entgegen einiger Volksverblödeten ist es Fakt, dass der Staatsvertrag sittenwidrig ist - gegen das Grundgesetz verstößt - und sogar eine versteckte Steuer ist! (nach "Anna Terschüren" mal googlen)

Ich zahle seit Januar 2013 nicht und es passiert auch nichts! (Außer erneute Bescheide welche mit Widersprüche beantwortet werden...

Man sollte nur die Bescheide nicht ignorieren... aber auch dann hat man noch die Möglichkeit dagegen vorzugehen!

Viel Spass dabei, denn - ich habe den! (Nicht mit mir! Wehrt Euch Alle!)

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