also für 7 kinder + fahrer und beifahrer kannst wohl nur ein bus sein...
mindestens 10 %
in jeder stadt gibts gute hotels. hrs.com ist bspw. keine fake seite...
nein und ja, das ist strafbar
glaubst du, einer erwachsenen frau ist irgend etwas menschliches peinlich?
was das heisst, weiss nur dein VM.. also frage ihn............... wieso unterzeichnet man MVe, die man/n nicht versteht?
das fällt dir aber früh ein....
beipack lesen oder arzt fragen
nein. tiere kauft man/n übrigens auch nicht im baumarkt.
sofern das nicht dein haus ist, ist das auch nicht deine baustelle, sondern die der hausverwaltung bzw. des VM.
rattengift darf in übrigen an unkundige gar nicht abgegeben werden.
ja, die dürfen auch mal nicht erreichbar sein.
du könntest bspw. in der zentrale nach dem geschäftszimmer fragen. dort weiss man in der regel, wer in urlaub oder krank ist und wer vertritt.
ausserdem haben viele behörden erst ab 09. sprechzeit...
Mit der Zeit versuche ich mit allen eine Probefahrt zu bekommen und das Verhalten kennenzulernen.
dann mach das... und erkundige dich beim händler bzgl. der technik und der qualität. erfahrungsberichte kannste googlen...
ferner gehe ich davon aus, dass du dir bspw. eine 1000er BMW als fahranfänger schon rein aus versicherungsgechnischen gründne gar nicht wirst leisten können...
ach, und du meinst wirklich, am "black friday" ist wirklich "alles super günstig"?
dann hast du die marketing strategie von amazon noch nicht durchschaut oder verstanden....
da du ja offenbar selbst abi hast, kannst du dich ja sicher auch noch an deinen eigenen bio- unterricht erinnern.. also, wie "tief" ging der?
leider schreibst du nicht, was in deinem MV steht.
wenn das keine "punze" hat, ist es auch kein silber.....
mach dir die mühe, besuche die HPs der einzelnen kirchen, die du da so schön aufgelistget hast und eruiere SELBST die unterschiede.
hier wirds sicher garantiert keiner für dich diese mühe machen.... und "aus dem ff" wird das auch keiner wissen.....
hä?
i-wann setzt ein gewöhnungseffekt ein.
www.bzga.de
Obwohl Eltern es nur ungern zugeben, oft kennt sich der Nachwuchs besser mit der modernen Technik im Haushalt aus. Ob Router, Laptop oder Smartphone, die junge Generation ist mit diesen Sachen aufgewachsen. Für sie gehören sie zum Alltag wie die Butter auf’s Brot. Doch kann viel passieren, wenn Mama sich das Smartphone ihres Kindes schnappt, um kurz eine Runde Handyquiz zu spielen
Erst wird recht unbeholfen auf dem Display rumgedrückt – nein, ein Smartphone hat keine Tasten. Ist die App gestartet und die Mutter außer Sichtweite, passiert es: Plötzlich ein lautes TOCK, ein KLIRR und schließlich die Stimme der eigenen Mutter, die lauthals vor sich hin schimpft. Das Smartphone ist aus dem Stand auf den Boden gekracht, das Display gesprungen und außer einem kaputten Eindruck, macht das Handy leider gar nichts mehr. Doch wer kommt für den Schaden auf, wenn ein direkter Verwandter das persönliche Eigentum beschädigt? Ob der Haftpflichtfall von der Versicherung übernommen wird, hängt dabei von mehreren Faktoren ab:
Das Kind ist minderjährig und wohnt bei seinen ElternJe nach Alter, Wohn- und beruflicher Situation des Kindes fällt die Antwort auf diese Frage unterschiedlich aus. Minderjährige Kinder, die noch zu Hause wohnen, können durch sogenannte Familientarife über die Haftpflicht ihrer Eltern mitversichert werden. Das muss natürlich auch bei Abschluss der Versicherung oder nach Geburt des Kindes bei der Versicherung angegeben werden. Doch übernimmt die Haftpflichtversicherung in diesem Fall die Kosten, für das von der Mutter zerstörte Handy des Kindes? Die Antwort lautet schlicht: Nein.
Solange das Kind im gleichen Haushalt wie die Mutter lebt und durch die selbe Haftpflichtpolice abgesichert ist, wird der von der Mutter verursachte Schaden nicht von der Versicherung bezahlt. Es handelt sich um einen sogenannten Eigenschaden. Einen Schaden, der einen der Versicherungsnehmer selbst betrifft. Die Familie müsste die Kosten für die Reparatur bzw. das neue Smartphone also selbst tragen.
quelle: http://versicherungstest.de/wenn-eltern-das-handy-des-kindes-kaputt-machen/
geh zum arzt