Viele Antworten, aber nicht eine, die wirklich weiterhilft ... und vor allem richtig ist.

Der Regelung mit Impfung und EU-Heimtierausweis unterliegen lediglich Hund, Katze, Frettchen.

Es gibt weiterhin Ein-/Ausfuhrbestimmungen für Equiden (Pferde, Esel, Zebra und deren Kreuzungen).

Ausserdem noch besondere Vorschriften nach dem Artenschutzabkommen. Bei Kanichen fallen da meines Wissens nach nur Enderby Kaninchen aus Neuseeland, und je eine Rasse aus der Südafrikanischen/Namibischen Wüste und von einer asiatischen (japanischen?) Insel drunter.

Ansonsten dürfen alle anderen Haustiere, dazu auch Kaninchen, den Touristen in alle EG Länder plus EWR Staaten und auch die Kleinstaaten (Monaco, Andorra etc.) begleiten, maximal 4 Stück. Das gilt auch für die früher so strengen britischen Inseln.

Es gibt in Europa nur ein Land, wo es verboten ist, Tiere mit hin zu nehmen, das ist Norwegen. Absolutes Einreiseverbot.

Sollen die Kaninchen zu Ausstellungen, ins Ausland verkauft werden etc., ist eine Untersuchung durch das Kreis/Stadtveterinäramt mit einer Bescheinigung erforderlich, dass die Umgebung frei von RHD- oder Myxomatoseseuche ist. Weiterhin ist vorgeschrieben, dass die Grenzübergangsstelle im vorhinein informiert wird. Das wird allerdings nur in der Schweiz streng kontrolliert ... die vorgenannte Situation wird nämlich im offiziellen Grenzverkehr als gewerblicher Handel eingestuft.

Ein Impfpass vom Tierarzt, versehen mit der Täto/Chip/Ringnummer des Kaninchens und der Bescheiningung aktueller Impfungen (RHD max. 1 Jahr, Myxomatose 1/2 Jahr, ist natürlich immer hilfreich. Wenn das Kaninchen nicht gekennzeichnet ist, hilft ein Foto auch. Aber Vorschrift ist dieser Impfpass nicht. Kann aber noch kommen, wenn man sich in Brüssel einig wird ... Kaninchen halten bei entsprechender Pflege durchaus auch längere Strecken aus. Wichtig wie immer: Heu und Wasser, und ein klein geschnittener Apfel ist Gold wert. Berlin - Polen ist natürlich eine ziemlich dehnbare Reise, da können immer noch etliche km zustande kommen, es kann aber auch ein Kurzausflug von 150-200 km sein ...

LG Melanie

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Also, man darf Kaninchen für den Eigenverzehr (auch der Familie) schlachten. Nach den Jugendschutzverordnungen einiger Länder sollen Kinder/Jugendliche unter 14 oder unter 12 Jahren bei der Schlachtung nicht anwesend sein.

Ein Sachkundenachweis für das Schlachten ist derzeit nicht erforderlich (bei anderen Haus/Nutztieren wohl).

Es muss immer Sicher gestellt sein, dass das Tier vor dem eigentlichen Schlachtvorgang betäubt ist. Das kann bei Kaninchen mit dem berühmte "Karnickelfangschlag" mit einem harten Holz- oder Metallstück in den Nacken, zwischen die Ohren geschehen, oder mit einem Bolzenschussgerät, oder für Vollprofis: Elektroschock (Metzger) oder Kugelschuss (Jäger).

Erst dann wird, wie beschrieben, die Halsschlagader durchtrennt zum Ausbluten lassen etc. etc.

Übrigens: Zwergkaninchen schmecken auch.

LG Melanie

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Vieles ist schon gesagt. Nach allgemeiner Auffassung der christlichen Konfessionen soll Weihwasser aus einem fließenden Gewässer entstammen. Das ist bei einem Ozean sicherlich der Fall. Dann wird meist ein wenig Salz darin aufgelöst, was keine Vorschrift ist, sondern dazu dient dass Weihwasser "lebensmittelgerecht" haltbar zu machen. Wenn dann der Priester seinen von seiner Kirche dazu erwählten Weihespruch unter Anrufung des dreieinigen Gottes macht, sind die Regeln erfüllt. Die Menge des Wassers spielt keine Rolle. Also die Größe des Atlantiks ist unerheblich. Oft wird der Priester auch Tropfen bereits geweihten Wassers einbringen. Laien können immer im Notfall ebenfalls Weihwasser herstellen. In diesem Fall ist die Anreicherung mit geweihtem Wasser hilfreich, aber auch nicht unbedingt erforderlich. Man denke da z.B. an die Nottaufe. Wenn dann kein geweihtes Wasser zur Verfügung steht, wird eben auch einfaches Leitungswasser genommen, ein Segensspruch gemacht, und dann der Täufling damit besprengt. Doch das ist ein neues Kapitel ...

LG Melanie

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Der Begriff stammt aus dem "Neodarwinismus" oder auch "Synthetische Evolution". Darwin waren viele Dinge, die für uns inzwischen selbstverständlich klingen, wie z.B. die moderne Genetik noch vollkommen unbekannt. Die synthetische Evolution versucht an Hand mathematischer Berechnungen Modelle für die Entwicklung des Lebens, insbesondere die Variablität der Allele, zu liefern (siehe auch Populationsgenetik). Als Grundvoraussetzung dabei gilt die Forschung an einer Art, deren Mitglieder untereinander nicht nur Genaustausch/Fortpflanzung betreiben, sondern wo der "Nachwuchs" auch fortpflanzungsfähig ist. Das wird dann "reproduktive Isolation" genannt. Also ordnen sich die anderen von Dir genannten Begriffe in diesem Denkansatz unter.

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Die genetisch bedingten Erbanlagen verdichten sich, je enger die Personen (oder auch Tiere/Pflanzen) mit einander verwandt sind. Der Nachwuchs bekommt ja die Erbinformationen von Vater und Mutter.

Bei der Verdichtung der Erbinformationen werden die positiven, aber leider auch die negativen Eigenschaften der Eltern übertragen. Leiden also die Vorfahren an einer vererbbaren Krankheit, wird diese verstärkt. Das kann natürlich auch bei nicht verwandten Eltern passieren, die über gleichartige Erbinformationen verfügen.

Ein historisches Extrembeispiel für eine genetisch weitergegebene schwere Erkrankung ist die Bluterkrankheit in der Familie der russischen Zaren.

In der Tierzucht werden - Inzucht - Linienzucht - und Fremdzucht - verwendet. Inzucht ist die engste, Fremdzucht die weitläufigste Verwandschaft.

Durch Inzucht und Linienzucht werden die Eigenschaften gezielt verstärkt. Dabei muss eine sehr strenge Kontrolle geführt werden.

Bei Kaninchenzüchtern wird z.B. großer Wert darauf gelegt, dass Tiere mit Zahnfehlstellungen (ein häufiger "Defekt" bei Kaninchen, der nachweislich genetisch weitergegeben wird) dann an Liebhaber abgegeben werden, oder geschlachtet und als Braten verwertet werden. Das nennt man "Selektion". Es sollen zur Zucht nur Nachwuchstiere in Einsatz kommen, die möglichst gesund sind und die positiven Eigenschaften der Rasse haben.

Leider gibt es immer wieder Politiker, die die Wissenschaft missbrauchen. Derzeit ist die Speicherung von Erbinformationen und Daten aus den ärztlichen Krankenakten in grosser Diskussion. Die Gefahr könnte z.B. darin liegen, dass totalitäre Regime aufgrund solcher Daten wieder einmal auf die Idee kommen könnten, eine "Menschenauswahl" zu treffen ... oder die Krankenkassen lehnen einen Mitgliedsantrag ab, weil nach der Datenbank seit drei Generationen die Schuppenflechte und Diabetes in dieser Familie anzutreffen sind.

Vielleicht konnte ich Dir helfen.

LG Melanie

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