Aus aktuellem Anlass muss ich mal die Frage stellen.
(Bekannter ist am WE wegen Regenwassereinbruch durch's Dach (eigene Eigenheim-Baustelle) auf dieses über die Rüstung geklettert und die Rüstung ist umgekippt, weil sie nicht am Haus gesichert war. Er ist mit abgestürzt und zum 'Glück' auf dem eigenen KFZ gelandet und liegt im KKH)
Fakten:
Gerüst ist 2 Etagen hoch und 2 Felder breit (keine Ahnung wie der Fachbegriff ist)
War nicht an der Wand und nicht am Boden gesichert - Pflastersteine als Grund.
Kein zertifizierter Zettel am Gerüst.
Keine Abnahme durch den Vorarbeiter/Meister; auch keine optische.
Fragen:
Ab welcher Größe ist die Abnahme durch einen Befähigten nötig?
Wer ist befähigt?
Reicht die Abnahme durch den Vorarbeiter/Meister?
Ab wann ist diese überhaupt notwendig - da dieser behauptet, das wäre nicht nötig?
Gilt hier 'Gefahr im Verzuge' da mein Bekannter eigentlich nichts auf dem Gerüst zu suchen hatte? Das Dach (die Baustelle)war aber nicht ordnungsgemäß gegen das Wetter abgedeckt. Es war Sonntag 17Uhr.
Kann die Versicherung (Betriebshaftpflicht) des Handwerkers hier was bemängeln?
Gibt es sowas wie ein Übergabeprotokoll nach Aufbau des Gerüsts, welches der Eigenheimbesitzer zu seinen Nachteilen eventuell unterschreiben haben könnte?
(hab nicht gefragt)