... weiter im Text zur obigen Frage ...
Auf meinen Einwand hin erklärte man mir, das mir ja mitgeteilt wurde, das es einen Vorstandswechsel gab und ich mich hier hätte entsprechend Informieren müssen. Kurz ich war der Dumme - auf meine dann folgende mündliche Frage, ob ich denn nun diese "Mehrkosten" in Raten zahlen könne, erwiderte man mir mit "ja, kein Problem" - was man dann abermals wieder offenbar vergessen hatte, da nämlich zwei Monate später (nach der Zahlung der zweiten von vier 60,00 EUR Raten) mir plötzlich eine Mahnung ins Haus flatterte.
Ich war aber nun so langsam aber sicher dann auch "Bockig" und habe weiterhin meine noch offenen zwei Raten in den kommenden zwei Monaten gezahlt.
Da ich aber ja nun 2018 erstmals diese Arbeitsstunden machen durfte, nahm ich also nun an einem dieser Arbeitseinsätze Teil und dachte mir, das ich diese 10 Stunden dann eben an dem einen Samstag ableisten könne ... das Dachte ich aber auch nur.
Es ging früh um 07.00 Uhr los - was ich wusste, da ich zuvor nachgefragt hatte - und ich dachte, das es dann eben bis 17.00 Uhr ginge ... ... ... warum hätte man sonst an einem Samstag schon so früh anfangen sollen ?!?!?!
... dem war aber nicht so, denn gegen 12.00 Uhr kamen plötzlich alle daher und taten Ihre Arbeiten einstellen - ich dachte zunächst, das die ein oder anderen jetzt eben Ihre Mittagspause machen würden - falsch gedacht. Die Arbeitszeit ging nur bis 12.00 Uhr wie man mir dann mit der Frage ob ich Überstunden machen wolle indirekt mitteilte. Erst hier erfuhr ich dann, das man wohl eben zwei Arbeitseinsätze mitmachen müsse und eben nicht seine Arbeitsstunden an nur einem Tage ableisten könne.
Dem aber nicht genug, denn diese Stunden müsse ich nicht alleine ableisten, sondern ich hätte mir auch noch einen mehr mitbringen können, der sich dann quasi mit mir zusammen dann diese 10 Stunden teile - sprich zwei Personen müssen nur 5 Stunden arbeiten, vier nur 2,5 Stunden und so weiter.
Leider habe ich es im Jahre 2018 nicht mehr geschafft die hier noch offenen 5 Stunden - welche ja nun nach der neuen Absprache im GV nicht mehr mit "nur" 10 EUR pro Stunde sondern gleich mit ganzen 40 EUR pro Stunde zu buche schlagen.
Leicht angesäuert von diesen ganzen Geschehnissen und einem zudem noch hinzugekommenem Hornissennest im Garten (am Haus) im Jahre 2018 - wenn es blöd kommt, dann eben richtig - war mir hier schon bewusst, das ich dann im nächsten Jahr wohl einen noch höhere Rechnung zu erwarten habe.
Und diese kam dann auch mit sage und schreibe 426,36 EUR - 200 EUR für die noch offenen fünf Stunden und jeweils 50 EUR als Pauschale für Wasser und Strom - daher, weil ich im Oktober 2018 zur Ablesung keinem die Gefahr durch die Hornissen zumuten wollte und daher nicht im Garten war.
... und nun liege ich quasi mit meinem GV im Streit und brauche quasi eine Argumentationsgrundlage um meinen Standpunkt und dieses "angesäuerte Gefühl" in mir drin zu untermauern ;)
... daher hier nun meine Frage betreffend des Gartenzustandes aus 2016:
Darf der Gartenverein eine leerstehenden Garten über mehrere Jahre - ich glaube meiner stand quasi fünf Jahre leer - verwildern und zumüllen lassen.
Soweit ich weiß waren in dieser Zeit des Leerstandes sogar Obdachlose im Winter in der Laube zu hause und taten sich leider unrühmlich in diesem Ausleben ... den entsprechenden Müll fand ich dann nach und nach bei den Entrümpelungs- und (Um)Grabungsarbeit im Garten :(
Soweit ich noch in Erinnerung habe müssen vom GV die leerstehenden Gärten insofern Gepflegt werden, das diese für die angrenzenden Gärten nicht zur Gefahr werden können. Sprich Rasen mähen, groben müll entsorgen, Baumverschnitt??, minimale Instandhaltungsarbeiten leisten (Wasser und Strom Zuleitungen "sichern") ... eine Beetpflege viel da glaub ich nur insofern drunter, das diese quasi "gemäht" werden müssen bzw. man die Ausbreitung der Samenden Pflanzen außerhalb der Beete unterbinden muss.
Insbesondere müsste das dann auch bedeuten, das ich denen - wenn diese mir zu blöd kommen und sich weiterhin an "keine Absprache mehr erinnern bzw. halten wollen" - quasi die Entsorgung des im Garten durch mich "ausgegrabenen" Mülls in Rechnung stellen könnte - was dann immerhin auch gleich mal 200,00 bis 500,00 EUR werden können, da ich hierzu ja einen Restmüll-Kontainer von mind. 7 Kubik nutzen müsste.
Oder irre ich mich da?
PS: Der besagte Müll in meinem Garten besteht neben diversen Altmöbeln mit Wassereschaden aus dem Haus u.a. auch aus etlichem Bauschutt, diversen defekten Elektrogeräten - welche ich Teils ausgebuddelt habe - Sanitärporzelan (eine ganze Toilette und zwei zerbrochenen u.a. - auch zum Teil ausgegraben), Metall von Groß bis Klein (auch Messer und Gabeln aus den Beeten) sowie diverse Glasteile (Bruchglas meist von Bierflaschen) - ebenso "ausgegraben" habe ich ein altes großes Fenster, was nur noch aus dem zerbrochenem Glas sowie dem bereits verrottendem Holzrahmen bestand, Stahlfelgen, ein unbrauchbares Feuerfass (hatte keinen Boden mehr) usw. usw. usw.
Bekommen habe ich dafür dann aber die wohl größte Laube im gesamten GV sowie den ehemals schönsten Garten im ganzen GV - habe die Bilder gesehen - was eben für mich damals der Hauptgrund war, diesen "Wildwuchs Müllgarten" zu übernehmen ... nur falls sich einer Fragt, warum macht Man(n) sowas ;)
LG M4RCJO