Hey!

Mein Ergebnis, eigentlich sehr erwartet:

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Einige Begriffe verwirrten mich zuerst, was jedoch daran liegt, dass ich (14) erst seit ca. einem 3/4 Jahr Politikunterricht habe.

Grüße,
Hayden

(Ja, ich bin eine linke Zecke xo)

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Meinung des Tages: Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis - transparent oder diskriminierend?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute darüber, ob ein Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob etwaige Einträge für Transparenz oder Diskriminierung sorgen...

Das Krankheitsbild Legasthenie

Im Gegensatz zu leichteren Lese- und Rechtschreibdefiziten bei Kindern, die i.d.R. mit zunehmendem Alter wieder ausgeglichen werden, handelt es sich bei der tatsächlichen Legasthenie um eine schwere Lese- und Rechtschreibstörung sowie diagnostizierbare Krankheit, die sehr häufig mit psychischen Problemen einhergeht. Die Probleme entstehen oftmals dadurch, dass die Betroffenen Angst vor der Schule sowie den Prüfungen entwickeln und sich aufgrund dessen zurückziehen. Einer Legasthenie kann in gewissen Punkten zwar entgegengewirkt werden, dennoch behält man diese Krankheit ein Leben lang. Alleine in Bayern gelten ca. 10.000 Schüler als Legastheniker.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich heute mit der Frage beschäftigen, ob der Vermerk "Aufgrund einer Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet" im Abiturzeugnis diskriminierend ist und, da Legasthenie juristisch als Behinderung klassifiziert wird, damit gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt haben drei ehemalige bayerische Abiturienten, die den Eintrag als massiv stigmatisierend erachten.

Größtmögliche Transparenz oder Diskriminierung?

Der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Michael Piazolo, betrachtet den Vermerk als nicht diskriminierend. Er denkt, dass ein Verweis darauf, dass die Rechtschreibleistungen von Schülern mit Legasthenie anders oder gar nicht bewertet werden, auch transparent im Zeugnis stehen müsse. Schließlich wird seitens der Korrektoren bei der Bewertung des Abiturs von den ansonsten allgemeingültigen und objektiven Bewertungskriterien abgewichen. Zudem gehe es nicht darum, Behinderungen zu dokumentieren, sondern um die größtmögliche Transparenz in Zeugnissen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schneider, der die drei Kläger vertritt, verweist klar auf das Grundgesetz, nach welchem niemand angesichts seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der Jurist denkt, dass sich derartige Einträge im Abschlusszeugnis negativ auf das Bewerbungsverfahren für eine Ausbildungsstelle oder einen Universitätsplatz auswirken, da entsprechende Kandidaten oftmals schon im Vorfeld aussortiert werden.

Unsere Fragen an Euch: Sorgt ein solcher Vermerk für Transparenz oder ist dieser eher diskriminierend? Welche Vor- und Nachteile könnten für Bewerber und Arbeitgeber entstehen? Sollte der Staat das Recht haben, derartige Bemerkungen über Prüfungserleichterungen ins Zeugnis schreiben dürfen? Ist der Vermerk Eurer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-zeugnisse-100.html

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

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Ich habe eine andere Meinung und zwar...
Sorgt ein solcher Vermerk für Transparenz oder ist dieser eher diskriminierend?

Etwas diskriminierend ist es ja schon, wie auch einige andere Nutzer/innen sagten denke ich ebenfalls, dass Legastheniker/innen selbst entscheiden sollten, ob es im Zeugnis angegeben wird. Sie kennen sich selber am besten.

Welche Vor- und Nachteile könnten für Bewerber und Arbeitgeber entstehen?

Klar, etwas Transparenz und Grundvertrauen scheint damit von Anfang an hergestellt zu sein, aber Einige Chef/innen tendieren zu Präferenzen und würden wahrscheinlich eine solche Person ablehnen.

Sollte der Staat das Recht haben, derartige Bemerkungen über Prüfungserleichterungen ins Zeugnis schreiben dürfen?

Ich bin der Meinung, eine Bemerkung über Legasthenie oder andere Lese-Rechtscheib-Schwächen sollte nicht vom Staat, sondern von der betroffenen Person initiiert werden. In einen Jobvorstellungsgespräch sollte es aber vielleicht genannt werden wenn nicht bereits im Zeugnis. (Meine Empfindung als nicht-Legastheniker)

Ist der Vermerk Eurer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?

Da ich mich kaum mit den GG bisher befasste, kann ich leider dazu keine Meinung sagen.

-Hayden, Feline (& Activist)

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Ja :

Ja.

Bin Queer und werde in meiner Klasse oft als "Tr@nse" oder "$chwuchtel" bezeichent, ungeoutet.

Werde auch sehr oft von allen möglichen Menschen (deutsche, amis, usw.) "N@zi" genannt, egal wie oft ich sage, dass ich links bin.

Ich ernähre mich vegetarisch und wurde deswegen auch sehr, sehr oft beleidigt.

Als weiblich geborene Person erfahre ich auch relativ viel Diskriminierung, auch von meinem Vater. Meine Mutter meint nur, ich sei "dumm" und "nutzlos".

Generell, egal was du tust immer hassen dich irgendwelche Volldeppen.

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Hey!

Er steht auf Frauen, ist ein Mann: Heterosexuell

Er zieht sich feminin an: Femboy

Er ist also ein Femboy

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Hey!

Befriedigt ihr euch selber?

Ungefähr 1mal im Monat, aber ja.

Schaut ihr Pornos? Bzw. euch dabei andere Menschen an?

Nein.

Könntet ihr trotzdem Sex mit einer Person haben, die ihr nicht liebt oder ist das für euch extrem schlimm?

Es ist nicht "extrem schlimm" für mich, aber ich möchte generell keinen Sex.

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Hey!

"gender reveals" führen einige Eltern durch, um ihrem Umfeld das Geschlecht ihres Kindes zu zeigen, nicht um es selbst herauszufinden.

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7 - 12

Hey!

Hängt von der Situation ab, aber wenn dem Kind schon immer klar war, es ist trans, dann relativ jung. Sollte es aber "aus dem nichts" auftauchen, dann hängt es von den Umständen ab.

Bin selber Transgender und kann den Leidensdruck verstehen.

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Anders

Hey!

Ab einem gewissen Alter wissen Kinder was sie tun, jedoch unter 15 auf gar keinen Fall.

Sonst hängt es von den Umständen etc. ab, so pauschal kann ich das jetzt nicht sagen.

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Sonstiges

Hey!

Ich wurde mit ca. 11/12 auf LGBTQIA+ aufmerksam und labelte mich mit 12 als Bisexuell.

Über die Zeit haben meine Label sich dann verändert, daher bin ich mir mittlerweile nicht mehr zu 100% sicher.

LG
Hayden

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Hey!

Ich finde das mit dem 15cent Trinkgeld sehr wenig.

Als etwas asozial empfinde ich die "Rezension" aber schon.

War sicher so ein Alman Andi.

LG
Hayden

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