§ 16 Abs.3 FEV

Der Sachverständige oder Prüfer bestimmt die Zeit und den Ort der theoretischen Prüfung. Sie darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden. Der Sachverständige oder Prüfer hat sich vor der Prüfung durch Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass oder in ein sonstiges Ausweisdokument von der Identität des Bewerbers zu überzeugen. Bestehen Zweifel an der Identität, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden. Der Fahrerlaubnisbehörde ist davon Mitteilung zu machen. Der Bewerber hat vor der Prüfung dem Sachverständigen oder Prüfer einen Ausbildungsnachweis nach dem aus Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ersichtlichen Muster vorzulegen; ersatzweise kann die Bestätigung, dass die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte absolviert wurden und der Abschluss der Ausbildung festgestellt ist, auch elektronisch unter Angabe des Datums des Abschlusses der Ausbildung durch den Inhaber der Fahrschule oder die zur Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellte Person gegenüber der Technischen Prüfstelle erfolgen. Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Ergibt sich dies nicht aus dem Ausbildungsnachweis oder der elektronischen Bestätigung, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden.

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Sollte ich die "Anhörung im Bußgeldverfahren" ignorieren?

Ich wurde bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung (72 km/h in einer 50-km/h-Zone) erwischt und muss mit einem geringen Bußgeld und 1 Punkt rechnen (kein Fahrverbot). Ich war mehr als erpicht darauf, die "Anhörung im Bußgeldverfahren" auszufüllen und zu sagen, dass ich es war und es schnell an die Polizei innerhalb einer Woche zu schicken.

Nachdem ich jedoch zahlreiche Artikel im Internet darüber gelesen hatte:

https://www.bussgeldkatalog.de/anhoerungsbogen-nicht-beantworten/

, was in diesem Fall zu tun ist, sagten fast alle Anwälte, Websites und seriösen Quellen übereinstimmend, dass ich die Anhörung im Bußgeldverfahren komplett ignorieren und nicht abschicken sollte! (Bitte beachten Sie, dass alle meine persönlichen Angaben in der "Anhörung im Bußgeldverfahren" korrekt sind, d.h. ich muss auch nichts korrigieren!).

Aber ich fühle mich schlecht dabei. Ich tue das nur, weil so viele starke Ratschläge online sind, keine "Anhörung im Bußgeldverfahren" zu schicken.

Ich hoffe also, dass ihr mir von euren menschlichen Erfahrungen berichten könnt, denn ich lerne auch gerade.

Das Einzige, was ich befürchte, ist, dass die Polizei jetzt Schwierigkeiten hat, zu beweisen, dass ich es war, der gefahren ist (da mein Bild in der Tat unscharf zu sein scheint), sie werden einige Anthropologie-Experten bitten, ihnen bei der Erkennung des unscharfen Fotos zu helfen, was sehr teuer werden kann, oder zur Polizeiwache vorgeladen zu werden, um die Sache persönlich zu erklären, wozu ich einfach keine Zeit habe.

Ich hoffe also, dass einige von euch das sehen und mich korrigieren können. Erzählt mir von euren Erfahrungen... Ist es richtig, so vorzugehen? Oder ist es wirklich nicht so wichtig?

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Den kannst du bedenkenlos ignorieren!

erhält man eine Anhörung im Bußgeldverfahren steht du für die Behörde schon fest ! Es ist also irrelevant ob du ihn zurückschickst oder nicht !

jedoch können deine Angaben sehr schnell relevant werden wenn du unüberlegtes schreibst ! Da kann von einer fahrlässigen Begehung schnell auf vorsätzlich geschlossen werden .

darum raten viele den Bogen nicht zurückzuschicken sofern die Personenbezogenen Daten stimmen !

Man hat das Recht zu schweigen , dieses sollte man auch wahrnehmen !

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Nein du hast keinerlei Nachteile ! Auch kommen keine weiteren Gebühren auf dich zu !

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Aufgeben ist keine Lösung !

Aufgeben tuen Verlierer , bist du ein Verlierer ?

In 2 Wochen hast du den Lappen , was soll da schon großartiges passieren !

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Hallo ,

Transoflex wird dir keine 1,81€ / Lastenkilometer bezahlen .

Insbesondere wenn sie den Trailer stellen . Und schon gar nicht als suply .

Rechne mal mit 1,20€ also ~ 430€

Ich kenne aber auch Firmen , die bereit sind alles zu zahlen damit ihre Ware transportiert wird.

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Den Zweiten Blitz auch Kontrollblitz siehst du nur , wenn du sehr langsam weiterfährst oder stehengeblieben bist.

Bis zu einer Sekunde Rotlicht missachtet :

90€+28,50€ + 1 Punkt + Probezeitmaßnahme fall noch in der Probezeit.

Ab 1 Sekunde Rotlicht missachtet :

200€ + 28,50€ + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot + PZM

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Ja es gibt Blitzer die du nicht siehst , diese kommen aber fast nur in Tunnel´s zur Anwendung bzw. an orte wo durch das Blitzen vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden könntest .

In einer 30er Zone ist es so , das du das Blitzen auch bewusst wahrnehmen sollst damit du deine Geschwindigkeit anpassen kannst .

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Wenn man einem Umfall baut und man seine Krankheit nicht angegeben hat, wird dann den Führerschein entzogen? 

Ja die Fahrerlaubnis wird Kostenpflichtig entzogen bzw. widerrufen .

Die Krankheit zu verschweigen ist zwar dein gutes recht hat aber weitreichende Konsequenzen . So wird dir meistens die Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen . Durch diesen Vorwurf der Vorsätzlichen Begehung wird dir die FE auch Strafrechtlich schon entzogen . Die Versicherung wird dich durch diesen Vorsatz auch in Regress nehmen .

Es kann sehr schnell sehr teuer werden . Die MPU ist dir in diesem Fall auch sicher solltest du wieder eine FE beantragen wollen .

vgl. » § 49 II, Nr. 3, 5 BVwVfG; » § 48 II Nr 1,2 BVwVfG

Hingegen , wenn du bei Antragstellung deine Krankheiten angibst , gibt sich die FEB mit einem Gutachten über deine Fahrtauglichkeit schon zufrieden .

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Ob das in den nächsten Jahren etwas wird ?

Die Abwehr ist ne Katastrophe . Ausgenommen Hummels. Die anderen kann man bedenkenlos ersetzen . Ohne funktionierende Abwehr gewinnst du nichts .

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Es droht die Kündigung nicht nur , sie wird vermutlich auch erfolgen !

Es gibt zwar die Möglichkeit für berufliche Zwecke von einer eingeschränkten FE Gebrauch zu machen , aber nicht von der Klasse die bei der tat ausschlaggebend war.

Z.B.

Wird ein LKWfahrer mit seinem PKW betrunken erwischt so kann er beantragen , daß er von der FE C/CE weiterhin Gebrauch machen darf .

Ob er hier einen Richter finden , der dem Antrag statt gibt ist wieder eine andere Sache. Bei Alkohol / Droge Konsum wohl nicht . Bei 8+ Punkten die hauptsächlich dem B Schein zugeschrieben werden schon eher.

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Gerade wenn Jugendliche mit dem Mofa eine " Straftat " begehen , hier das Fahren ohne Fahrerlaubnis , stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Auflagen von Sozialstunden ein .

Dieses wird nicht in das BZR / EZR eingetragen . Auch hier findest du keine Eintragungen mehr . Auch wenn es damals eingetragen worden wäre , wäre es 3 +1 Jahre danach gelöscht worden .

Ohne Aktenzeichen wirst du nichts mehr finden ,

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Nein die blitzen auch mit Blitzlicht !

stehen nicht nur kurz vorm Autobahndreieck Leonberg sondern auch auf der Gegenfahrbahn Richtung München bei der Überleitung zur B27 Höhe Echterdingen !

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Was für einen Sinn das hatte , einfach eine Bestrafung .

Das dies kaka war wusste man nicht ! Psychologen bzw. Psychiater kannte man nicht bzw. ganz selten und sehr teuer für damalige Verhältnisse .

Den Keller wählte man , weil es kaum eine andere Möglichkeit gab . Ein Kinderzimmer war mehrfach besetzt . Man hatte früher einfach mehrere Kinder , 4-8 Kinder waren keine Seltenheit , aber nicht mehrere Zimmer . Somit blieb oft nur der Keller übrig .

Selbst die Ohrfeige diente lediglich als Bestrafung ! Und ich weis wie sich eine Ohrfeige anfühlt , mehrfach sogar . Geschadet hat es nicht :-)

Man wollte mit den Ohrfeigen bzw. in den Keller sperren einfach erreichen , das das Kind merkt das ein Verhalten auch Konsequenzen nach sich zieht .

Du hast was angestellt , dafür bekommst du eine Ohrfeige . Du hast was schlimmes angestellt , dafür geht es in den Keller !

Es ist noch gar nicht so lange her , das man ein Kind bestrafte in dem man es mit Hausarrest belegte . Heute zuckt das Kind bei Hausarrest nur schultern und fragt sich welche Bestrafung denn ?

Man darf nie früher mit heute vergleichen . Es waren andere Zeiten , andere Voraussetzungen eine andere Denkweise . Der Mensch lernt nicht selten durch Fehler die er erst begehen muss .

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Warum 2 verschiedene Briefe (Führerscheinentzug / Fahrverbot)?

Mein freund wurde erwischt als er unter speed auto fuhr. (bitte keine Vorwürfe weil darum geht es ja nicht) er hat zuerst ein Brief bekommen vom regierungspräsidium dass er Fahrverbot bekommt. Dann ein Brief von der Stadt in der beabsichtigt wird den Führerschein zu entziehen. Wir haben nicht gemerkt dass das von zwei verschiedenen Leuten kommt also von der Stadt und dem regierungspräsidium. Wir haben ein Brief an das regierungspräsidium geschickt in dem auch der Führerschein war bei dem wir nachgefragt haben wie mein Freund vorgehen kann dass er sein Führerschein wieder erlangt, er wäre auch bereit eine drogenabstinenz abzugeben. Achso und wie lange die sperrzeit ist stand da auch noch drin. Daraufhin kam ein Brief von der Stadt, der ein Tag bevor ich den Brief in den Briefkasten geworfen habe von der Dame da geschrieben wurde, mein Freund hat immernoch sein Führerschein nicht abgegeben und bla bla. Ich ging davon aus dass der überflüssig ist weil wir den Führerschein ja abgeschickt haben und wegen dem Datum dachte ich wir wären auf der sicheren seite. Er bekam ein Brief vom regierungspräsidium in dem stand er bekommt am 16. (also 1 Monat Fahrverbot) sein Führerschein wieder. Super dachten wir.

Heute kam ein Brief von der Stadt wo nochmal der Führerschein verlangt wird. Es soll bis zum 14. Abgegeben werden.

Jetzt erst haben wir gemerkt dass es 2 sind die von ihm den Führerschein wollen. Und ich frage mich ist es normal dass die Stadt und das Regierungspräsidium getrennt von einander von ein und der selben Person den Führerschein verlangt. Und in dem einen Brief ist die Rede von Führerschein entzug und in dem anderen heißt es Fahrverbot. Hat jemand Ahnung von sowas?

Wir wollten ein termin bei der Stadt machen um das ganze aufzuklären und wollte hier nur mal ne Einschätzung von anderen haben und vielleicht ähnliche erfahrungen anhören.

Vielen dank im voraus für jede vernünftige antwort!

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Ja das ist normal .

Vom Regierungspräsidium bekommt er das Strafrechtliche zu spüren . Fahren unter Drogen wird beim ersten verstoß mit 500€ + 28,50€ +2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot + Laborkosten verhängt .

Da er unter Drogen gestanden hat meldet sich auch die Fahrerlaubnisbehörde und entzieht die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung .

Das bedeutet :

  1. er muss sich mit der Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung setzten , das sein Führerschein derzeit in Amtliche Verwahrung beim Regierungspräsidium unter dem Aktenzeichen ist . Ansonsten werden Maßnahmen ergriffen deren Kosten er trägt .
  2. Zum wiedererlangen der Fahrerlaubnis wird er eine MPU mit einem Abstinenznachweis von 12 Monaten absolvieren müssen .

Auch wenn er seinen Führerschein seitens des Regierungspräsidium zurück erhält , darf er damit nicht mehr fahren , da ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis förmlich entzogen hat .

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Herr Theo Müller sollt die NPD unterstützen ?

Er ist Mitglied der CSU Bayern , warum sollte er nun die NPD unterstützen ?

Hier eine Stellungsname der Müller Milch :

Keine Finanzierung rechtsradikaler Parteien
Hochgradig verleumderisch ist die Behauptung, Herr Müller unterstütze seit Jahren finanziell die NPD. Dies entbehrt jeglicher Grundlage und ist völlig aus der Luft gegriffen. Herr Müller ist als ordentliches Mitglied der CSU ein leidenschaftlicher Anhänger des demokratischen Rechtsstaats und lehnt jede Form des politischen Radikalismus entschieden ab. Zuwendungen jedweder Art an die NPD oder andere rechtsradikale Parteien hat es deshalb niemals gegeben und wird es auch niemals geben.
In diesem Zusammenhang möchten wir nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass Müller-Produkte seit Januar 2008 erfolgreich in Israel verkauft werden. Müller ist die einzige internationale Marke in Israel, die Milchprodukte in Superkosher-Qualität herstellt. Diese besondere Herausforderung war nur in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Rabbinat der OK Kosher Certification in New York und Elad zu meistern. 
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Das bedeutet Luftverlust in einem Reifen !

Die 007 ist der Tageskilometer .

Das Ausrufezeichen bedeutet das dir etwas gemeldet wurde . So wie wenn es unter 3 Grad Außentemperatur fällt . Dann bleibt das Ausrufezeichen neben dem Tageskilometer auch stehen  

Du hast also an deinem Fahrzeug einen Reifen mit Luftverlust oder einen Reifen gewechselt . 

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