Es gibt nicht "das US-Gewehr", es gibt viele US- Gewehre, wahrscheinlich meinst du damit die beim Militäer eingeführten.

So wie es eben bei den Autos Modelle gibt die der HerstellerA4,A5,A6, ect.. nennt, so nennt dort halt ein Hersteller seine Modelle M4 oder M5, ect.

Andere Modelle von anderen Herstellern die beim US-Militär eingesetzt sind, heißen dann wieder HK416 oder ähnlich.

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Weil das eine Bundeswehr und das andere eben Zivil ist und da einige Dinge anders gehandhabt werden.

Sei es die Sicherheit, seien es die Voraussetzungen, dass man eine erwerben darf.

Gerade die schweren Waffen, (Haubitzen, Mörser) werden im zivilen Bereich nicht zum schießen genutzt, bringen also als "Erfahrung" rein gar nichts...

Der Staat will es so, der Staat hat Recht, denn seine Vertreter, die sich das ausgedacht haben sind doch von uns gewählt worden und die Mehrheit denkt wohl, das sei gut so!

Hinterfragen ist Zeitverschwendung..

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Nein! - Die Waffen darf er dann nicht mehr behalten, wenn er in keinem Verein mehr ist!

Denn eine waffenrechtliche Erlaubnis (hier die Waffenbesitzkarte) setzt folgendes voraus, Sachkunde, Zuverlässigkeit und Bedürfnis.

Wenn das Bedürfnis weg fällt, dann fällt damit eine der Voraussetzungen weg und die WBKs werden widerrufen.

Frist für die Veräußerung der Waffen, Frist für die Rückgabe der WBKs.

Wenn man aus einem Schützenverein austritt, dann hat der Schützenverein die gesetzliche Pflicht, das unverzüglich zu melden (§15 WaffG:..(5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen...")

Daraufhin meldet sich die Behörde schnellstens bei dir und fordert dich mit
Fristsetzung auf, den Nachweis des Bedürfnisses zu erbringen  - Man
nennt dann eben den neuen Verband/ Verein, in dem man nun schießt oder
in dem man auch noch schießt und alles ist gut

Falls nun einer so schlau ist zu meinen, bleib ich halt im Verein und wenn die mal nachfragen "dann fang Ich halt wieder an zu schießen" dem sei noch
gesagt - Die Behörde kann jederzeit das Bedürfnis überprüfen, denn...

...Mit der Regelung des § 4 Absatz 4 Satz 3 (WaffG) wird der Behörde das
Ermessen eingeräumt, auch nach der bisher einmaligen Regelüberprüfung
nach drei Jahren, das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen. Die
Überprüfung erfolgt anlassbezogen, d. h. wenn Anhaltspunkte vorliegen,
dass  der Waffenbesitzer kein Bedürfnis mehr hat...

..Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel die letzten zwölf Monate...

Solltest du also nicht in den letzten 12 Monaten vor der Überprüfung nicht
ausreichend genug geschossen haben , also kein Nachweise oder eine
Erklärung für fehlende Nachweis vorlegen können, dann kann auch die WBK
entzogen werden... Die Vereinszugehörigkeit allein reicht also nicht aus, da gibt es passende Urteile dazu, bitte googlen.

Also - Wer nicht schießt, hat keine Waffen zu besitzen, so einfach!

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ich bin mir wie jedes Jahr nicht sicher

Siebte Klasse Gymnasium und kein Allgemeinwissen.

Ist denn Google kaputt? - Hauptsache du bist im rechnen stark...

http://www.schulferien.org/Bayern/bayern.html

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Nein , dieses Messer ist NICHT Illegal!

Wenn die Polizei dich aufhalten würde, wenn du es dabei hättest, dann würden Sie es dir abnehmen und man würde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eröffnen.

Resultat - 50-300 euro Strafe # Verfahrenskosten+Kosten für die Vernichtung des Messers.

Bei Jugendlichen alternativ eine passende Anzahl von Sozialstunden + das Messer würde auch vernichtet werden.

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Was meinst du mit "richtig"?

Ein Pfefferspray in x-beliebiger Grösse darf man dabei haben.

Eine Gaswaffe darf man (mit KWS) dabei haben.

Ein festes Messer bis 12cm (mal auf dem Lineal nachsehen, die lang sowas ist!) darf man dabei haben.

Klappmesser ohne Längenbegrenzung, also auch mit 25cm Klinge meinetwegen darf man dabei haben (solange sie entweder nur mit zwei Händen zu öffnen sind oder wenn man sie mit einer Hand aufmachen kann nicht verriegeln)

Was denn noch - muss man sich einen Rucksack kaufen, damit man alles unterbringt?

In einem verschlossenen Rucksack übrigens darf man auch einen Teleskopschlagstock, ein Beil, ein noch längeres Messer dabei haben!

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JA!

Du kannst dir das ausdrucken, du kannst die Seite auch immer wieder abändern (Falls sich zum Beispiel dein Hotel dort ändert.)

Das gilt entweder 2 Jahre oder wenn die Pass abläuft, was als Erstes eintritt!

Damit kannst du zum Beispiel auch mehrmals, also auch nächstes Jahr wieder einreisen, dann eben das Hotel und den Flug ändern..

Wir haben uns das immer auf DIN A5 ausgedruckt und dabei gehabt für den Immigration Officer.

Mehr kommt da nicht, da kannst du warten, solange du willst...

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Er darf es besitzen, es nicht nicht "verboten" - aber wie du richtig erkannt hast, darf man diese Messer nicht führen, weil es ein sog. "Einhandmesser, das verriegelt" ist.

Also damit herumlaufen ist nicht, das bringt etwa 50-300 Euro Strafe + Verfahrenskosten+Vernichtungskosten ein - ist es das wert?

Warum nicht eins nehmen, das erlaubt ist und auch mit einer Hand zu öffnen ist?

Sanrenmu 9051, 9052, 9054 oder 9055 zum Beispiel - deutlich billiger und legal zu führen und sogar teilweise mit Flipperhilfe

Und natürlich billiger als das in deinem Link!

https://youtube.com/watch?v=ejYsV7sqBcw

https://youtube.com/watch?v=CZL95Bx4txM

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Nein, überhaupt kein Problem, solange es kein Balisong ist, das wäre total verboten, also sowas:

https://www.knifecenter.com/item/MNTMK4/Mantis-MK-4-Vuja-De-Balisong-Karambit-Crossover

http://www.bladehq.com/item--Quartermaster-Knives-QTR-9-KITT--19365

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Aber natürlich, deshalb haben ja die letzten 50 Jahre ALLE!! die eine Röhrenfernseher hatten einen Hörschaden bekommen!

Du solltest deine Frage mal selbst lesen und überlegen, was du da schreibst und behauptest...

19,5 Stunden am Tag den Ipod oder Smartphone ins Ohr gestöpselt, aber schuld ist der Fernseher...

Ich melde dich mal vorsichtshalber als Troll, so naiv kann doch keiner sein!

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Beantragen kostet nichts - wenn du ihn nicht kriegst, dann brauchst du auch nichts zu bezahlen aber dann weist du, woran du bist...

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Hat doch was mit dem Halsumfang zu tun, ist Dir das nicht klar?

Warum nimmst du nicht irgend ein Lanyard, hängst es dir um  und misst nach, ob es bei 60 oder 70 passend hängt?

Die Originallänge eines US- Dogtags ist ca. 60 cm und für die zweite Kette 12cm


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Wenn die Kleiderordnung (Dress code) beinhaltet, dass Tattoos, Narben, Brandings, ect.. zu verdecken/ abzukleben und Piercings herauszunehmen sind, dann hat er wohl recht und darf das - auch später im Arbeitsleben wirst du auf Jobs treffen, wo die Leute hautfarbene "Sleeves" über ihre Unterarme zu tragen haben, wenn sie kurzärmlich rumlaufen wollen. (Security- und Dienstleistungsbereich, auch Bundeswehr)

Und du musst dir eine andere Schule suchen, wenn dir das nicht passt! Das ist halt dann der erste Hinweis, dass du wegen dem Blödsinn noch viel Spass im Leben haben wirst, sei es beim Baden, sei es am Arbeitsplatz im Sommer!


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Beide verriegelnde Einhandmesser und damit nicht erlaubt zu führen in Deutschland...

"Rettungsmesser" in Deutschland sind nur mit einr ganzbestimmten, vom BKA festgelegten Klinge erlaubt - Das draufschmieren vom "Rescue" oder "Rettung", ect.. durch den Hersteller reicht da für Deutschland nicht aus.

50-300 Euro Strafe, Verfahrenskosten, Vernichtungskosten des Messers - ob es das wert ist?

Für 80-90 Euro gibts schon richtige Rettungsmesser, die auch mit einer Hand zu öffnen sind und die man legal führen darf...

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Du handelst dir richtigen !! Ärger ein, nicht nur eine Ermahnung - Richtig Ärger! (also mehr, als dass man das Teil einzieht und vernichtet)

Alles, was wie eine richtige Waffe aussieht, egal ob es funtoiniert oder aus Holz geschnitzt ist, darf nur in einem verschlossenen Behältnis herumgetragen werden.

Wenn du also ein kleines Zahlenschloss an deinen Handtasche machst, dann darfst du die Softair darin spazierentragen, solange das abgeschlossen ist..

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Wie?? - Ganz einfach, bei mir war es vorgestern soweit.

Nachmittags um Drei klingelt es an der Wohnungstür. Ich mache auf und ein netter Herr hält mir seinen Dienstausweis vor die Nase und dass er vom ***Amt kommt und die Kontrolle der Waffen und Munition durchführen möchte.

Also hereingebeten, meine Schlüssel geholt (der sieht sich auch an, wie du wo deine Schlüssel verwahrst) und dann gings los.

Als erstes meine Pumpgun (Maverick 88) , die immer neben dem Bett lehnt in Augenschein genommen - nachdem ich die BKA Raute und die Rechnung für den Umbau auf Deko vorgezeigt hatte und dass die Patronen alles Deko sind, war das schnell geklärt -  Hinweis meinerseits  mit Fingerzeig auf den Schlüssel im Türschloss, dass bei Besuch von Minderjährigen das ganze Schlafzimmer abgesperrt werden würde und das ("vor Zugriff von minderjährigen schützen") war auch kein Thema.

Also dann zu den echten scharfen Waffen - zuerst Langwaffen, dann Kurzwaffen:

Eine Waffe nach der anderen aus den Waffenschränken heraus geholt, Sicherheitsüberprüfung, Nummer verglichen, abgehakt in seinem Unterlagen.

Dann Bilder von den Waffenschränken, also ob verschraubt oder nicht, Bild vom Typenschild, dann Munitionsaufbewahrung, ob auch nur Munition von den Waffen da ist, die Ich eingetragen habe. Dann in den Keller und auch
dort meine Munitionsvorräte aufgeschlossen und kontrolliert und fotografiert.

Aufwand knapp 45 Minuten, am Ende noch der Hinweis, dass alles so passen würde und bis zum nächsten mal. Kein Wort über meinen kleinen Waffenschein und dass er da auch irgendwas kontrollieren will.

Wann also sollte man da Zeit haben, irgend etwas vorzubereiten oder umzuschichten oder "verschwinden" zu lassen"?

Wenn da auch nur eine Patrone herumliegt und nicht weg gesperrt ist dann wars das für die nächsten 5 Jahre mit Waffenbesitz - so einfach!

Keine Grauzone, kein "kann ja mal passieren", "hab Ich vergessen" - Schlampereien gibts da nicht!


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