Ein Sehtest darf für den Führerscheinantrag nicht älter als 2 Jahre sein. Die Erste-Hilfe-Bescheinigung ist dein ganzes Leben lang gültig. Diese hättest du aber gar nicht im Original abgeben dürfen, da sich die Fahrerlaubnisbehörde davon eigentlich nur eine Kopie macht.
Deine Dokumente sind also noch gültig und du kannst den Antrag erneut abgeben.