Hallo LeleM,
so lange sich in der Backmischung nur trockene Zutaten wie Mehl, Zucker, Backpulver und co. befinden, kannst du es problemlos mit ins Handgepäck nehmen. Wenn es schon ein flüssiger Fertigteig ist, dann muss die Flasche ins Aufgabegepäck, so lange die Flasche ein Volumen größer als 100 ml hat.
Wegen Drogenschmuggel wird man dich deswegen auch nicht belangen - der Zoll kann schon zwischen Backzutaten und Drogen unterscheiden ;-).
Übrigens fände ich Bread in a Bottle als Gastgeschenk fast sogar besser. Denn so richtig deutsches Brot gib es in England nur selten. Hingegen sind Cupcakes dort nichts Besonderes. Wenn es also etwas mehr mit Deutschland in Verbindung stehen soll wäre Brot besser. Aber ansich finde ich die Idee klasse, egal ob jetzt Brot oder Cupcakes :-)