Du wirst Mahnungen bekommen und bald steht dann schon der Gerichtsvollzieher vor deiner Tür...

...zur Antwort

Es gibt doch ne App 'Math 42' heißt die soweit ich weis...

...zur Antwort

Es kommt darauf an wie du Urlaub machst ich wahr allerdings mit meinen Eltern in den Ferien in LA und wir haben viele Ausflüge gemacht und wir sind oft Essen gegangen und ich glaube das hat pro Person so 4000€ oder gekostet (Shoppen natürlich nicht mitin begriffen) ich weis allerdings nicht wie dein Standart ist...

...zur Antwort

Wenn sie das nicht mit dir persönlich besprechen kann und will ist es keine gute Freundin...

...zur Antwort

Mit dieser Frage beschäftige ich mich ehrlich gesagt auch, da in Deutschland die Gleichberechtigung herrscht wiederspricht es ja auch dem Gesetz das das das Westen der Macht mit einem Geschlecht ausgesprochen wir!

...zur Antwort

Ich denke ihr solltet den Tierschutzbund benachrichtigen da dieses Verhalten eines Hundes nicht normal ist!

...zur Antwort

Die Antwort ist ganzklar JA da man sich nachdem StGB § 242 StGB des Diebstahls strafbar macht!

'Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.'

'DER VERSUCH IST STRAFBAR'

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen!

...zur Antwort