Zunächst einmal :
Man hat einen zweijährigen Gewährleistungsanspruch. Im ersten Jahr muß der Verkäufer bei einem Defekt nachweisen, dass dieser Mangel bei Übergang an den Kunden noch nicht bestand - das kann er in der Regel nicht. Umgekehrt gilt aber nach dem ersten Jahr die sogenannte Beweislastumkehr. Du mußt also beweisen können, dass der Mangel schon beim Kauf bestand (z.B. Foto mit Datumseinblendung). Kann man das nicht - Pech gehabt. Allerdings sind die meisten Verkäufer innerhalb der ersten beiden Jahre sehr kulant.
Was das LED-Licht angeht, bin ich etwas verwirrt. Ich habe mal o.g. Modell gegoogelt und bin bei Bosch auf der Ersatzteilseite mit Explosionszeichnung gelandet :
https://www.bosch-home.com/de/supportdetail/product/KGN49VICT/01?srsltid=AfmBOooJKXU3TKxf_7py9p0-dBVFPgPVOeOqnq0OlCDkRZmgdNxTWsl0#/Tabs=section-spareparts/Togglebox=tb0104/
Das Ersatzteil 0104 (LED-Lichtleiste) wird für gerade einmal 7,32 € angeboten (entgegen der o.g. 40 €) - und wenn ein Ersatzteil angeboten wird, sollte es auch austauschbar sein.
Ich habe eine Siemens Kombination (Eigentlich baugleich mit Bosch). Da ist die LED Lichtleiste direkt am Deckel verbaut, kann man mit einem Schraubendreher aufhebeln.
Und mit dem Drehen des Türanschlages hat es rein gar nix zu tun. Funktioniert eigentlich frei von Mechanik über Bewegungsmelder oder Reed-Kontakt (Magnetismus).