Eigentlich alles, wenn einen die Lippen einer Frau berühren. Denn diese empfinden Männer als unfassbar weich, warm und zart. ( was sie ja auch sind ) :)))
Anzeigen wegen Beleidigung nach § 185 StGB, Nachstellung ( stalking ) nach § 238 StGB sowie Bedrohung nach § 241 StGB .
Dazu verstößt dein "Vater" massiv gegen § 1631 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) . http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_1631.html Demnach darf er dir weder seelisch noch körperlich schaden. Das Einschalten des Jugendamts halte ich für dringend geboten.
Wenn er ernsthaft dir häufig und oft droht, auch und gerade körperlich, dann sollte man folgendes in Erwägung ziehen: In einem Moment wo dieser Typ mal etwas länger weg ist, die Polizei rufen ( normale Festnetznummer ), schildern das du massiv bedrohst wirst.
Wenn die Polizei kommt, soll sie sich in deinem Zimmer oder deiner Wohnung verstecken und dann abwarten, bis dein Vater wieder ausflippt. Dann kann sie mit ihm Tacheles reden oder gleich einweisen lassen.
Ist die Gefahr akut, dann wähle den Polizei Notruf 110 .
Bei mir hing das davon ab, wie zuverlässig ich früh aus dem Bett kam. Was selten ein Problem war. Daher durfte ich auch bis 0 Uhr aufbleiben.
Kam auch auf meine schulische Leistungen an. Da diese zumindest nicht grottenschlecht waren, durfte ich auch in der Woche bis 20 Uhr draußen bleiben. Also so mit 15 Jahren.
Ich denke, wenn du keine Probleme hast früh aufzustehen und gut genug in der Schule bist, dann sollte man dir schon gewähren bis 21 Uhr aufzubleiben. An Freitagen und Samstagen bis 23 Uhr oder 0 Uhr.
Ob DU(!) das gut findest, ist wichtig! DU trägst, was DU möchtest und kannst dabei mal gepflegt auf die Meinungen anderer pfeifen!