Nein. So eine telefonische Bestätigung entfaltet keinerlei Rechtsgültigkeit oder Rechtssicherheit.
Bist du Beschuldigter einer Straftat, dann solltest du gar nicht bei der Polizei aussagen. Denn dies ist - trotz schriftlicher Vorladung - keine Pflicht. Du hast dadurch keinen Nachteil, bekommst dadurch keinen Haftbefehl und auch sonst keinen Besuch der Polizei in dieser Sache.
Die allermeisten Rechtsanwälte raten von Aussagen bei der Polizei ab. Das hat seine Gründe. Vor allem weil die Polizisten dir deine Aussage falsch ankreiden und du dich dort oder später vor Gericht in Widersprüche verstricken könntest.
Auch vor Gericht musst du nur Angaben nach http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__111.html machen. Alles andere ist freiwillig. Als Beschuldigter/Angeklagter musst du dich nie selbst belasten. Du darfst also immer zur Sache schweigen. Das raten ebenfalls viele Rechtsanwälte, zumindest wenn die Anklage offenbar stimmt. Dann sollte man schweigen.