Gut möglich, da dies einer Online Überweisung gleich kommt. Und diese darf nur einen Tag in Anspruch nehmen. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675s.html
Diese Frage wurde vor ca. 15 Minuten absolut nicht nachvollziehbar gelöscht. Der Fragesteller musste sie daher nochmal komplett neu verfassen, ohne das sich die Verantwortlichen entschuldigt haben!
Du musst keiner Polizei Vorladung folgen. Als Beschuldigter sollte man nie zur Polizei gehen. Du hast keinen Nachteil dadurch. Auch vor Gericht musst du nur Angaben nach § 111 OwiG machen. http://www.gesetze-im-internet.de/owig\_1968/\_\_111.html
Zu allen anderen kannst du schweigen. Ein schweigen darf niemals als Schuldeingeständnis gewertet werden. Heraus kommen wird, wenn dann eine kleine Geldstrafe. Eventuell wird das Verfahren auch nach den §§ 153 und 154 StPO eingestellt.
In 2 Jahren kannst du 80b oder gar c Körbchen haben. Chill mal Püppi.
Das erhöhte Beföderungsentgelt von 60 € schon. Denn dies ist eine zivile Angelegenheit, die nach den §§ 195 und 199 des BGB frühstens zum 31.12.2018 verjährt.
Strafrechtlich hat der 13 jährige hingegen nicht zu befürchten, da man erst mit 14 strafmündig ist.
Da du ein wahrscheinlich noch ziemlich junges Mädchen zwischen 10 und 14 Jahren sein wirst nicht wirklich. Es dürfte ok sein.
§ 1631 BGB ! http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html
Deine Mutter darf dir keinen seelischen Schaden zufügen. Von daher müsste sie dich wie eine Prinzessin behandeln. Du bist nicht ihr Sklave. Lebt die Mutter deiner Mutter, also deine Oma, noch? Die soll mal Tacheles mit deiner Mutter reden! -.-
Wenn sich der Wortempfänger beleidigt fühlt, dann kann er dich anzeigen. Die Staatsanwaltschaft/der Richter entscheidet dann. Es gibt bei Beleidigungen einen schmalen Grad. Ich wurde schon wegen einer verurteilt, weil ich jemanden mit "Nicht geehrte......" anschrieb. Der Name war natürlich dabei.
Hab die Verurteilung jedoch nicht akzeptiert. Hier halte ich eine Verurteilung für nicht rechtens und nahezu ausgeschlossen. Es käme nicht mal zur Anklage.
Du greifst ja auch niemanden persönlich an, sondern beziehst dich auf eine Sache.
Ja schon. Aber wenn du "ohne Grund" kündigst, also nicht nachweislich wegen Mobbing, Diskriminierung oder wegen Straftaten an deiner Person, dann wird dein Alg 1 für die Dauer von 3 Monaten komplett gesperrt.
Für diese 3 Monate hast du dann Anspruch auf Alg 2 . ( Hartz 4 ) Aufgrund der Alg 1 Sperre bekommst du dieses Alg 2 aber für die 3 Monate um 30 % gekürzt. So die derzeitige Gesetzeslage.
Abgesehen davon das Sperren und Sanktionen verfassungsmäßig arg bedenklich sind, findet hier eine Doppelbestrafung statt, die ich zutiefst verabscheue und rechtlich sehr fragwürdig finde.
Schon immer gewesen!
Nein, nicht jeden Tag. Der Körper braucht auch Ruhepausen. Möglichst nicht einen Bereich ( zum Beispiel Arme ) mehr als 3 Tage nacheinander trainieren. Danach 2 - 3 Tage Pause in diesem Bereich machen.
Natürlich kannst du das. Am Schalter geht das mit Hilfe deines gültigen Personalausweises. Das kannst du auch immer so machen.
Die meisten Banken berechnen dafür aber Gebühren. Kannst ja vorher nachfragen. Du kannst sogar ohne Karte Geld am Schalter abheben. Brauchst aber Kontonummer oder IBAN plus Perso.
Also erstens: Diese uralten Vorurteile sind völlig übertrieben. Niemand wird in einer JVA Dusche vergewaltigt!
Wenn jedoch Mithäftlinge heraus bekommen, dass jemand wegen Vergewaltigung ( vor allem von unter 18 jährigen ), Kindesmissbrauch jeglicher Art, Kindermörder usw. einsitzt, wird es dunkel!
Wenn ich du wäre: Kein negatives Urteil akzeptieren. Für das Zeigen des Daumen oder kleinen Fingers wird man ja auch nicht bestraft.
Die Erfindung das Zeigen des Mittelfingers unter Strafe einer Beleidigung nach § 185 StGB zu stellen, ist doch absolut lächerlich.
Das kann mich auch jemand wegen Beleidigung anzeigen, wenn ich zu dem sage: "Sie sind hübsch."
Zunächst von der Polizei ( wenn nicht schon geschehen ) und dann bei einem neutralen Gutachter.
Eher Mittwoch als Dienstag.
Wenn man den Beitragsservice ( früher GEZ ) nicht zahlt, kommt man nicht in eine JVA und es darf damit auch nicht gedroht werden.
Helme bei Fahrrädern sind nicht vorgeschrieben, keine Pflicht und in keinem Gesetz verankert.
Du arme Püppi. :// Würde dich gerne beschützen und dir die Angst nehmen. :(( :))
Dein Bild ist weder hässlich noch blöd. Vielmehr bist du eine der schönsten Frauen weltweit. :)
Spätestens Dienstag. Wenn es jedoch ein großer Versandhändler wie Otto ist, dann wird streng nach Eingang sortiert. Also alle Geldeingänge vor deinem zuerst bearbeitet.