Einen Geldbetrag den man per Überweisung bezahlt hat, kann man nicht ohne weiteres zurückholen. Da helfen meistens nur Klagen. Du bist offensichtlich einen Betrüger aufgesessen. Du kannst denjenigen wegen Betrug nach § 263 StGB anzeigen.

Aber erstens ist unklar, ob man die wahre Person hinter dem Account raus bekommt und zweitens bekommst du allein durch das Stellen einer Strafanzeige, bzw. durch die spätere, eventuelle Verurteilung des Täters nicht dein Geld zurück.

Dein Geld siehst du zu 99 % nie wieder. Wenn immer es möglich ist:  Zahl bar und persönlich oder per PayPal mit Käuferschutz. Und informier dich vorher immer über die Plattformen. Bei Ebay Kleinanzeigen auch immer nur per PayPal Käuferschutz oder persönlich per Bargeld zahlen. Tut mir leid für dich.  -.-

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Angemessen wären wohl mindestens 10 Meter. Aber willst du das durch die Tür machen? -.-

Wenn die Lan Kabel 10 Meter und länger sein sollten, sollten sie den Standard "Cat 6" oder höher haben. Keine Cat 5 . Sonst ist die Qualität zu schlecht. Lieber zu lang als zu kurz. Wirst doch ein Maßband oder Zollstock haben?

https://www.google.de/search?q=Lan+Kabel&oq=Lan+Kabel&aqs=chrome..69i57j0l5.2053j0j7&sourceid=chrome&es_sm=93&ie=UTF-8

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Nicht rauchen wäre ein Option! Rauchen ist ein untergossiges Verhalten!

Hier muss man jedoch 2 Dinge unterscheiden:

1.)  Die Identifizierung über den Ausweis und 2.)  Die Bezahlung über die Bankkarte. Deine Sis kann sich ja mit dem Ausweis deiner Eltern am Automaten ausweisen, aber mit ihrer Bankkarte oder ihrem Bargeld zahlen.

Würde sie mit der Bankkarte ihrer Eltern zahlen, wäre das schon lange aufgeflogen und auch strafbarer Betrug nach § 263 StGB . Wenn sich die Schwester nur mit dem Ausweis ihrer Eltern am Kippenautomat ausweist, bekommen das die Eltern so nicht mit. Außer sie brauchen gerade in dem Moment ihren Perso selbst. Aber die Identitätskontrolle am Automaten bekommen die Eltern selbst nicht mit.

Ich überlege gerade, ob sich deine Sis irgendwie strafbar macht? Urkundenfälschung kommt nicht in Betracht. Betrug auch nicht, wenn die Schwester die Kippen selbst von ihrem Geld bezahlt.

Aber moralisch ist es ein tiefer Griff ins Klo! Streng genommen und juristisch korrekt ist es aber so, dass deine Schwester sich der Unterschlagung nach § 246 StGB strafbar macht, weil sie den Perso eines Elternteils ohne Erlaubnis entwendet hat!

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Sag ihn nochmal deutlichst, das er dich in keinster Weise anfassen soll! Das Armband abreisen wäre zumindest eine strafbare Beleidigung mittelsTätlichkeit nach § 185 StGB . Wenn er grobe Gewalt anwendet, kann es auch eine Körperverletzung nach § 223 StGB sein. Du darfst ihn auch weg schubsen.

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7 Kg weniger wäre wohl in deinem Fall ideal. Wichtiger ist aber dein Charakter. Der ist perfekt, wenn du nicht rauchst, kein Alk trinkst, keine Drogen nimmst, nicht auf Partys gehst und keiner Religion unterliegst.

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Frauen zählen im Islam halt nicht so stark wie Männer!

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Fenster auf und raus schreien:  "Es wird dem Clown da draußen noch echt leid tun, wenn er nicht sofort die Musik leiser stellt! Mein Opa ist Chuck Norris!"

Polizei rufen. Aber nicht die 110, sondern das normale Festnetz. Denn laute Musik ist nach den §§ 117 und 118 OwiG eine Ordnungswidrigkeit, die man nicht dulden muss.

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Absolut abartig! Da ist dann jeden Tag Halloween! Männer tragen ja auch keine Masken und finden sich dann noch schön dabei!

Ein stark geschminktes Weib fragt mich:  "Findest du mich schön?" - Antwort:  "Deine Schminke ist schön. Aber ob du schön bist, kann ich ja nicht sehen!"

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