Meine eltern hassen mich - ich hasse meine eltern?

Hey. Ich habe schon lange zeit ein problem. Ich glaube meine eltern hassen micht richtig. Ich bin jetzt 14 und halt auch mitten in der pubertaet. Ich war oder bin aber nie zickig oder so das trau ich mich garnicht vor meinen eltern. Meine eltern hassen mich einfach nur noch und meine schwestern lieben sie. Meine schwestern sind 20 und 18 also beide viel aelter wie ich. Deshalb glaube ich auch dass ich ein unfall war... Nunja sie behandeln mich einfach wie dreck. Immer bin ich schuld wenn irgendwas ist.heute nachmittag z.b musste ich rasenmaehen weil meine schwester ja angeblich lernen muss. Ich wuerde mich ja garnicht beschweren weil ich es gewohnt bin einfach im haushalt mitzuhelfen aber meine schwester macht nie irgendetwas (die andere arbeitet) und ich muss immer alles machen. Sie ist 4 jahre aelter und kann nicht mal waesche waschen... Immer muss ich alles machen und wenn ich dann mal was dagegen sage heisst es ich sei ja so faul und mich kann man ja eh zu nichts brauchen. Auch beim abendessen bin ich nur ueberfluessig. Meine ganze familie wird gefragt ob sie zum essen kommen und ich sitze da und weiss nicht mal dass es essen gibt.. ich muss mir dann immer selbst was machen und den tisch abraeumen.. sie sagen mir auch total oft wie unfaehig ich doch bin. Wenn ich einmal iwas runterschmeisse heisst es dass ich total dumm sei. Meine schwestern duerfen jeden samstag und sonntag bis 12 uhr schlafen und es wird nicht gemeckert. Bei mir wird gemeckert wenn ich um 8 aufstehe weil ich ja den ganzen tag verschlafe. Oder wenn etwas dreckig ist dann wars immer ich. Ich versuch ihnen dann immer ganz normal zu erklaeren dass ich es nicht war aber das bringt garnichts. Immer bin ich es. Nie sind die anderen schuld. Ich muss immer den tisch aufdeckdn und abraeumen obwohl ich nichtmal was gegessen habe. Grad hat mein vater wieder meine schwestern gefragt ob sie zum essen kommen und in mein zimmer ist er nicht gekommen um mich zu fragen. Ich werde auch total oft von ihnen allen zusammen doof angemacht wie dumm ich sei weil ich ja erst 14 bin.in der schule hab ich eigt immer 1en und 2en. Wenn ich dann nachhause komme und ihnen meine note sage heisst es immer ja also dass haette ja viel besser sein koennen bla bla bla. Und bei meiner schwester ist eine 2 ja so toll und sie bekommt auch noch geld dafuer. Mir gehts nicht ums geld sondern ums prinzip. Ich finds unfair dass sie jeden monat obwohl sie arbeiten taschengeld bekommen und ich nicht. Ich muss mir alles selber zahlen von dem geld dass ich mit arbeiten verdiene (ministrieren). Sogar schulzeug. Meine schwester muss das natuerlich nicht obwohl sie arbeitet und ich nicht. Sie hassen mich einfach so sehr.. ich weiss nicht was ich machen soll....

...zum Beitrag

Hier könnte ich verstehen, wenn sich eine 14 jährige nach den §§ 211, 212 oder 213 StGB strafbar macht. Ich könnte es moralisch nachvollziehen.

Meine Herren, was sind deine Eltern und deine 2 Schwestern für gottverdammte Minusmenschen.  -.-

Nach § 1631 BGB steht einem Kind zu, dass man von seinen Eltern weder körperlich noch seelisch geschädigt wird. Soviel zur Theorie.

Verstoßen Eltern dagegen ( und das machen sehr viele jeden Tag ), dann kann man dennoch nichts dagegen machen. Denn 14 jährige, bzw. jüngere Menschen werden meist nicht ernst genommen oder der Sachverhalt verharmlost.

Du kannst frühstens mit 16 in eigene Wohnung ziehen. Hier aber nur, wenn dir das beide Elternteile schriftlich erlauben. Das jedoch ist noch länger hin.

Wenn du vielleicht eine nette Oma hast, dann geh zum Jugendamt und bitte unter Schilderung deiner Lage, dass du unbedingt bis zu deiner Volljährigkeit bei deiner Oma leben möchtest und auf keinen Fall zu deinen Eltern zurück gehst.

Sei dabei nicht zu emotional, aber durchaus gefühlvoll. Und vor allem selbstbewusst. Bestehe darauf, dass man deine Sorgen ernst nimmt. Gerade auch mit Blick auf § 1631 BGB .

Sprich vorher mit deiner Oma/deinem Opa darüber. Was anderes fällt mir nicht ein. Weil ins Heim möchtest du bestimmt nicht.   :/

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html

...zur Antwort

Dieses Handy Abo ist ( wie fast alle ) von deinem Mobilfunkanbieter und einem involvierten Drittanbieter frei erfunden.

Denn die behaupten nur, dass du ein Abo abgeschlossen hättest. Tatsächlich rechtssicher nachweisen kann man dir den Abschluss des Abos jedoch nicht.

Zudem hätte man dich vor einem Abo Abschluss darauf hinweisen müssen, dass du jetzt mit einem Klick ein kostenpflichtiges Abo abschließen könntest. Das unterblieb.

Auch kann man dir keine Leistung durch den Abo Abschluss nachweisen.

Diese Masche der Abo Anzocke machen sich alle in Deutschland agierenden Anbieter täglich diverse male in betrügerischer Absicht zu nutze. Alle Mobilfunkanbieter sind also kriminell und unseriös.

Mobilfunkanbieter dürfen ihren Kunden immer nur eigene Leistungen in Rechnung stellen. Leistungen Dritter darf ein Mobilfunkanbieter seinen Kunden gerade nicht berechnen. Denn das ist Betrug.

Schreib deinem Mobilfunkanbieter eine E-Mail. Gib dabei deinen Namen, deine Anschrift und deine Mobilfunknummer an.

Fordere deinen Mobilfunkanbieter auf, dir umgehend eine kostenlose Drittanbietersperre einzurichten. Ist diese aktiviert, kannst du nicht mehr in unseriöse Abofallen tappen.

Fordere deinen Anbieter weiter auf, dir alle bestehenden Abos zu kündigen und alle daraus ergebenden Abbuchungen zu erstatten.

Droh deinem Mobilfunkanbieter mit Meldungen bei der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale, falls man deinen Forderungen nicht nach kommt.

Füge deiner E-Mail bitte unbedingt den unten stehenden Link der Kanzlei Hollweck als Anlage bei.

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/

...zur Antwort

Dieses Handy Abo ist ( wie fast alle ) von deinem Mobilfunkanbieter ( hier E-Plus ) und einem involvierten Drittanbieter frei erfunden.

Denn die behaupten nur, dass du ein Abo abgeschlossen hättest. Tatsächlich rechtssicher nachweisen kann man dir den Abschluss des Abos jedoch nicht.

Zudem hätte man dich vor einem Abo Abschluss darauf hinweisen müssen, dass du jetzt mit einem Klick ein kostenpflichtiges Abo abschließen könntest. Das unterblieb.

Auch kann man dir keine Leistung durch den Abo Abschluss nachweisen.

Diese Masche der Abo Anzocke machen sich alle in Deutschland agierenden Anbieter täglich diverse male in betrügerischer Absicht zu nutze. Alle Mobilfunkanbieter sind also kriminell und unseriös.

Mobilfunkanbieter wie E-Plus dürfen ihren Kunden immer nur eigene Leistungen in Rechnung stellen. Leistungen Dritter darf E-Plus seinen Kunden gerade nicht berechnen. Denn das ist Betrug.

Schreib E-Plus eine E-Mail. Gib dabei deinen Namen, deine Anschrift und deine Mobilfunknummer an.

Fordere E-Plus auf, dir umgehend eine kostenlose Drittanbietersperre einzurichten. Ist diese aktiviert, kannst du nicht mehr in unseriöse Abofallen tappen.

Fordere E-Plus weiter auf, dir alle bestehenden Abos zu kündigen und alle daraus ergebenden Abbuchungen zu erstatten.

Droh E-Plus mit Meldungen bei der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale, falls man deinen Forderungen nicht nach kommt.

Füge deiner E-Mail bitte unbedingt den unten stehenden Link der Kanzlei Hollweck als Anlage bei.

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/

...zur Antwort

Ich sehe es so, dass ca. 80 % aller Frauen einen falschen BH tragen. Habe ich so mehrmals gelesen.

Man möchte dich nicht verunsichern, aber es ist möglich das dein Busen für alle Zeiten so klein bleibt wie er jetzt gerade ist.

Natürlich kannst du auch 75b oder 85c bekommen. Alles möglich.

In der Praxis ist es so, dass man dich aufgrund deines Charakter mögen oder lieben sollte und diese Sympathie oder Liebe gerade nicht aufgrund der Größe deiner Oberweite ausmacht.

...zur Antwort

Filme zu streamen, also lediglich anzuschauen, ist nicht strafbar.

Auch wenn die Seite illegal ist, bzw. die Filme auf einer Streamingseite ohne Erlaubnis der Urheber dort rein gestellt worden sind.

Wenn du eine Nachricht von der Polizei in schlechten deutsch auf deinem Pc oder Handy bekommst, dann ist das Fake. Einfach Pc und Handy ausschalten.

Beim Handy musst du zudem meist noch den entsprechenden Browser löschen und wieder runter laden, weil sich hier der Virus schlechter beheben lässt.

...zur Antwort

Bleib du selbst. Lieber schüchtern und zurückhaltend, als arrogant und ( dummes Zeug ) reden ohne Ende.

Deine Schüchternheit wird sich sehr wahrscheinlich im Laufe der Jahre in Raten "verabschieden".

In der dritten Klasse habe ich mich nicht mal getraut, einer Mitschülerin zu fragen ob sie in meinem Poesie Album schreiben möchte.

Heute lasse ich mir von niemanden etwas sagen. ( wenn er mir dumm kommt )

...zur Antwort

Diese Abos bei Mobilfunkanbietern sind regelmäßig frei erfunden. 

Weder dein Mobilfunkanbieter noch der mit ihm zusammen arbeitende Drittanbieter können dir den Abschluss des Abos rechtssicher nachweisen.

Zudem muss dir, wenn, dann vorher die Möglichkeit durch einen eindeutigen Hinweis gegeben werden, das du nun ein kostenpflichtiges Abo abschließen könntest. Auch das fehlt fast immer.

Eine Leistung durch das angeblich abgeschlossene Abo kann man dir auch nicht belegen.

Diese Abos haben System. Durch diese Betrugsstraftaten bereichern sich alle in Deutschland tätigen Mobilfunkanbieter jeden Tag in zahlreichen Fällen.

Mobilfunkanbieter dürfen ihren Kunden immer nur eigene Leistungen in Rechnung stellen. Leistungen Dritter dürfen Mobilfunkunternehmen ihren Kunden gerade nicht berechnen. Denn das ist Betrug.

Die unseriösen Drittanbieter müssten, wenn, dann den Kunden ihre angeblichen Leistungen separat in Rechnung stellen.

Deine Mutter ( nicht du ) muss deinen Mobilfunkanbieter eine E-Mail schreiben ( oder ihn anrufen ) und ihn auffordern, umgehend eine kostenlose Drittanbietersperre einzurichten.

Diese braucht zur Aktivierung nur wenige Sekunden.

Weiter soll deine Mutter deinen Mobilfunkanbieter auffordern, alle bestehenden Abos unverzüglichst zu kündigen und alle daraus entstandenen Belastungsbuchungen umgehend zu erstatten.

Wird dies nicht gemacht, so soll deine Mutter damit drohen die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale einzuschalten.

Der E-Mail soll deiner Mutter unbedingt den unten stehenden Link der Kanzlei Hollweck als Anhang beifügen. Oder telefonisch darauf verweisen. ( Anbieter soll "Kanzlei Hollweck - Drittanbieter" googeln )

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/

Kommt der Mobilfunkanbieter der Forderung deiner Mutter nicht nach, so könnt ihr der Lastschrift widersprechen, wo die unrechtmäßig berechneten 15 € mit enthalten sind.

Denn bei Handyverträgen werden Gebühren immer im Lastschrift Verfahren eingezogen. Ab Buchung der Lastschrift habt ihr 8 Wochen Zeit, dieser Lastschrift zu widersprechen.

Das geht beim Online Banking oder am Schalter. Am Schalter braucht der Bankangestellte aber die Daten der Abbuchung. Also Datum, Firma und Betrag. Oder den entsprechenden Kontoauszug.

Begründen muss man einen Lastschrift Widerspruch nicht. Der Bankangestellte kann euch aber belehren, dass ihr nur unberechtigten Lastschriften widersprechen solltet.

Die Lastschrift Rückbuchung geht schnell. Theoretisch könntet ihr der Lastschrift auch sofort widersprechen, weil diese rechtsfehlerhaft ist, mitunter der Mobilfunkanbieter mit diesen zusätzlichen 15 € betrügerisch handelte.

Wichtig:  Wenn ihr der Lastschrift widersprochen habt, dann müsst ihr eure monatlich vertraglich vereinbarte Summe dennoch zahlen. Egal wie unseriös der Anbieter auch ist. Die vertraglich vereinbarte Summe steht ihm dennoch zu.

Überweist nach einem Lastschrift Widerspruch die Summe ohne die 15 € per separater Überweisung, unter Angabe der Kundennummer, an den Mobilfunkanbieter.

...zur Antwort

Das kommt auf das Verständnis der Polizeibeamten an. Sie müssen dies nicht machen.

Nur bei Gefahr in Verzug oder ähnlichem. Zum Beispiel wenn in deiner Wohnung ein oder mehrere Fenster offen oder angekippt sind, du alle Heizungen aufgedreht hast oder ähnliches.

Wegen Klamotten allein nicht.

...zur Antwort
Darf eine Bank ohne Begründung ein Konto kündigen?

Hier noch kurz eine Schilderung zum Fall: Ein Herr hat einen Dauerauftrag im Wert von 300€ der Bank erteilt, nun hat er schiftlich die Bank gebeten diesen Dauerauftrag wieder einzustellen, die Bank jedoch hat aus eigenes verschulden die 300€ wieder überwiesen, daraufhin (und weil der Empfänger der 300€ sich im Streit mit dem Aufträger befindete) wollte der Herr seine 300€ zurück, es handelte sich ja um einen Fehler der Bank die trotzdem die 300€ überwiesen hat.

Nach viel reklamieren gibt die Bank wieder dem Mann die 300€ sagt aber er sollte mit dem Empfänger reden und der hätte das Geld zurückgeben müssen. Der Mann antwortet darauf hin dass er Streit mit dem Empfänger hat und dieser sein auch sein Sohn ist, die Überweisung wäre das Verschulden der Bank (was auch so ist).

Die Bank sagt dann zum Mann er soll jetzt die Daten von seinem Sohn der Bank geben also Namen, Adresse usw. der Mann jedoch gibt diese Daten nicht und sagt er ist A) Nicht dazu verpflichtet und B) Es sind Privatdaten von seinem Sohn, verweigert also diese Informationen.

Nun möchte er Geld abheben und die Bank sagt ihm sie hätten sein Konto sperren lassen jedoch ohne schriftliche Begründung jeglicher Art.

Der Mann ist über 40 Jahre Kunde bei dieser Bank.

Es wurde dem Sohn " ungerechtfertigte Bereicherung " vorgerworfen diese wurde jedoch vom Gericht wieder zurückgewiesen.

Meine Frage, darf die Bank einfach so ohne einen Grund zu nennen diesen Mann sein Konto kündigen? Würde mich über eine juristisch fundierte Antwort freuen oder Jemand der bereits Erfahrung hat.

...zum Beitrag

Banken dürfen ihren Kunden die Geschäftsbeziehung jederzeit kündigen. Eine Begründung bedarf es dazu nicht.

Jedoch müssen die Banken hier eine mindestens 2 monatige Kündigungsfrist einhalten. Wenn die schriftliche Kündigung am 13.04.2016 beim Kunden eingeht, darf das Konto des Kunden frühstens am 13.06.2016 aufgelöst werden.

Diese 2 monatige Kündigungsfrist ist unbedingt einzuhalten. ( § 675h BGB )

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675h.html

Es gibt auch Ausnahmen, wenn im Girovertrag etwas anderes zu Kündigungsfristen vereinbart ist. Jedoch dürfen diese 2 Monate nicht unterschritten werden.

...zur Antwort

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre den Führerschein Klasse B haben und 5 Jahre unfallfreies fahren am Stück vorweisen können.

http://www.fahrschule-123.de/fuehrerschein-mit-17/begleitperson/

http://www.kfz-auskunft.de/fuehrerschein/begleitetes_fahren.html

...zur Antwort