Diese Abos bei Mobilfunkanbietern sind regelmäßig frei erfunden.
Weder dein Mobilfunkanbieter noch der mit ihm zusammen arbeitende Drittanbieter können dir den Abschluss des Abos rechtssicher nachweisen.
Zudem muss dir, wenn, dann vorher die Möglichkeit durch einen eindeutigen Hinweis gegeben werden, das du nun ein kostenpflichtiges Abo abschließen könntest. Auch das fehlt fast immer.
Eine Leistung durch das angeblich abgeschlossene Abo kann man dir auch nicht belegen.
Diese Abos haben System. Durch diese Betrugsstraftaten bereichern sich alle in Deutschland tätigen Mobilfunkanbieter jeden Tag in zahlreichen Fällen.
Mobilfunkanbieter dürfen ihren Kunden immer nur eigene Leistungen in Rechnung stellen. Leistungen Dritter dürfen Mobilfunkunternehmen ihren Kunden gerade nicht berechnen. Denn das ist Betrug.
Die unseriösen Drittanbieter müssten, wenn, dann den Kunden ihre angeblichen Leistungen separat in Rechnung stellen.
Deine Mutter ( nicht du ) muss deinen Mobilfunkanbieter eine E-Mail schreiben ( oder ihn anrufen ) und ihn auffordern, umgehend eine kostenlose Drittanbietersperre einzurichten.
Diese braucht zur Aktivierung nur wenige Sekunden.
Weiter soll deine Mutter deinen Mobilfunkanbieter auffordern, alle bestehenden Abos unverzüglichst zu kündigen und alle daraus entstandenen Belastungsbuchungen umgehend zu erstatten.
Wird dies nicht gemacht, so soll deine Mutter damit drohen die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale einzuschalten.
Der E-Mail soll deiner Mutter unbedingt den unten stehenden Link der Kanzlei Hollweck als Anhang beifügen. Oder telefonisch darauf verweisen. ( Anbieter soll "Kanzlei Hollweck - Drittanbieter" googeln )
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/
Kommt der Mobilfunkanbieter der Forderung deiner Mutter nicht nach, so könnt ihr der Lastschrift widersprechen, wo die unrechtmäßig berechneten 15 € mit enthalten sind.
Denn bei Handyverträgen werden Gebühren immer im Lastschrift Verfahren eingezogen. Ab Buchung der Lastschrift habt ihr 8 Wochen Zeit, dieser Lastschrift zu widersprechen.
Das geht beim Online Banking oder am Schalter. Am Schalter braucht der Bankangestellte aber die Daten der Abbuchung. Also Datum, Firma und Betrag. Oder den entsprechenden Kontoauszug.
Begründen muss man einen Lastschrift Widerspruch nicht. Der Bankangestellte kann euch aber belehren, dass ihr nur unberechtigten Lastschriften widersprechen solltet.
Die Lastschrift Rückbuchung geht schnell. Theoretisch könntet ihr der Lastschrift auch sofort widersprechen, weil diese rechtsfehlerhaft ist, mitunter der Mobilfunkanbieter mit diesen zusätzlichen 15 € betrügerisch handelte.
Wichtig: Wenn ihr der Lastschrift widersprochen habt, dann müsst ihr eure monatlich vertraglich vereinbarte Summe dennoch zahlen. Egal wie unseriös der Anbieter auch ist. Die vertraglich vereinbarte Summe steht ihm dennoch zu.
Überweist nach einem Lastschrift Widerspruch die Summe ohne die 15 € per separater Überweisung, unter Angabe der Kundennummer, an den Mobilfunkanbieter.