Was hat denn gebrannt?

Nach deiner Beschreibung nehme ich an ein Sitz. Wie genau verlief der Brand? Wodurch wurde er ausgelöst?

Hast du vielleicht ein Foto?

Wie spritzendorfer schon schrieb würde auch ich auf jeden Fall eine Schadstoffmessung durchführen lassen, aber je nachdem was du mir antwortest, kannst du die dir eventuell auch sparen.

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zu 1.) Die mit den großen Türen sind Feuerwehrschlüsseldepot Typ 2 oder Typ 3.

zu 2.) Darin ist ein generalschlüssel für das Gebäude, um der Feuerwehr den gewaltfreien Zutritt zu ermöglichen.

zu 3.) Das kann nur die Feuerwehr. Nachdem die Brandmelderanlage ausgelöst wurde (entweder durch eine selbstständige Auslösung durch Ansprechen eines Rauchmelders oder betätigen eines Druckknopfmelders oder durch eine Fremdauslösung über ein Freischaltelement) gibt ein Magnetkontakt die Klappe frei. Dahinter liegt noch eine Tür, für die hat die Feuerwehr einen Universalschlüssel.

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Wie die anderen schon schrieben: Es kann durchaus passieren.

Rauchmelder sprechen auf die Kenngröße "Rauch" an. Wenn ich Raclette mache entsteht dabei eigentlich kein Rauch, ich weiß nicht wie ihr das macht.

Sprecht vorher einmal mit dem zuständigen Brandschutzbeauftragten/Hausmeister, ob er in der Brandmelderzentrale die Melderschleife für den betroffenen Raum für den Abend (!) deaktivieren kann, oder ob er Schutzkappen über den Rauchmeldern anbringt.

Nach meiner Einschätzung dürfe ein vernünftig justierter Rauchmelder auf ein normales (!) Raclette aber nicht anspringen.

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Hallo Max,

Zuerst einmal zu deiner Information, damit wir auch alle über das selbe sprechen:

Es gibt zwei Arten von analoger Alarmierung und eine Art der digitalen Alarmierung.

  • Analog Fünftonfolge
  • Analog POCSAG-Protokoll
  • Digital TETRA

Das älteste ist die "klassische" analoge Alarmierung. Bei der hörst du im Melder das Piepsen der Fünftonfolgen und die Sprache. Das läuft/lief über eine Frequenz im 4m-Band. Dabei gab es, soweit ich es kenne, getrennte Alarmierungskanäle für Feuerwehr, Rettungsdienst und THW/Katastrophenschutz.

Das, was landläufig als "digitale" Alarmierung bezeichnet wurde und wird, ist die Alarmierung über das POCSAG-Protokoll im analogen Funk, idR über eine 2m Funkfrequenz. Dabei härst du keine Fünftonfolgen und auch keine Durchsagen mehr, stattdessen wird idR ein Text im Display des POCSAG-Melders angezeigt. Dafür gibt es Vorlesefunktionen.

Das neueste ist die "richtige" digitale Alarmierung über das TETRA-Netz. Dafür benötigt man aber auch TETRA-Melder.

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Du willst auf einen Melder mit Textanzeigen verzichten und lieber ein altes Gerät mit Sprachausgabe?

Die spinnen, die Römer...

Wenn du den haben willst muss nicht nur die richtige RIC einprogrammiert werden, der Melder muss auch auf die richtige Frequenz eingestellt ("bequarzt") werden. 

Bei dir scheint es auch ein Verständnisproblem zu der Technik zu geben. Das Alarmierungsnetz ist weiterhin analog (auf irgendeiner 2m Frequenz). Das "digital" bezieht sich auf die Datenübermittlung, nicht auf das Netz.

Es gibt die FME, die klassischen analogen Melder mit Sprachausgabe, nachdem sie von einer Fünftonfolge aktiviert wurden, die DME, die mittels POCSAG die Meldungen übertragen und es gibt PRT, dass sind "richtige" digitale Melder im TETRA-Netz. Für die brauchst du aber GAN 4.

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Du musst keinen Telefonanschluss haben. Wie du in einem Brand- oder Unglücksfall Hilfe holst ist immer dein jeweiliges Problem. Und wenn du dich aufs Fahrrad setzt und zur nächsten Rettungswache fährst, dann ist das halt so. Aber man ist nicht verpflichtet dafür einen Anschluss zu haben.

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Ein paar mehr Infors wären ganz gut.

LF 8 oder LF 20?
Was ist bereits verladen?

Wichtig ist halt nicht nur Dinge zu verladen die "irgendwann mal nützlich" sein könnten, sondern dass da ein Konzept hintersteht.
Wenn ihr vier Paar Trainingsanzüge für die AGT zur Vermeidung von Kontaminationsverschleppung verladet braucht ihr auch Feuchttücher, Hautdesinfektionsmittel, Seife, Nagelbürsten und Kleidersäcke die optimalerweise nicht gleich beim ersten anecken aufreissen.

Was mir jetzt spontan einfällt was wir auf unserem TSF-W zusätzlich haben:

  • Silofolie, ausreichend groß um mit 4 Steckleiterteilen ein Not-Dekonbecken aufzubauen
  • Absperrband
  • Panzertape zusammen mit einem Federkörner und einem Gurtschneider
  • Rettungs- und Bergetuch
  • Schwimmblase für den Saugkorb
  • zweiten Helm und zweite Hose für die Motorkettensäge
  • 2 Spanngurte
  • dickwandige Müllsäcke

Der Sinn des Handys erschließt sich mir nicht ganz.



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So ohne genauen Bauplan kann man dazu schlecht was sagen. Wenn zwischen euren beiden Haushälften keine Brandwand ist (was ich bei einem Doppelhaus mal annehme) dann wäre die Forderung einer Brandwand auf der Terasse unrechtmäßig.

Die Solaranlage ist insofern ok, als dass sie die Feuerwehe nicht behindert. Die Gleichspannungsleitung verläuft bis zum Wechselrichter meist an der Außenwand oder in einem Kabelschacht, so dass das die Feuerwehe nicht gefährdet. Die Menschenrettung ist also möglich. Wenn das Haus deswegen abbrennen sollte ist es halt so, das zählt immer noch als "wirksame Löscharbeiten", da der Brand auf ein Objekt beschränkt bleibt.

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Die Frage ist so dumm dass du dafür eigentlich Schläge kriegen müsstest. Unterschied zwischen Beruf... und Freiwillig ...? Alter Falter, gehst du auf ne Baumschule? 

Diese Antwort bekommst du nur, weil es hier schon genug ausführliche Antworten gab und weil du anscheinend keine Ahnung hast, was "Habe Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen." bedeutet.

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Muss ich meine Türe meines Kellerabteil (Holzlattentüre,wo man durchgucken kann)nun offen halten bzw nicht mehr abschließen,nur weil neuer Vermieter das will?

Merkwürdige Dinge passieren in einem 5-Familienhaus.Jahrzehnte lang hatten Mieter ein Vorhängeschloss an ihrem Kellerabteil(Holzlattentür(ich kenne nicht den richtigen Ausdruck),die genügend Luft zum Austausch zuläßt. Nun will der Vermieter ,dass die Türen des Kellerabteils der Mieter nicht abgeschlossen werden. Hierzu ist noch zu sagen,dass die Kellertüre(Eisentüre)am Eingang zum Keller (vom Treppenhaus her)immer unverschklossen bleibt.Oftmals ist die Haustüre durch den EG-Mieter verschlossen. Die andere Kellertüre,die auf der anderen Seite (nach Durchgang der Waschküche) mit Zugang zum Garten des Erdgeshoßmieters,bleibt je nach Lust und Laune,Sommer oder Winter des EG-Mieters offen oder Verschlossen.Eigentlcih müßte diese Kellertür(ebenfalls Eisentüre) zum Garten für die anderen Mieter als Fluchtüre nicht verschlossen werden dürfen,zumindes von innern geöffnet werden können.---- Der Mieter im Erdgeschoß hat den ehemaligen Öltankraum zu seinem Hobbyraum ausgebaut und lagert dort Handwerkszeugs;Farbtopfe etc für gelegentliche Arbeiten für oder in der Nachbarschaft.Die Fenster seines "Hobbyraums" hat er mit Pappkarton verdeckt,dass niemand von außen(von außerhalb des Haus) in seine "Werkstatt" gucken kann(es bsteht die Vermutung,dass er nebenbei gewerbliche Dinge in seinem "Hobbaraum" macht).Der Hobbyraum hat eine Eisentür(weil ehemaliger Öltankraum)und ist meistens angelehnt ,bzw nicht abgechlossen.

Irgendwie verstehe ich nicht ,was in diesem Haus los ist und was der Vermieter und sein Liebling weil Zuträger(Erdgeschoßmieter)will? Wer könnte mir helfen,was die Absichten solcher Leute sind?

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Also das mit dem Abschließen des kellers ist Mietrecht, dazu sage ich nichts, aber zu dem "Rettungsweg".

Als Rettungswege werden Wege aus Nutzungseinheiten (Aufenthaltsräumen) bezeichnet. Eine Nutzungseinheit kann eine Wohnung, eine Werkstatt (Gewerbe) oder ein Büro (Gewerbe) sein. Dabei zählen nur die Aufenthaltsräume (Wohnnzimmer, Schlafzimmer, Arbeitsräume), nicht aber Orte, in denen sich nur Personen temporär aufhalten (Toilette, Keller).

Der Rettunsgweg in eurem Haus ist der Treppenraum. Der Keller benötigt keinen Rettungsweg, solange der "Hobbyraum" nicht als gewerbliche Werkstatt genutzt wird und solange im keller niemand wohnt.

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Kam denn die Feuerwehr? Ich glaube eher nicht.

Machst du mal ein bild von deinem Rauchmelder und stellst das hierr ein? Dann kann ich dir genaueres sagen.

"Normale" Rauchmelder alarmieren nicht selbstständig die Feuerwehr. Es gibt auch vernetzte Rauchmelder, bei denen wenn einer auslöst alle auslösen um auch Personen in anderen Räumen zu alarmieren. 
Aufschaltungen zur Leitstelle der Feuerwehr gibt es eigentlich nur bei Brandmeldeanlagen (Rauchmelder, Sirenen, Feuerwehr-Anzeigetableau, Feuerwehr-Bedienfeld, Feuerwehr-Laufkarten).

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Für ein ganz normales Einfamilienhaus erstellt man normalerweise kein Brandschutzkonzepte in dem Sinne, wie es für Sonderbauten erforderlich ist. Überprüft wird das wenn überhaupt im Rahmen des Bauantrages durch die zuständige Stelle, zur Nachkontrolle kommt da keiner.

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Die Frage hat zwei Antworten die je nach Sichtweise richtig sind.

Einmal auf Feuerwehrtaktischer Sicht:

Gruppe ist eine taktische Einheit aus 9 Personen (Gruppenführer, Melder, Maschinist, Angriffstruppführer, Angriffstruppmann, Wassertruppführer, Wassertruppmann, Schlauchtruppführer, Schlsuchtruppmann)

Ein Zug ist eine taktische Einheit bestehend aus 22 Einsatzkräften. Diese können sich gliedern in 

Zugtrupp und zwei Gruppen (3+9+9)

oder 

Zugtrupp, eine Gruppe, eine Staffel und einen selbstständigen Trupp (3+9+5+3)

oder

Zugtrupp, eine Staffel und 4 selbstständige Trupps (3+5+3+3+3+3)

Und dann gibt es noch die Verwaltungssicht:

Man kann eine Orts(-teil-)feuerwehr auch als Löschgruppe bezeichnen. Die Zusammenfassung mehrerer Ortsfeuerwehren wäre dann ein Löschzug.

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Das muss in deiner Baugenehmigung stehen. Wenn da nichts drin steht gibt es keine Feuerwehrzufahrt (ist bei bestimmten Abständen von der Straße nicht nötig) und du hast freie Handhabe bei der Gestaltung.

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So viel Schwachsinn und Halbwissen hier.

Wenn ihr keine Ahnung habt lasst es doch einfach sein.

Zu den Fragen:

Wenn kein Löschwasserteich vor Ort ist, wird dann grundsätzlich Wasser aus dem Hydranten genommen?

Ja. Die Wasserentnahme aus dem öffentlichen Trinkwasserleitungsnetz ist zwar gängige Praxis, jedoch ist der Wasserentnahme aus einem hydranten stets die Wasserentnahme aus Löschwasserbehältern oder offenen Gewässern vorzuziehen, da jede Wasserentnahme die Gefahr einer kontamination des Trinkwassernetzes birgt.

Der Hydrant fördert Grundwasser? Frischwasser?

Nein, Trinkwasser.

Wenn die Fahrzeuge befüllt werden, geschiet das auf der Wache?

Kommt drauf an...; in der Regel werden die Fahrzeuge direkt an der Einsatzstelle wieder befüllt um die Einsatzbereitschaft schnellstmöglich wiederherzustellen. Sollte dies nicht möglichs ein (weil sämtliche Schläuche nass sind, Material verbraucht wurde, ...) reichte s auch aus den Tank an der Wache aufzufüllen. Der genaue Ablauf kann in jeder Gemeinde durch Dienstanweisungen geregelt sein.

Hat jede Wache einen eigenen Anschluss und das ist eine regionale Regelung oder ist das bereits EU-Recht?

Nicht jede Wache hat einen eigenen Anschluss, es kommt, wie schon gesagt, darauf an welche Verfahrensweisen vor Ort gelten. EU-Recht hat damit nichts zu tun.

Muss die FW für das entnommene Wasser bezahlen?

Rein formal ja, der Einsatzleiter soll auch über die Leitstelle eine Meldung an den Wasserversorger geben, wenn er Wasser aus deren Leitungsnetz entnimmt (auch damit die den Druck erhöhen können). In der Praxis wird das jedoch eher seltener gemacht. Dafür zahlen die Gemeinden dann einen pauschalbetrag an den Wasserversorger zur Verfügungstellung des Wassers.

Zu dem ganzen Schwachsinn hier von wegen Tanks dürfen nur mit Leitungswasser befüllt werden oder man kann über die Tanks auch Menschen mit Trinkwasser versorgen: Blödsinn!

Tanks können mit allen Arten von Wasser befüllt werden, was zählt ist nur dass die Pumpe das Zeug pumpen kann! Viele gemeinden scheuen sich aber in regelmäßigen Abständen die Tanks zu säubern (Schlick rausholen, welcher bei der Wasserentnahme aus einem Teich mit angesaugt wurde), darum kommen vielleicht solche Aussagen zustande.

Viel wichtiger ist aber: Sobald Trinkwasser einen Feuerwehrschlauch berühert (und erst recht einen Feuerwehrtank) gilt es als Brauchwasser und darf somit nicht von Menschen konsumiert werden. Wer dagegen verstößt handelt mit Vorsatz und macht sich mindestens der Körperverletzung schuldig!
Ausnahmen bilden spezielle Trinkwasserschläuche und desinfizierte Edelstahltanks (Beispiel Milchlaster).

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Meinst du vielleicht so ein Signal wie vom dritten Fahrzeug?

https://youtube.com/watch?v=LEgnl7s4iR4

Das läuft unter Bestandschutz.

Ansonsten kann ich dir nur sagen es gibt keine Regelung ohne Ausnahme. Gemäß StVZO sind nur Folgetonhörnern zulässig, es gab und gibt aber immer wieder Ausnahmegenehmigungen für Versuche, bei denen man schauen möchte welches Signal denn besser angenommen wird.

Du musst bei YouTube nur mal eingeben Deutschland Wail, da findest du genügend Beispiele.

Würdest du uns verraten wo du das gehört hast? Dann könnte man das vielleicht erklären.

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Ganz klare Antwort (auch wenn es hier andere Meinungen gibt): JA

§55 (3) StVZO

"Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Absatz 3 [der StVZO, Anm. d. A.] Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eines betätigt werden kann."

Fahrzeuge mit blauem Blinklicht MÜSSEN eine Folgetonhorn haben.

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