Muss ich meine Türe meines Kellerabteil (Holzlattentüre,wo man durchgucken kann)nun offen halten bzw nicht mehr abschließen,nur weil neuer Vermieter das will?

Merkwürdige Dinge passieren in einem 5-Familienhaus.Jahrzehnte lang hatten Mieter ein Vorhängeschloss an ihrem Kellerabteil(Holzlattentür(ich kenne nicht den richtigen Ausdruck),die genügend Luft zum Austausch zuläßt. Nun will der Vermieter ,dass die Türen des Kellerabteils der Mieter nicht abgeschlossen werden. Hierzu ist noch zu sagen,dass die Kellertüre(Eisentüre)am Eingang zum Keller (vom Treppenhaus her)immer unverschklossen bleibt.Oftmals ist die Haustüre durch den EG-Mieter verschlossen. Die andere Kellertüre,die auf der anderen Seite (nach Durchgang der Waschküche) mit Zugang zum Garten des Erdgeshoßmieters,bleibt je nach Lust und Laune,Sommer oder Winter des EG-Mieters offen oder Verschlossen.Eigentlcih müßte diese Kellertür(ebenfalls Eisentüre) zum Garten für die anderen Mieter als Fluchtüre nicht verschlossen werden dürfen,zumindes von innern geöffnet werden können.---- Der Mieter im Erdgeschoß hat den ehemaligen Öltankraum zu seinem Hobbyraum ausgebaut und lagert dort Handwerkszeugs;Farbtopfe etc für gelegentliche Arbeiten für oder in der Nachbarschaft.Die Fenster seines "Hobbyraums" hat er mit Pappkarton verdeckt,dass niemand von außen(von außerhalb des Haus) in seine "Werkstatt" gucken kann(es bsteht die Vermutung,dass er nebenbei gewerbliche Dinge in seinem "Hobbaraum" macht).Der Hobbyraum hat eine Eisentür(weil ehemaliger Öltankraum)und ist meistens angelehnt ,bzw nicht abgechlossen.

Irgendwie verstehe ich nicht ,was in diesem Haus los ist und was der Vermieter und sein Liebling weil Zuträger(Erdgeschoßmieter)will? Wer könnte mir helfen,was die Absichten solcher Leute sind?

Tür, Brandschutz, Keller
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