Hallo, jemand aus meiner Familie hat heute einen Brief vom Gerichtsvollzieher erhalten, dass er einen Haftbefehl hat. Er hat am 24.2.2015 die eidesstattliche Versicherung abgegeben und heute diesen Brief erhalten, indem steht, dass er von einem anderen Gläubiger weitere Schulden hat und der Gläubiger am 17.2.2015 einen Haftbefehl erteilt haben gegen ihn. In diesem Brief steht: "wegen der genannten forderung beauftragen wir Sie aufgrund des beiliegenden Haftbefehls, den Schuldner zu verhaften und die sollte der Schuldner inzwischen die eidesstattliche Versicherung anderweitig abgegeben haben, bitten wir um Angabe, wann die Abgabe erfolgt ist, bei welchem Amtsgericht und zu welchem Aktenzeichen eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses anzufordern wäre."
Dieser Brief ist eine Kopie, die vom Gläubiger an das Amtsgericht geschickt wurde ( das hat der Gerichtsvollzieher dem Schuldner geschickt ). Und für ihn hat sie noch einen anderen Text von sich selber aus geschrieben in dem steht: "Sehr geehrter ..., In obiger Sache wegen eines Anspruchs auf Zahlung von ....€ aufgrund folgender schuldtitel: vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts hat der Gläubiger die Abnahme der Vermögensauskunft bzw. einen Ausdruck Ihres letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses beantragt. Nachdem Sie diese schon abgegeben haben, wurde dem Gläubiger Ihr zuletzt abgegebenes Vermögensverzeichnis erteilt.
Es ergeht folgende Eintragungsanordnung gem. .........
Sie sind in das Schuldnerverzeichnis einzutragen, weil eine Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses offensichtlich nicht geeignet wäre, zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers zu führen. Der Eintragung werden folgende Daten zugrunde gelegt: Rollenbezeichnung: Schuldner Geschlecht: Name: Anschrift:... ............. ...... ...... "
Wird er jetzt doch verhaftet oder doch nicht? Ich habe es auch nicht genauer verstanden, was die damit meinen. Könnt ihr mir bzw ihn weiterhelfen? Wäre wirklich sehr sehr nett !!