Nein. Ich finde das JGG und den Vollzug ein wenig zu lasch ausgelegt.

Ein Freizeitarrest oder Jugendarrest bis zu 4Wochen soll ja zum Nachdenken über die Tat anregen und der Selbstreflexion dienen.

Auch die JVA ist kein Einhornponyhof oder Jugendherberge bzw Erholungsheim. Dort ist Strafvollzug.

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Ich würde da Liberal sein, wie undere Eltern einst in dem Alter und es erlauben. Mit 14 waren wir schon 1j zusammen und übernachteten auch unter der Woche mal bei uns oder ihm zuhause, wenn wir das wollten. Wochenenden waren wir eigendlich immer zusammen. Entweder er mit uns aufm Campingplatz oder ich bei denen im Garten. Wo das ernster wurde, nach ½ Jahr, mit uns, kauften meine Eltern uns einen kleineren Wohnwagen, wo wir für uns sein konnten.

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Ist doch nix dabei, finde ich. Das kannst Du doch auch öffendlich tragen. Erlaubt ist, was gefällt.

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Das kann er aber auch nur (wiederholt) machen, weil Du das ungeahndet zulässt.

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Schaden kann es nicht, einen Test machen zu lassen.

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Nein, darauf achte ich überhauptnicht.

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