Ist der Autostart bei der betroffenen App eingerichtet?
https://www.androidcentral.com/how-fix-miui-push-notifications
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Es ist eine Sicherheit vergleichbar mit der Kaution, wenn man eine Wohnung mietet. Du hast halt eine Art Abo abgeschlossen.
Das ist unabhängig von einer Lieferung. Du ehältst es zurück, wenn Du das Kundenkonto kündigst. Kann aber etwas dauern.
Gewährleistung (besser gesagt: Sachmängelhaftung) kann von einem Gewerbetreibenden grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.
Beim Widerrufsrecht (nicht Rückgaberecht ... das ist rechtlich was anderes) kommt es hauptsächlich auf die "Anbahnung" (und beiläufig auf den Abschlussort) des Kaufs an. Wie bezahlt wird oder die Ware übergeben wird, ist egal. Das Widerrufsrecht hat aber nur ein Verbraucher gegenüber einem Gewerblichen. Zudem achte auf die Details. Es gibt Produkte, auf die muss kein solches Recht gewährt werden. Die Steuernummer muss zudem aus einem EU-Land stammen.
Ich gehe im Folgenden davon aus, dass Käufer und Verkäufer in Deutschland ansässig sind und Du als Verbraucher gekauft hast:
Im ersten Jahr gilt die Beweislastumkehr bei der Sachmängelhaftung. Der Verkäufer muss also nachweisen, dass kein Produktfehler vorliegt. Zwar geht es dabei nicht um einen "absoluten" Beweis, aber eine einfache Behauptung reicht da nicht.
Lag dem Teppiche eine Pflegeanweisung o. ä. bei? Falls ja: Habt ihr euch daran gehalten? Hintergrund: Wenn keine Anleitung beiliegt oder in der Anleitung nicht erwähnt wird, kann sich der Verkäufer nur auf ein "weiss doch jeder" berufen. Da dürfte dann die Luft eng werden für ihn.
Daher würde ich als erstes von ihm schriftlich einfordern, was da konkret falsch gemacht worden sein soll und dann die Dokumentation auf einen Hinweis darauf absuchen.
Jegliche weite Kommunikation besser schriftlich in nachweisbare Form. Bestenfalls habt ihr schon die ursprüngliche Aussage ("das ist normal ...") von ihm schriftlich.
Falls Du nicht über die Amazon-Plattform reklamiert hast, nutze die.
BTW: Hoffe Du hast Fotos von dem Teppich und dem Schaden gemacht, bevor Du ihn gesendet hast.
War es ein Fehler, dass wir zu Beginn schon einen Nachlass vom Verkäufer angenommen gaben? Schmälert das unsere Chancen auf die Erstattung des restlichen Kaufpreises?
Nein
Es ist schlicht eine Frage, wie Du auf die "persönliche Freiheit" siehst.
Für micht ist das, dass ich jederzeit frei entscheiden kann. Am Ende bist Du immer bei einer Abwägung, was dir wichtiger ist.
Man kann auch grundsätzlich keine Kompromisse eingehen. Das Ergebnis ist, man sehr wahrscheinlich schnell ohne Sozialkontakte dasteht.
Ergo: Es gibt da für mich keine solche Beeinflussung. Wenn dir der Sozialkontakte wichtiger ist, entscheidest Du dich freiwillig für den Kompromiss.
Bei Rechtsfragen ist für eine zielführende Beantwortung grundsätzlich die Angaben des betroffenen Landes zwingend notwendig. Daher nur ganz allgemein ...
Was meinst Du mit "verspätet"? Nur wenn Du einen festen Anliefertemin gebucht hast, kann das sein.
Bei den üblichen Standardpaket gibt es nur eine Regellaufzeit (bei DHL 1-3 Tage auf dem innerdeutschen Festland). Aber beim Überschreiten gilt das Paket nicht als verspätet. Die Regellaufzeit ist nur eine Angabe, was üblich ist.
Es ist auch sehr sinnvoll, wenn Du schreibst, worum es dir geht. Je nach Situation kann die Antwort unterschiedlich sein.
Es lässt sich schlicht nicht von der Liefersituation des Einen auf Die des Anderen schließen. Dazu gibt es zu viele Variablen ... und wenn wer so lange Lieferzeiten angibt, sind es noch mehr Variablen.
Das ist doch nur ein anderer Begriff, wenn der Aufgabenbereich des Bürgermeisters nicht durch eine Person durchführbar ist. Das Amt wird dann aufgeteilt und der "koordinierende" Bürgermeister wird dann "Oberbürgermeister" genannt.
Die Struktur gibt es international in vielen großen Städten, nur das Bezeichnungsschema ist anders.
Bei einem Anruf kann es zwei Nummern geben. Einmal die "echte" Nummer und einmal die "überblendete" Nummer. Letztere ist eine beliebige Nummer, die der Anrufer parallel mitgeben kann. Optional kann der Anrufer die "echte" Nummer unterdrücken, so dass der Anrufer nur die überblendere Nummer mitbekommt
Das Ganze ist eigentlich dafür gedacht, dass z. B. für Callcenter gedacht, bei denen zig Mitarbeiter die Kunden anrufen können, aber Rückrufe auf eine zentrale Hotline-Nummer erfolgen sollen, um die Erreichbarkeit sicherzustellen. Aber in Prinzip steht das auch jeder Privatperson zur Verfügung, soweit deren Telefon-Anbieter nicht dieses Feature blockt.
Nun ist die Frage, was der Anrufer nutzt und welche der beiden Nummern dein End-Gerät blockt. Sowas ist oft unzulänglich programmiert, so dass die überblendete Nummer in die Blockliste aufgenommen wird, obwohl es die "echte" Nummer sein müsste. Aber wenn der Aurifer seine "echte" Nummer unterdrückt, ist es eh schwierig, ihn gezielt zu blocken.
Das ist ein "harter" Fehler auf der Serverseite. In sehr seltenen Konstellationen kann ein Löschen des Cache u. ä. Abhilfe schaffen.
Es kann per Definition keine absolut netrale Informationsquelle geben, denn jeder Autor hat eine Meinung. Egal wie viel Mühe er sich gibt neutral zu formulieren, wird dessen Meinung in seinen Äusserungen immer zu finden sein.
Daher liegt es auf Seiten des Lesers, bewusst Informationen aus Quellen mit unterschiedlichen Meinungen zu lesen und sich aus dem Mix seine persönliche Meinung zu bilden.
Meine persönliche Meinung:
Die aktuelle Regierung ...
Ergänzend dazu:
Sicher habe ich der o. g. Liste einiges überspitzt formuliert, um den jeweiligen Punkt besser verständlich zu machen, aber eigentlich macht die aktuelle Regierung nur weniger PR als Vorgänger-Regierungen. Natürlich könnte man Dinge besser machen. Ich glaube aber nicht, dass eine andere Regierung das hätte besser gemacht.
IMHO ist das größte Problem in der Regierung die FDP. Die leistet gar nichts und schießt quer, um sich dann mit fremden Federn zu schmücken.
Die da oben haben keine Ahnung.
Die althergebrachte Floskel, wenn es sich wer einfach macht.
Das kommt logischerweise massiv auf den nicht genannten Versand-Dienstleister an. Manche nennen den z. B. in deren Online-Sendungsverfolgung.
Ist aber rein rechtlich nicht dein Problem, soweit Du Verbraucher und der Verkäufer gewerblich ist und beide in Deutschland ihren Sitz haben. Dann muss sich der Verkäufer drum kümmern.
Den Status deiner Bestellung solltest Du im Account bei MediaMarkt sehen können.
Grundsätzlich ist hier mit "Tagen" eher Arbeitstage (Mo - Fr, keine Feiertage) zu verstehen. Zudem steht da eigentlich immer sowas wie "vorraussichtlich" bei.
Auch finden sich seit Mitte November bei quasi allen Shops und Marktplätzen ein Hinweis, dass sich Lieferungen regelmäßig verzögern.
Kommt auf den Transport-Dienstleister an. Meistens hat man über die Sendungsverfolgung die Möglichkeit, einen Wunsch-Anliefertag zu wählen. Das muss man aber einstellen, bevor das Paket auf der s. g. "letzten Meile" ist. Auch kann man damit nur um wenige Tage hinauszögern. Es gibt da auch noch andere Einstellungen. Kommt darauf an, was Du für Alternativen nutzen kannst (Nachbarschaftszustellung, ...)
Das kommt darauf an, wie das der Mitarbeiter erfasst hat.
Ich gehe davon aus, dass er ein neues Paket angelegt hat, statt das Bestehende zu ändern. Andernfalls müsste im Online-Sendungsverlauf die Abgabe im Paketshop zu sehen sein ... oder es würde die Spannung in der Filiale vergessen.
Ich persönlich finde die Idee gut, dass man den Spülkasten mit dem genutzten Wasser aus dem Waschbecken füllt: http://www.wici-concept-handwaschbecken.de/handwaschbecken-gaste-wc.php
Alternativ kann man auch Regenwasser sammeln.
Ein separates öffentliches Wassernetz sehe ich da eher zwischen sinnfrei und kontraproduktiv.
Ob ein Angebot seriös ist, lässt sich nicht an den Services festmachen. Neben Caseking gibt noch einige andere Shops, bei denen sowas möglich ist (bietet z. B. Amazon auch).
Beim Vorbestellen weiß man halt nicht, wann es tatsächlich geliefert wird. Falls ein Termin genannt ist, steht da in der Regel ein "vorraussichtlich" o. ä. Es kann natürlich auch passieren, dass es sich im Verlauf ergibt, dass der Artikel am Ende doch nicht lieferbar ist.
Prüfe wann die Zahlung fällig wird (das kann auch von der gewählten Zahlungsweise abhängen) und wie die Stornierung im Detail geregelt ist.
Dafür hat Excel doch schon eine Funktion im Menü!
Wenn das nicht reicht, Makro-Recorder starten, die o. g. Funktion durchführen und den aufgezeichneten VBA-Code anpassen.
Das kommt darauf an, mit welcher Methode Du portierst.
Es gibt einmal die Portierung zum Vertragsende. Da endet der alte Vertrag mit der Portierung der Nummer.
Alternativ kann auch aus einem laufenden Vertrag heraus portiert werden. Dann läuft der alte Vertrag auch nach der Portierung weiter. Es kann also passieren, dass beide Verträge parallel laufen.
Manche Anbieter wie Freenet haben das System ad absurdum geführt, indem sie immer erst eine neue Nummer vergeben und danach erst eine Portierung beauftragt werden kann.
Die neue Nummer würde ich dann auf keinen Fall weitergeben. Das führt nur zu Konfusion bei Freunden usw. Falls Du ein Gerät mit DualSIM hast, lege einfach beide SIMs ein.
Seit Juli 2021 gibt es keine Bagellgrenze mehr bei der Einfuhr von außerhalb der EU. Es gibt lediglich den Wert von etwas über 5 EUR (Warenwert + Transportkosten), den der Zoll nicht einzieht, weil die Verwaltungskosten höher als die Einnahme sind.
... und ja, der Transport-Diensleister kann bis zu 6 EUR als Aufwandsentschädigung für die Zoll-Abwicklung aufschlagen.
Das Ganze lässt sich vermeiden, indem der Versender die Ware online anmeldet und die Abgaben abführt.
Es sollte eigentlich auch eine Möglichkeit geschaffen werden, dass der Empfänger das machen kann, bevor die Ware die EU-Grenze erreicht. Auch dann würden die 6 EUR nicht anfallen. Aber AFAIR ist das nicht nicht realisiert.
Man kann sich auch als Selbstverzoller anmelden. Auch dann entfallen die 6 EUR, aber man muss für jede solche Sendung zum nächsten Zollamt (was ja am Ende oft auch Kosten verursacht). https://www.paketda.de/zoll/selbstverzoller.html