Hallo, um eine Rechnungshöhe beurteilen zu können, sind mehrere Faktoren zu prüfen. Wo genau war der Abschleppvorgang - es gibt enorme Preis- und Kostenunterschiede in Deutschland. In München sind z.B. für Falschparker-Abschleppleistungen Preise zwischen 500,- und 995,- Euro aufgerufen. Auch hängen die Preise von der Größe und der örtlichen Lage (beengt ?) ab. Eine kostenlose Kurz-Rechnungsprüfung erhalten Sie von der Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmen e.V. , Postfach 120407 , 93026 Regensburg . Dorthin eine Kopie der Abschlepprechnung mit ggf. weiteren Angaben schicken. Eine Beratung von einem Rechtsanwalt ist hier immer sinnvoll, auch hier vorher die Kostenfrage klären. Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer 1.Vorstand der IGA

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Hallo, abwarten und "Tee" trinken. Bei Erhalt einer Rechnung können Sie eine kostenlose Kurz-Rechnungsprüfung bestellen - bei - Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmen e.V. Postfach 120407 , 93026 Regensburg oder Sie fragen bei der örtlichen Polizei nach . Normalerweise müssen die Abschleppdienste und-oder Abschlepp-Auftraggeber der Polizei die Abschleppmaßnahme und den neuen Standort des abgeschleppten Kfz melden. Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer 1.Vorstand der IGA

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Hallo, zuerst kontrollieren, ob in der Kfz-Haftpflichtpolice nicht ein Schutzbrief der Versicherung eingeschlossen ist, am besten die Versicherung oder den Versicherungsvertreter anrufen, weil manche Versicherungspolicen sehr unübersichtlich sind. Sog. Bergungskosten sind in unbegrenzter Höhe versichert. Bei weiteren Fragen können Sie eine kostenlose Kurz--Rechnungsprüfung beantragen - bei : Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmen e.V. , Postfach 120407 , 93026 Regensburg - dort Rechnungskopie einreichen. Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer 1.Vorstand der IGA

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Hallo, für eine kostenlose Kurz-Rechnungsprüfung können Sie eine Kopie der Abschlepprechnung an folgende Adresse per Post zusenden: Postfach 120407 , 93026 Regensburg , Interessengemeinschaft der Abbschlepp- und Pannendienst-unternehmen e.V.

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Hallo, das wird m.E. sicher der ADAC erledigen. Bei dieser Gelegenheit prüfen, ob auf einen Premium-Schutzbrief umgestellt werden kann. Dieser Schutzbrief ist im Gegensatz zu den "niederen" sehr zu empfehlen. Auch ggf. prüfen, ob gleichzeitig ein Schutzbrief bei der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Diese ist oftmals ebenso sehr kulant. Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer -Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmen e.V. Regensburg

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Hallo, dieser Fall betrifft mehrere Probleme. Ohne fachkundigen Rechtsanwalt ist kein sicheres Urteil möglich. Alles andere ist Kaffeesatzleserei. Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer - Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmen e.V.

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Hallo, die meisten Autos mit Automatik sollte man auch wenn Sie im Modus N = Neutral geschaltet werden können , keinesfalls abschleppen , weil es oft zu Getriebeschaden kommen kann - bzw. wird. Die leitet auch her, dass ein abgeschlepptes Kfz wenn möglich mit Abschleppstange geschleppt wird. Hier ist wieder die sog. Einzelfallprüfung notwendig. Probleme mit schwerer Lenkung bei Motorausfall, kaum Bremsleistung usw... bergen ein hohes Risiko. Deshalb einen Schutzbrief bei ihrer Haftpflichtversicherung prüfen - oder beim gelben Autoclub überlegen einen Premium-Schutzbrief ??? Die einfache Mitgliedschaft mit einfacher Schutzbriefleistung ist oftmals eine Sackgasse und mit vielen "Bremsen" gespickt. Weitere Einzelfragen dazu, ob das abzuschleppende Auto überhaupt zugelassen ist, usw..... Dieter Pramschüfer Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmen e.V.

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Hallo, ein E-Auto abzuschleppen erfordert hohe Sorgfalt und Wissen dazu - ob es z.B. Allradantrieb hat - und welche tatsächlichen Gewichte zu stemmen - bzw. abzuschleppen sind. Entweder man hebt das E-Auto mit Ladekran auf, was bei sog. Leergewichten von 2 bis 3 to. oftmals mit "normalen" Einsatzfahrzeugen mit Standard-Ladekränen 8 mto. nicht funktioniert , oder man setzt gerade bei engen Parkverhältnissen einen Abschleppwagen mit Brille und Radrollern ein . Hier ist wg. der hohen Leergewichte ebenfalls ein entsprechend starker Abschleppwagen notwendig. Dies hat selbstverständlich deutliche Auswirkungen auf den Preis. Deshalb kann man im Vorfeld kaum eine Preisangebot blind am Telefon abgeben. Folgt man der Überlegung sind Abschleppleistungen aus Parkhäusern und Tiefgaragen von schweren E-Autos faktisch überwiegend nicht möglich, weil die größeren Abschleppwagen alle über 2 m Höhe haben. Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer - Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienst-unternehmer e.V. -

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Hallo, wenn schon ADAC , dann ggf. auf Premium Schutzbrief umstellen. Hier sind die Leistungen deutlich besser. Oder einen Schutzbrief bei ihrer Haftpflichtversicherung prüfen, der kostet nur ca. 18,- Euro jährlich - allerdings möglicherweise weniger Leistungen - einfach mal ausprobieren . Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer - Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer e.V.

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Hallo, ich würde zuerst prüfen, ob in der Kfz-Haftpflichtversicherung ein Schutzbrief der Versicherung enthalten ist - entweder die Versicherungspolice durchlesen - oft ist dies jedoch "versteckt" - daher ggf. den Versicherungsvertreter anrufen - die wissen genau Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer

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Hallo, diese Aktion mit der Rechnungsstellung ist uns vollkommen unbekannt. Ich würde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt und Rat fragen. Sie können m.E. auch ihre Haftpflichtversicherung - Abt. Schutzbrief - falls Sie einen Schutzbrief mitgebucht haben anfragen, ob die Schutzbriefversicherung die Abschlepprechnung übernimmt. Für eine kostenlose Kurz-Rechnungsprüfung der Abschlepprechnung können Sie uns diese in Kopie schicken - an Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer e.V. (IGA) Postfach 120407 - 93026 Regensburg Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer

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Hallo, ich vermute einmal, dass die Ausschilderung zumindest an der Einfahrt darauf hingewiesen hat, dass Nichtkunden oder Kunden (nach 1-2 Std.) abgeschleppt werden ? Eine kostenlose Kurz-Rechnungsprüfung können Sie mit einer gut lesbaren Kopie der Abschlepprechnung an die Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer e.V. Postfach 120407 , 93026 Regensburg schicken. Wenn Sie ihr Auto beim Abschleppdienst abholen, müssen Sie vermutlich den Rechnungsbetrag bereits zahlen. Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer IGA-Vorstand

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Hallo, ganz einfach unter Angabe der Mitgliedsnummer die ADAC Zentrale fragen. Diese haben die Daten sicherlich exakt gespeichert. Mit freundlichen Grüßen

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Hallo, weil das falschgeparkte Auto vermutlich in einem öffentlichen Verkehrsraum parkte, wird wohl von der Polizei oder Stadtverwaltung auch noch ein Bußgeldbescheid mit möglicherweise Punkten schriftlich an die Halteradresse des PKW nachfolgen. Das Abschleppen des falschgeparkten PKW über 388,- Euro ist -ohne die Stadt zu kennen ? - ggf. günstig. In München wären wohl über 500,00 Euro fällig - ohne Bußgeld und Standgebühren bis das Fahrzeug abgeholt wird. Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer - Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer e.V. (IGA)

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Nachbar lässt Auto von meinem Parkplatz abschleppen Getriebeschaden wer trägt kosten?

Nachbar lässt mein PKW von meinem Privatparkplatz abschleppen, jetzt hat es einen Getriebeschaden, wer kommt für die ganzen Kosten auf ?

Hallo, die Situation ist folgende, ich liege schon länger mit einem meiner Nachbarn im Streit, da ich einen Parkplatz gekauft habe, der genau vor seiner Haustür ist, wo er früher immer sein Auto abgestellt hatte.

Mein PKW Alter Audi 100 Quattro, Parkt dort immer, jetzt hat mein Nachbar anscheinend einen Abschleppdienst gerufen und mein Fahrzeug abschleppen lassen.

Jetzt habe ich bei dem Abschleppunternehmen angerufen und denen Gedroht, wenn sie das Fahrzeug nicht innerhalb von 24Std wieder bringen und dort abstellen wo es stand würde ich sie verklagen, da sie das Fahrzeug ja wiederrechtlich von meinem Grund und Boden abgeschleppt haben.

Als das Fahrzeug nun wieder gebracht wurde musste ich leider feststellen, dass es einen Getriebe oder Differenzial Schaden erlitten hat, da die Idioten das Fahrzeug mit Vorderräder hoch und Hinterräder auf der Erde abgeschleppt haben da es ein Quattro ist und noch ein Gang eingelegt war ist wohl etwas gebrochen.

Jetzt ist meine Frage wer muss jetzt für den entstandenen Schaden aufkommen mein Nachbar oder der Abschlepper und was passiert wenn nachher gesagt wird die Reparatur bei einem so alten Fahrzeug sei nicht wirtschaftlich, weil das es repariert wird steht für mich außer Frage, da ich das nicht verursacht habe.

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Hallo, auf jeden Fall einen Sachverständigen - öffentlich bestellt und vereidigt - wichtig wg. der Glaubwürdigkkeit vor Gericht mit der Schadensfeststellung beauftragen. Es ist grundsätzlich befremdlich, wenn ein Abschleppdienst bei einem Allradantrieb mit eingelegtem Gang den Audi nur an einer Achse angehoben überhaupt abschleppen könnte ? Es blockiert ja dann durch den eingelegten Gang die zweite Achse. Neben dem Sachverständigen unbedingt einen Rechtsanwalt fragen. Haben Sie Zeugen und Fotos, wie der Audi zurückgebracht wurde ? Diese Fragen wird Ihnen ihr Rechtsanwalt sicher stellen. Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer 1.Vorstand der Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer e.V.

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Hallo, pauschal kann man die Definition nicht aufstellen. Handelt es sich um das Abschleppen eines falschgeparkten PKW - dann welcher Typ und Größe genau - der Standort - Freifläche oder Tiefgarage/Parkhaus ? - Tageszeit - Wochentag , nachts ? Sonn- oder Feiertag , usw... Wer hat die Rechnung Ihnen zugestellt ? Stadtverwaltung oder Polizei oder..... ? Der genaue Rechnungstext zur Erläuterung wäre hier sehr hilfreich. Kostenlose Kurz-Rechnungsprüfung ist auch möglich. Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer Vorstand der Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer e.V. (IGA)

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Eine Rechnung wird nach Halteranfrage des Auftraggebers der Abschleppaktion sicher per Post kommen. Ob direkt von der Polizei oder einem anderen Auftraggeber hängt von dem Standort ab, ob auf öffentlichen Verkehrsgrund oder privatem Grundstück, in Ausnahmefällen - z.B. bei Baustellen behinderung auch unterschiedlich. Es können zu den Abschleppkosten auch Schadenersatzforderungen wg. der Behinderung aufkommen. Für eine kostenlose Kurz-Rechnungsprüfung benötigen wir eine Kopie der Abschlepprechnung und ggf. ein Foto der Einsatzstelle mit dem abgeschleppten Kfz. Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer e.V. Postfach 120407 93026 Regensburg

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Hallo, wennk ihr abgeschlepptes Auto auf einem Privatparkplatz stand, oder eine Baustelle oder LKW Zufahrt behindert hat, so kann neben den Abschleppkosten auch ein Schadenersatz für die Geschäftsschädigung dazukommen. Hier würde dann der Halter möglicherweise verklagt werden. Um den Schaden für diese sog. Besitzstörung möglichst klein zu halten, ist der Geschädigte verpflichtet, ggf. sofort abschleppen zu lassen - und kann nicht Stunden oder Tage auf die Beseitigung der Besitzstörung warten lassen. Die Gerichte urteilen hier unisono eindeutig. Ich würde den Vorgang mit einem Rechtsanwalt-Rechtsanwältin ihres Vertrauens ggf. genauer besprechen. Mit freundlichen Grüßen -Dieter Pramschüfer- Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer e.V.

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Hallo, wenn Zeugen für den Verkauf vorhanden sind, ggf. Anzeige bei der Polizei stellen. Es wird wohl eine Telefonnummer des "Käufers" vorhanden sein, bei dem die Behörden dann ggf. eine Strafanzeige wg. unerlaubter "Abfallbeseitigung" usw..... nachgehen können ? Auf jeden Fall aktiv bei der Polizei sofort werden. Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer

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Hallo, neben den Abschleppkosten könnte die Baufirma ggf. auch erhebliche Schadenersatzkosten wg. der möglicherweise verzögerten Baustellenfahrzeuge stellen. Nach geltender Rechtssprechung ist die geschädigte Baufirma ggf. verpflichtet, statt extrem hohen Verzögerungskosten zur Schadensminderung sofort Abschleppen zu lassen. Ob es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, können wir mit den wenigen Daten und Aussagen nicht ermessen. Wenn Sie die Ihnen zugeschickte Abschlepprechnung prüfen wollen, können Sie eine Kopie uns per Post mit ggf. weiteren Daten zur Rechnungsprüfung - Abschlepprechnung zusenden - An - Interessengemeinschaft der Abschlepp-und Pannendienstunternehmer e.V. - Postfach 120407 - 93026 Regensburg . Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer

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