Ferienwohnungen/Pensionen. Nach § 22 SGB 2 müssen diese unangemessen hohen Kosten für maximal 6 Monate übernommen werden.

Das ist immer dann der Fall, wenn diese hohe Kosten nicht zu vermeiden sind. Zum Beispiel nach einen längeren Knast Aufenthalt, Wohnungsbrand oder eben so einer Situation wie deiner.

Ein pauschaler Verweis auf ein Obdachlosenheim ( kenne ich ) ist unzulässig!

Das Jobcenter muss die Kosten in voller Höhe übernehmen und darf auch nicht den Anteil für Haushaltsenergie abziehen. Haben die bei mir mal gemacht. Vor Gericht bekam ich dann mein volles Recht.

Probleme:

Das Jobcenter wird sich zunächst beharrlich weigern, solche Kosten zu übernehmen. Und Vermieter von Ferienwohnungen wollen meist nur Bares im Voraus. -.-

Dazu kommt, das du wohl kaum deine Sachen in eine der Ferienwohnungen stellen kannst.

Ich kann mir hier sehr gut vorstellen, dass ein Sozialgericht durchaus reallistisch entscheidet, dass die Lagerung und deren Kosten deiner Sachen in geeigneten Räumlichkeiten ( Möbelhalle, Spedition, große Garage, ähnliches ) als Kosten der Unterkunft im Sinne von § 22 SGB 2 vom Jobcenter anerkannt und bezahlt werden müssen.

Ich habe glaube auch mal ein Urteil dazu gelesen.

Du hättest die Frage aber echt eher stellen können. -.-

Falls alle Stricke reissen und das werden sie, weil das Jobcenter nicht die hohen Kosten von Ferienwohnungen ohne Beschluss vom Sozialgericht zahlen wird:

Auch wenn du zum 30.06. gekündigt hast und da raus müsstest: Du musst nicht wirklich aus der Wohnung raus.

Ohne dein Einverständnis und ohne Räumungsurteil darf der Vermieter auf keinen Fall in deine Wohnung!!! Auch wenn diese gekündigt ist.

Denn dann würde er sich wegen Hausfriedensbruch strafbar machen!

Er darf dann aber eine "Nutzungsausfallentschädigung" in Höhe der vorherigen Miete verlangen.

Es ist zwar so gesehen verständlich, wenn er dich zum Auszug zwingen will. Wenn du aber nicht gehen willst und er keinen Räumungstitel hat, musst du NICHT aus der Wohnung!

Er darf auch nicht einfach so dein Schloss austauschen. Das wäre eine verbotene Eigenmacht. Das darf er nur, wenn du FREIWILLIG aus der Wohnung gehst oder er einen Räumungstitel hat. Diesen bekommt er frühstens nach 2 Monaten.

Sollte er dich zwingen, unbedingt Polizei per Notruf holen! Und dann selbstbewusst auftreten. Gibt ja auch dumme, unneutrale Polizisten.

Wenn der Vermieter sagt, ich habe der gekündigt und die will die Wohnung nicht verlassen, kann es sein, dass einer dieser Polizisten den Vermieter aus Willkür und/oder Dummheit recht gibt.

Aber eben nicht recht hat. Dann musst du deutlich sagen, dass du nicht aus der Wohnung willst und da der Vermieter keine Räumungstitel hat auch nicht musst. Dann MÜSSEN die Polizisten den Vermieter belehren, dass du recht hast und er sich nicht strafbar machen soll.

Du kannst den Vermieter natürlich auch einen mit deutlichen Worten gespickten Brief schreiben. Aber möglichst schnell.

Das du deine Wohnung vorerst nicht räumst. Weiter schreibst du, das dein Vermieter auf keinen Fall ohne Räumungstitel in deine Wohnung darf und nicht mal dran denken soll, einen Schlüsseldienst zu holen. (!)

Erwähne aufjedenfall die Polizei und Rechtsanwalt als Drohung.

Glaube mir: Du hast wirklich das Recht in der Wohnung zu bleiben, solange bis der Vermieter einen Räumungstitel hat. ( und das kann dauern )

Denn auch diesen bekommt er mal nicht eben so nebenbei. Im Räumungsverfahren musst auch du zum Sachverhalt angehört werden. Angehört heißt, dass du Frist und Gelegenheit bekommst dich zum Sachverhalt schriftlich gegenüber dem Gericht zu äußern.

Ohne diese Anhörung darf kein Räumungstitel erlassen werden.

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Ja, rückwirkend schon. Aber nur maximal einen Monat.

Wenn er einen Alg 2 Antrag am spätestens 30.06. stellt, hat er ab 1.06. rückwirkend Anspruch auf Alg 2 .

Dein Freund hätte auch während seiner Wohnungslosigkeit Alg 2 beziehen dürfen. Ein fester Wohnsitz ist KEINE Voraussetzung für Alg 2 .

Man muss nur irgendwie zuverlässig Post erhalten können. Das geht auch, indem man seine Jobcenter-Post immer ans Jobcenter selber "zustellen" lässt und die Post mindestens einmal pro Woche dort abholt.

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Zwar halte ich Sanktionen nach § 31 des SGB 2 grundsätzlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Ferner stellt für mich jede Sanktion über 10 % vorsätzliche Körperverletzung dar.

Jedoch: Wenn du krank bist/warst, musst du das belegen! ( Attest, Krankenbescheinigung )

Du musst dich nur aufgrund einer SCHRIFTLICHEN Einladung persönlich melden. Im Streitfall muss das Jobcenter nachweisen, dass dir eine schriftliche Einladung rechtzeitig zuging. ( wenigstens 2 Tage vor dem Termin )

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Die Logik ist einfach:

Für Juni habt ihr volles Hartz 4 bezogen. Im selben Monat ( am 30.06. ) ging der Arbeitslohn ein.

Also seid ihr im Monat Juni nicht mehr voll bedürftig gewesen. Euch steht Hartz 4 jetzt nur noch vom 1.06. bis 9.06. zu.

Das zu Unrecht vom 10.06. bis 30.06. bezogene Hartz 4 müsst ihr zurück zahlen.

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Auch wenn ich beim Problem an sich nicht helfen kann ( -.- ), möchte ich dir dennoch zur Beseitigung der Fusseln folgenden Artikel wärmstens empfehlen:

http://www.ebay.de/itm/SINGER-Fusselfrase-Fusselrasierer-3-stufig-BSM-203-/110816671940?pt=DE_Elektronik_Computer_Haushaltsger%C3%A4te_B%C3%BCgeleisen_PM&hash=item19cd3038c4

Nein, ich bin nicht der Verkäufer, sondern hab das Ding selbst gekauft. Bin hoch zufrieden.

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Ja, das reicht aus. Dieses permanente anschreien ist eine seelische Erniedrigung und die ist nach § 1631 BGB ( Bürgerliche Gesetz Buch - das zweithöchste deutsche Zivilrecht ) nicht zulässig!

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html

Ca. 70 % aller Eltern haben keine Ahnung von Erziehung!

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Was genau ist Schönheit? ._.

Ich weiß, diese Frage wurde jetzt wahrscheinlich schon sehr oft gestellt, aber mit den Antworten bin ich immer noch nicht ganz zufrieden. Viele sagen " Schönheit kommt von Innen", " Der Charakter zählt", oder " Schönheit liegt im Auge des Betrachters". Ist das denn wirklich so ? Alles, was ich sehe ist ein Schönheitsideal. Wer diesem entspricht, gilt als schön.. der Rest nicht wirklich. Wenn jeder Schönheit anders definiert, wieso werden dann meistens immer dieselben Menschen als schön bezeichnet ? Ich verstehe ja, dass man einfach zur Gruppe dazu gehören will und deshalb auch oft nicht zugeben will, was man wirklich mag, aber wieso ist die Gesellschaft so oberflächlich? Wieso kann sich nicht jeder einfach so anziehen und leben wie er will, ohne dann schon als komisch oder hässlich bezeichnet zu werden? Denkt ihr, Menschen, die sich wirklich unauffälliger verhalten und ganz anders kleiden werden nicht abgegrenzt ? Dass Menschen in der jetzigen Zeit nicht auf bestimmten Rängen posizioniert werden?Warum muss man schön sein, um beliebt zu sein ? Warum muss man sich so kleiden, wie die anderen, um akzeptiert zu werden ? Warum werden Menschen, die sich alle gleich kleiden und dem Schönheitsideal entsprechen bewundert, obwohl sie nichts besonderes sind? Was heißt beliebtsein überhaupt ? Ist das nicht schon menschenverachtend, wenn man Menschen auf Beliebtheitsskalen setzt und nur durch das Aussehen abstimmt, ob dieser jetzt eher oben zu den "beliebten " oder unten zu den "uncoolen" dazugehört ? Die inneren Werte können nicht zum Vorschein kommen, wenn man die äußere Hülle nicht akzeptiert. Eigentlich ist es mir relativ egal, was Menschen, die sich für was Besseres halten von Menschen, die sie nun mal nicht anziehend finden halten, aber wenn sie die dann auf einem niedrigeren Rang stellen, finde ich lächerlich. Sie lassen ihnen nicht mal die Gelegenheit, zu zeigen, wer sie wirklich sind. Sie werden einfach so abgestempelt. Das Aussehen ist nur die Verpackung der eigentlichen Überraschung. Wie willst du sehen, was drin ist wenn du nur die Dekoration und die Verpackung siehst? Gar nicht. Sie wird immer ein Geheimnis bleiben. Wie denkt ihr darüber ?

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Schönheit ist ein so außergewöhnlicher Charakter wie meiner. ( wirkt arrogant, ist aber nur die Wahrheit! )

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Du darfst deine Bankkarte behalten. Natürlich darfst du weiter am Automaten Geld abheben.

Überweisungen und Daueraufträge gehen weiter normal. Aber nur innerhalb des Freibetrags von bei dir 1.600 € .

Das P-Konto darf nur soviel wie das Girokonto zuvor oder wie ein übliches Girokonto kosten. Für die Umwandlung dürfen keine Gebühren berechnet werden. Auch für die Pfändung an sich dürfen keine weiteren Kosten entstehen.

Du hast vollkommen recht, dass bei Banken meist oberflächliche Menschen arbeiten, die zudem sehr oft null Ahnung vom P-Konto haben.

Bei einem P-Konto mit einer Pfändung darf der Dispo und die Kreditkarte gekündigt werden. Alles andere muss gleich bleiben.

Wenn du als Beispiel bisher 3 € monatliche Kontoführungsgebühren zahlst, dann darf das P-Konto auch maximal 3 € mtl. kosten. Auf keinen Fall mehr. Auch das Kontomodel darf sich nicht ändern.

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz: § 850k ZPO ( Zivilprozessordnung )

Rechtssprechung: Urteile des Bundesgerichtshof ( BGH ) vom 13.11.2012 und 16.07.2013

https://www.google.de/webhp?sourceid=chrome-instant&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=bgh%20urteil%20p-konto

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Wen nur interessiert denn was andere hier dazu für eine Meinung haben?! Du musst mit der Größe deines Kumpels/eventuell Bald Freund klar kommen. Nicht wir! -.-

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Du meinst in der Nacht vom 30.06. zum 1.07. .

Ist eher unwahrscheinlich. Zwar kannst du über den Rest aus Juni grundsätzlich im Juli verfügen, aber nicht so schnell.

Nehmen wir mal an, du hast im Juni 1.200 € verdient. Davon konntest du 1.045,04 € abheben.

154,96 € bleiben übrig und können gemäß § 850k ZPO einmalig in den Folgemonat, also in den Juli, übertragen werden.

Im Juli stehen dir wieder 1.045,04 € Freibetrag zu. Hier werden dann aber die 154,96 € angerechnet.

1.045,04 € - 154,96 € = 890,08 €

Dazu kommt noch dein Juli Gehalt. Wenn das dann ca. 1.000 € sind, dann musst du Abstriche machen.

Denn dann hättest du im Juli insgesamt Einnahmen von 1.154,96 € . Hier müsstest du also auf gut 100 € verzichten.

Wenn du noch einen höheren Restbetrag hast und auch im Juli mehr Lohn bekommst, dann bleibt dir noch weniger.

Zu deiner Frage: Da ein P-Konto mit Pfändungen immer manuell überwacht wird und die Freibeträge immer erst ausgerechnet werden müssen, ist es doch sehr unwahrscheinlich das du in der besagten Nacht verfügen kannst.

Anders ist es, wenn die Bank weiss das das Einkommen immer unter dem Freibetrag liegt. Zum Beispiel immer 800 € .

Bei dir ist das anders. Daher glaube ich nicht, das du in der Nacht vom 30.06. zum 1.07. Geld abheben kannst.

Eher am 2.07. .

Hast du überhaupt ne Pfändung?

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Was der Anwalt mit der 7 Tage Frist dir sagte ist unwissender Mist!

Das galt früher und spielt seit 1.07.2010 keine Rolle mehr. Dein Anwalt hat dich falsch beraten in der Hinsicht! Schwach!

Heute ist Freitag. Auch wenn deine Bank bis Nachmittag offen hat, ist es eher unwahrscheinlich das die Pfändung noch heute zurück genommen wird.

Möglich ist es dennoch.

Warum hast du dein Konto nicht einfach in ein P-Konto umwandeln lassen? -.- Dann hättest du zwar noch die Pfändung, aber hättest über die vollen 680 € verfügen können. ( die aus deiner anderen Frage hervor gehen )

Insofern muss auch ich fragen: Hast du denn nie Mahnungen in dieser Sache bekommen? Dann hättest du die Pfändung verhindern können.

Man man man. -.-

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Klare Sache! Er betrügt dich.

Nimm mich - den besten Charakter der BRD !

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Bei aller Bescheidenheit: Die Antworten und Kommentare von Kornhahn, sowie von Patrick Lassan sind absolut falsch.

Ich gehe davon aus das dein Guthaben Konto ein normales Girokonto ist.

Ja, eine Pfändung ist zulässig, wenn eine berechtigte Forderung besteht. Ja, dein Konto ist gepfändet. Erlaubt ist es, wenn die Pfändung eine rechtliche Grundlage hat.

Eine Pfändung geht meist so lange, bis sie komplett bezahlt wurde.

Sofern du ein normales Girokonto ( ob Guthaben Konto oder nicht, spielt dabei keine Rolle ) hast, ist deine Bank verpflichtet dieses Konto - auf deinen Wunsch hin - innerhalb von 4 Bankarbeitstagen ( Mo. - Fr. ) in ein P-Konto umzuwandeln.

Beantragst du das morgen, dann muss das P-Konto spätestens am Mittwoch aktiv sein.

Die Umwandlung des P-Konto´s hat man dir schriftlich zu bestätigen. Es darf sich auf keinen Fall das Kontomodell ändern. Auch die monatliche Kontoführungsgebühr darf nicht höher sein.

Zahlst du jetzt z.Bsp.: 3 € mtl. für die Kontoführung, dann darf das P-Konto auch nur maximal 3 € mtl. kosten. Die Konditionen dürfen sich nicht ändern.

Ein P-Konto ist nichts weiter als dein Girokonto mit der zusätzlichen Funktion des Pfändungsschutz. Dein Girokonto muss also so bestehen bleiben, wie es ist. Bloß dann als P-Konto geführt.

Die Umwandlung des Konto´s in ein P-Konto muss kostenfrei sein. Auch für die Bearbeitung der Pfändung darf die Bank keinerlei Gebühren berechnen.

Eine Kreditkarte und ein Dispo dürfen gekündigt werden. Aber immer Einzelfall bezogen und nie einfach so pauschal und schnell.

Ansonsten muss alles bleiben wie bisher. Deine Bankkarte darf nicht gegen eine Service Karte ausgetauscht werden. Dir muss weiterhin die Möglichkeit gegeben werden, am Schalter und Automaten Geld abzuheben.

Dir darf auch nicht gedroht werden, das dein Konto gekündigt wird, wenn du nicht innerhalb einer gewissen Frist deine Pfändung bezahlst.

Die Pfändung darf halt maximal 4 Wochen alt sein. Ist sie noch keine 4 Wochen alt, dann gilt der Pfändungsschutz rückwirkend und dir muss dein ganzes Hartz 4 ausgezahlt werden.

Sind die 4 Wochen verstrichen, weil die Bankberater dich falsch beraten haben, hilft dir das Amtsgericht.

Pro Monat stehen dir mindestens 1.045,04 an Freibetrag zu. Wenn du natürlich nur 600 € Hartz 4 erhältst, müssen dir auch nur 600 € ausbezahlt werden. Logisch. :-)

Sollte auch die Miete auf dein Konto gehen, dann schreibe dem Jobcenter das die Miete in Zukunft auf das Konto des Vermieters gehen soll. Abtretungserklärung nennt man das.

Das Jobcenter würde dann immer die Miete direkt an den Vermieter überweisen.

Das Schreiben muss kein Roman sein und ist an keine Form gebunden. Einfach deinen Namen, deine Anschrift, Datum, BG-Nummer oder Geburtsdatum und dann schreiben. dass du wünscht das die Miete in Zukunft direkt an den Vermieter überwiesen werden soll. Und das unterschreiben und abschicken oder einwerfen/abgeben.

Bitte dabei um eine schriftliche Bestätigung.

Wenn du das P-Konto hast, vermeide aufjedenfall eigene Einzahlungen. Und du solltest dir auch von anderen nichts oder nicht sehr viel überweisen lassen.

Denn jeder Geldeingang mindert deinen Freibetrag.

Wenn du 600 € Hartz 4 bekommst und dir jemand ( kann ja sein ) 1.000 € auf dein P-Konto überweist, dann sind das 1.600 € gesamt.

Von diesen 1.600 € könntest du dann gerade mal 1.045,04 € behalten. Der Rest ist quasi weg.

Dieser Rest stünde dir zwar im nächsten Monat wieder zu, aber wird auch da auf deinen Freibetrag angerechnet.

Das gilt natürlich nur wenn eine oder mehrere Pfändungen auf dem P-Konto sind. Solange du Pfändungen laufen hast, solltest du nichts auf dein Konto einzahlen oder überweisen lassen. ( außer natürlich Hartz 4 )

Also: Wenn du ein Girokonto hast, muss deine Bank das in ein P-Konto umwandeln. Sag ihr das. Beruf dich auf das unten stehende Gesetz und die BGH - Urteile. Sag denen weiter, das du ansonsten zum Amtsgericht gehst. Kannst auch sagen "Vollstreckungsgericht".

Dann sollten die klein bei geben.

Tun die das nicht, dann geh bitte wirklich zum Amtsgericht. Da genau zur Vollstreckungsabteilung. Auch Vollstreckungsgericht genannt.

Nimm da unbedingt deinen Personalausweis, deinen Girokonto Vertrag, Hartz 4 Bescheid, sowie aktuelle Kontoauszüge mit. ( aufjedenfall den mit deinem Hartz 4 von Juni 2014 )

Sag denen das du Hartz 4 beziehst, ein Girokonto hast und dieses wegen einer Pfändung in ein P-Konto umwandeln lassen möchtest, deine Bank dir das aber verweigert und du deswegen nicht an dein Hartz ran kommst. Und ja essen und Miete zahlen musst.

Die sind genau für sowas da. Die helfen kostenlos und werden deiner Bank Beine machen.

Entweder telefonisch, per Fax, per E-Mail oder wenn sich deine Bank richtig stur stellt, per Beschluss/Verfügung.

Rechtliche Quellen:

Gesetz: § 850k ZPO ( Zivilprozessordnung )

Rechtssprechung: Urteile des Bundesgerichtshof ( BGH ) vom 13.11.2012 und 16.07.2013

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Wirkt leider echt so, als ob er dir fremd geht und nicht die Eier hat, dir die Wahrheit zu sagen! -.-

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Ein Lehrer darf kein fremdes Eigentum an sich nehmen.

Denn dann gilt:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__246.html

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"Ich habe was zu tun, das siehst du doch", ist kein Argument und auch kein Grund, dir dein Eigentum länger zu unterschlagen. Der Vorgang das Handy zurück zu geben dauert längstens 10 Sekunden.

Wobei: eigentlich länger. Denn du müsstest vor Ort und im Beisein eines Zeugen eigentlich dein Handy auf Fehler/Schäden oder Unstimmigkeiten kontrollieren. Weil es ja eine Zeit lang in fremden Händen war.

So oder so: Lass dir niemals dein Eigentum weg nehmen. Auch wenn du das Handy im Unterricht verwendet hast.

Offenbar hat dein "Lehrer" was in seiner Ausbildung ( wenn er überhaupt eine solche hat ) falsch gemacht oder nicht beachtet. Denn Lehrer sind immer auch Pädagogen. Also halbe Erzieher.

Zu selbigen Aufgaben gehört, Schüler möglichst neutral zu behandeln.

Du tust mir leid Püppi. -.- :-)

Schulordnungen sind wertlos. Dennoch: Um keine "Sechsen" zu kassieren, lass es in Zukunft.

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