Ferienwohnungen/Pensionen. Nach § 22 SGB 2 müssen diese unangemessen hohen Kosten für maximal 6 Monate übernommen werden.
Das ist immer dann der Fall, wenn diese hohe Kosten nicht zu vermeiden sind. Zum Beispiel nach einen längeren Knast Aufenthalt, Wohnungsbrand oder eben so einer Situation wie deiner.
Ein pauschaler Verweis auf ein Obdachlosenheim ( kenne ich ) ist unzulässig!
Das Jobcenter muss die Kosten in voller Höhe übernehmen und darf auch nicht den Anteil für Haushaltsenergie abziehen. Haben die bei mir mal gemacht. Vor Gericht bekam ich dann mein volles Recht.
Probleme:
Das Jobcenter wird sich zunächst beharrlich weigern, solche Kosten zu übernehmen. Und Vermieter von Ferienwohnungen wollen meist nur Bares im Voraus. -.-
Dazu kommt, das du wohl kaum deine Sachen in eine der Ferienwohnungen stellen kannst.
Ich kann mir hier sehr gut vorstellen, dass ein Sozialgericht durchaus reallistisch entscheidet, dass die Lagerung und deren Kosten deiner Sachen in geeigneten Räumlichkeiten ( Möbelhalle, Spedition, große Garage, ähnliches ) als Kosten der Unterkunft im Sinne von § 22 SGB 2 vom Jobcenter anerkannt und bezahlt werden müssen.
Ich habe glaube auch mal ein Urteil dazu gelesen.
Du hättest die Frage aber echt eher stellen können. -.-
Falls alle Stricke reissen und das werden sie, weil das Jobcenter nicht die hohen Kosten von Ferienwohnungen ohne Beschluss vom Sozialgericht zahlen wird:
Auch wenn du zum 30.06. gekündigt hast und da raus müsstest: Du musst nicht wirklich aus der Wohnung raus.
Ohne dein Einverständnis und ohne Räumungsurteil darf der Vermieter auf keinen Fall in deine Wohnung!!! Auch wenn diese gekündigt ist.
Denn dann würde er sich wegen Hausfriedensbruch strafbar machen!
Er darf dann aber eine "Nutzungsausfallentschädigung" in Höhe der vorherigen Miete verlangen.
Es ist zwar so gesehen verständlich, wenn er dich zum Auszug zwingen will. Wenn du aber nicht gehen willst und er keinen Räumungstitel hat, musst du NICHT aus der Wohnung!
Er darf auch nicht einfach so dein Schloss austauschen. Das wäre eine verbotene Eigenmacht. Das darf er nur, wenn du FREIWILLIG aus der Wohnung gehst oder er einen Räumungstitel hat. Diesen bekommt er frühstens nach 2 Monaten.
Sollte er dich zwingen, unbedingt Polizei per Notruf holen! Und dann selbstbewusst auftreten. Gibt ja auch dumme, unneutrale Polizisten.
Wenn der Vermieter sagt, ich habe der gekündigt und die will die Wohnung nicht verlassen, kann es sein, dass einer dieser Polizisten den Vermieter aus Willkür und/oder Dummheit recht gibt.
Aber eben nicht recht hat. Dann musst du deutlich sagen, dass du nicht aus der Wohnung willst und da der Vermieter keine Räumungstitel hat auch nicht musst. Dann MÜSSEN die Polizisten den Vermieter belehren, dass du recht hast und er sich nicht strafbar machen soll.
Du kannst den Vermieter natürlich auch einen mit deutlichen Worten gespickten Brief schreiben. Aber möglichst schnell.
Das du deine Wohnung vorerst nicht räumst. Weiter schreibst du, das dein Vermieter auf keinen Fall ohne Räumungstitel in deine Wohnung darf und nicht mal dran denken soll, einen Schlüsseldienst zu holen. (!)
Erwähne aufjedenfall die Polizei und Rechtsanwalt als Drohung.
Glaube mir: Du hast wirklich das Recht in der Wohnung zu bleiben, solange bis der Vermieter einen Räumungstitel hat. ( und das kann dauern )
Denn auch diesen bekommt er mal nicht eben so nebenbei. Im Räumungsverfahren musst auch du zum Sachverhalt angehört werden. Angehört heißt, dass du Frist und Gelegenheit bekommst dich zum Sachverhalt schriftlich gegenüber dem Gericht zu äußern.
Ohne diese Anhörung darf kein Räumungstitel erlassen werden.