"Einfach nur zusehen" wäre das eine Extrem. Das andere Extrem kommt aber häufiger vor, nämlich: die Therapeutin bemüht sich um Aktivität des Patienten, sie wird aktiv. Und je mehr sie aktiv wird, desto passiver wird der Patient. Es ist nicht leicht, einem Patienten, der sich gut in der Rolle des zu versorgenden Kranken eingerichtet hat, zu einer anderen Lebensperspektive zu verhelfen. Oft wirken äußere Umstände als hilfreich Mitwirkende. Wenn jemand kein Dach über dem Kopf hat und nichts zu Essen, dann entsteht leichter die Motivation, sich zu regen.
Da Du nicht weißt, wieviel Du zahlen musst, hast Du offensichtlich keine schriftliche Vereinbarung mit der Therapeutin über dieses Thema. Also wirst Du nicht zahlen müssen.
Mir scheint, dass Deine Schwierigkeiten nicht durch einfache Lösungen zu beheben sind (z.B. Hobbies). Ich würde ein Stufen-weises Vorgehen vorschlagen: 1. Stufe: warten, bis Du wirklich der Meinung bist: "jetzt will ich ganz ernsthaft etwas unternehmen, auch wenn es weh tut." 2. Stufe: Dich von einem Arzt in eine Spezialklinik für Ess-Störungen einweisen lassen. 3. Stufe: Die dort gemachten Angebote so gut es Dir möglich ist mitmachen, und - so gut es Dir möglich ist - Rückmeldung zu geben. (In der Klinink wird man selbstverständlich nicht nur auf das Essen schauen, sondern auch auf die Art, wie Du Dein Leben führst und führen willst.) 4. Stufe: anschließende ambulanzte Psychotherapie.
Klar, die Beziehung zwischen Patientin und Therapeutin ist nicht die zwischen zwei Freundinnen. Aber die Therapie soll neue Arten, sich zu verhalten und zu leben ermöglichen: ehrlicher, spontaner, kommunikativer, geordneter, weniger ängstlich usw. Und in der Therapiesituation kann man Sachen ohne Scheu ausprobieren. Die Therapeutin ist dazu da, wohlwollend zu verstehen. Das heißt: Mache, schreibe, bastele, male - ganz wie Dir zur Zeit zumute ist. Du brauchst keine Rückvericherung und Hilfen.
Es macht einen Unterschied, ob die Therapie eine Kurzzeittherapie (25 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (45 Sitzungen) war. Bei 42 Sitzungen, die man bei einer nicht-passenden Therapeutin ausgehalten hat, wäre es komischer als bei 22. Aber prinzipiell kann man natürlich "abbrechen"; was für ein komisches Wort. Irgendwann merkt man, dass die Therapeutin nicht die Richtige ist. Aber es wäre schon gut, wenn man mit ihr darüber reden könnte. Aber wenn das Dein Problem ist - Konflikte ansprechen - dann ist das natürlich schwierig. Wichtig ist, wie der Gutachter der Krankenkasse das sieht. Und wenn er findet, dass es einsichtig ist, dass Du mit der Therapeutin nicht zusammengepasst hast, dann genehmigt er einen weiteren Therapieversucht - sogar innerhalb der Zwei-Jahres-Frist.
Kann es sein, dass Ihr Problem ein psychisches Problem ist? - Ja! Kann es sein, dass Psychotherapeuten bei psychischen Problemen hilfreich sind? - Ja!
Deine Freundin braucht wirksame Hilfe, klar! Ob das nur eine von der Krankenkasse bezahlte, sogenannte "bewilligte" Therapaie sein kann ist vielleicht nicht so klar. Wenn diese zweite Frage aber einer Therapeutin/einem Therpeuten klar ist, dann schreibt er/sie einen entsprechenden Bericht an den Gutachter der Krankenkasse (das ist immer der Weg, wie man zu einer von der Krankenkasse bezahlten (bewilligten) Therapie kommt. Und wenn dem Gutachter die Argumentation des Therapeuten/der Therapeutin einleuchtet, dann wird das bewilligt. (Und der Gutachter oder die Gutachterin ist vernünftigen Argumenten gegenüber normalerweise aufgeschlossen.) Und wenn das so nicht funktioniert, dann sollte Deine Freundin oder solltet Ihr zu einer der dafür zuständigen Beratungsstellen gehen (Kirchen, Kommune, freie Träger usw.).
Ich wundere mich, dass Du nicht schon längst auf die Idee gekommen bist, mal zumindest ein Erstgespräch bei einem Psychotherapeuten zu machen. Dorthin brauchst Du keine Überweisung. Wenn Du gesetzlich versichert bist, sind die ersten 5 Sitzungen durch Deine Chip-Karte abgedeckt. Wenn Ihr beide - der Therapeut/die Therapeutin und Du - der Meinung seid, dass Psychotherapie sehr sinnvoll ist, dann wird es wohl auch der Gutachter der Krankenkasse sein und er gibt sein o.k. Also: viel Erfolg und gut Besserung!
So ganz verstehe ich die Überschrift Deiner Frage nicht: "...bietet mir eine Notfall Stunde an, jetzt weist sie mich ab". Nachdem ich die Erläuterung zu Deiner Frage gelesen habe, würde ich den Sachverhalt eher so zusammenfassen: "Meine Therapeutin bietet mir an, mich im Notfall an sie zu wenden und evtl. auch eine Notfallsitzung zu machen. Ich habe mich an sie gewandt, aber eine Notfallsitzung fand sie nicht nötig." Frage an Dich: Wenn Du Deine eigene Therapeutin in diesem Fall gewesen wärst, hättest Du eine Notfallsitzung für nötig gefunden?
Klar, vielleicht hat die Therapeutin das nicht transparent genug gemacht (vgl. Antwort von KristiNeu).
Ich verstehe Deine Frage so: "Macht es Sinn - um meine Freundin bei der Therapiemotivation zu helfen - sie einfach mal zu einer meiner Sitzungen mitzunehmen?" Ich finde: Ja! Es gibt im Verlauf des Psychotherapieprozesses etliche Stufen (von der 1. Stufe, dass man sich so etwas gar nicht vorstellen kann bis zur letzten Stufe einer dauerhaft neuen - durch Therapie gelernten - Verhaltensweise). Und bei den ersten Stufen sind motivierende Ideen gefragt, zum Beispiel Deine.
Wenn Du vier Jahre lang nach einem Therapieplatz suchst und keinen findest, geht irgendetwas sehr schief. Wenn Du wirklich Rat und Hilfe brauchst, werde richtig aktiv: Suche die diversen Beratungsstellen (Kirche, Stadt, freie Träger) auf, gehe zur entsprechenden Krankenkassen-Geschäftsstelle und weiche denen nicht von der Stelle, spreche den Begriff "Kostenerstattung" aus (da werden Therapeuten bezahlt, die keine KV-Zulassung haben). Werde unruhig und bleibe so lange unruhig bis Du passende Hilfe gefunden hast.
Meine Empfehlung für Psychotherapeutische Kurzhilfe, ohne dass es in den Krankenkassen-Akten steht: Zu einem guten Psychotherapeuten gehen (Psychotherapeutin), die in kurzer Zeit etwas bewirken kann/will. Dann die so genannten "nicht bewilligten Leistungen" ausschöpfen; das sind gar nicht so wenige. Und dann Schluss.
Verhaltenstherapie war früher (so ca. vor 40 Jahren) die Anwendung von Lerntheorien auf Psychotherapie. Dann kam die sogenannte "zweite Welle" der Verhaltenstherapie. Therapie war jetzt auch: Veränderung disfunktionaler Gedanken. Seit einigen Jahren gibt es noch die "dritte Welle" der Verhaltenstherapie, das heißt: Therapie auch mit starker Beachtung von Gefühlen, von frühkindlichen Bedürfnissen, von Patient-Therapeut-Beziehung, von Lebenssinn und Werten, von Achtsamkeit. An jedem Ausbildungsinstitut für Verhaltenstherapie wird Psychotherapie gelehrt mitsamt diesen drei "Wellen". Wenn man wissen will, was Verhaltenstherapie heute ist, dann könnte man das Buch von Gerhard Zarbock: Praxisbuch Verhaltenstherapie lesen.
Deine Frage nach Online-Psychotherapie finde ich sehr berechtigt. Natürlich kann man auch Diagnostik per Skype machen. Die Sache wird umso wirksamer, je individueller der Therapeut am anderen Ende sich Deiner Sache annimmt. Und da kommt die Sache mit der Bezahlung ins Spiel. Der Therapeut bekommt für eine Therapiesitzung (gesetzliche Krankenversicherung) ca. 80 Euro. Die Kasse zahlt nicht für Online-Therapie. Zur Zeit! Aber wenn Du schon nach Online-Therapie fragst und diese Frage berechtigt ist, - wie ist es mit der Frage nach einem geeigneten Buch? Wieviel Prozent kann das schon eine Von-Angesicht-zu-Angesicht-Therapie ersetzen? Ich empfehle Dir dazu das Buch von Matthias Wengenroth: Das Leben annehmen. So hilft die Akzeptanz- und Commitmenttherapie (ACT). Dies Buch ist keineswegs so kitschig, wie der Titel klingt; im Gegenteil.
Wenn ich mir Deine Lage vorstelle, dann denke ich: "Schafft das Leben nicht mehr, fühlt sich allein, hat Angst. Und dann soll noch ein Therapeutenkontakt gemacht werden (wo die doch so wenig freie Plätze haben)" Ich denke, dass eine Art "Notprogramm" hermuss: - Überlege Dir, ob Du irgendjemanden kennst, dem Du einigermaßen vertraust. - Sage ihm, er oder sie soll Dich bitte zu einer Beratungsstelle (irgendeine: Kirche, Gemeinde ...) begleiten und beim Gespräch dabei sein. - Dann könnt Ihr weiter sehen.
Bei der Behandlung einer Depression macht es häufig Sinn, dass Psychiater und Psychotherapeut zusammenarbeiten. Es macht auch Sinn, dass ein Psychiater befindet, dass das ein Fall für den Psychotherapeuten ist. Wenn der Psychotherapeut per Krankenkasse abrechnet, dann braucht er - um den Bewilligungsantrag zu stellen - den sogenannten "Konsiliarbericht" eines Arztes. Dieser Konsiliararzt ist sinnvollerweise ein Psychiater. Im häufigsten Fall steht auf dem Konsiliarbericht lediglich: "Es handelt sich um eine Depression. Es ist gegen eine Psychotherapie nichts einzuwenden. Eine Mitwirkung des Psychiaters bei der Therapie ist (endweder/oder) erforderlich/nicht erforderlich. Noch eine Bemerkung zur Begrifflichkeit: Ein Arzt kann "überweisen", eine nichtärztlicher Psychotherapeut bzw. eine nichtärztliche Psychotherapeutin kann jemandem zum Arzt "schicken" mit der Bemerkung: "ohne Konsiliarbericht kein Psychotherapieantrag". Das Formular für den Konsiliarbericht gibt der Psychotherapeut dem Patienten mit, damit dieser es dem Arzt in die Hand drückt. Üblicherweise schreibt der Therapeut dem Arzt auch eine Empfehlung, was dieser auf den Konsiliarbericht schreiben könnte.
Es hilft Dir vielleicht, wenn Du unterscheidest zwischen "real" und "im Kopf". Für jemanden, der Höhenangst hat, ist die Gefahr nicht real. Aber die Angst ist sehr wirk-mächtig. Bei Dir ist weder die Möglichkeit, mit diesem Mann zusammen zu kommen, real - noch ist es realistisch anzunehmen, dass ein Zusammenleben mit ihm klappen würde. Das heißt: es ist einigermaßen realistisch anzunehmen, dass Du im Zusammenleben mit ihm unglücklich würdest. Wenn Du also zu Dir sagst: "ich leide nicht in erster Linie daran, dass dieser Mann nichts von mir will, sondern ich leide an meinen Fantasien und irrealen Erwartungen", dann hast Du schon mal einen ersten Schritt gemacht in Richtung 'Leben in der Realität'. Und jetzt schau mal, was und wen es in der Realität gibt, das Dich erfreuen könnte. Natürlich wirst Du noch eine ganze Zeitlang an Deinen Phantasien/Wünschen leiden. Das muss ausgehalten werden. Man sagt, Leiden gehöre zum Leben.
Die Gutachter der Krankenkassen sind normalerweise vernünftige Menschen mit gesundem Menschenverstand. (Ich bin zwar kein solcher Gutachter, aber ich habe es immer wieder erlebt.) Was heißt das für Dich? Dass es keine feste Regel gibt, ab wann eine Kur oder eine erneute Therapie bewilligt wird oder nicht. Wenn es Sinn macht, wird es bewilligt. Und wann macht es Sinn? Wenn eine Maßnahme vorgeschlagen wird (egal, ob Kur, Therapie, Klinikaufenthalt), die für die Krankheit des Patienten wirksam und angemessen erscheint. Das heißt also: der Arzt plus die Psychotherapeutin schreiben eine plausible Begründung.
Ich erkenne an Deiner Anfrage nicht, was Dein Therapieziel ist. ('Es soll mir besser gehen' wäre vielzu allgemein.) Ich empfehle Dir, mit dem nächsten Therapeuten zu besprechen, was das Therapieziel ist und in welcher Zeit dieses Ziel mit welchen Methoden erreicht werden soll. Dann könnt Ihr beide (Therapeut und Du) auch immer mal wieder über konkrete Therapiefortschritte sprechen. Motto: Vertrauen in den Therapeuten ist wichtig. Aber dann käme - von Deiner Seite aus: Mitwirken an Therapieziel und Methodik. Jedenfalls dann, wenn Du kein Kind mehr bist.
Wenn Du nur wissen willst, ob Deine Symptome für eine Depression sprechen, dann rate ich Dir, den im deutschen Gesundheitswesen normalerweise angewandten Diagnostik-Katalog zu Rate zu ziehen: den ISC-10. Und wie machst Du das? Du gibst in Google ein: ICD-10 Depression. Und dann klickst Du auf den ersten Eintrag und liest den. Und wast hast Du dann davon? Das wäre dann eine andere Frage.