Gerhard Eichberger

Zur Frage, wer denn jetzt schon heizt:

Ich zum Beispiel. Ist schon recht kühl hier derzeit und regnerisch.

Gerhard

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Gerhard Eichberger

Also, ich würde die Eltern Deiner Freundin da schon um Erlaubnis fragen. Vielleicht solltest Du da mit denen reden. Ich denke, das wäre besser als es ihnen nicht zu erzählen und sie dann vor vollendete Tatsachen stellen.

Stell' Dir vor, die Eltern Deiner Freundin finden Euch, wenn sie heimkommen und rufen dann die Eltern von den anderen Leuten an - wie werden die denn dann reagieren?

Außerdem: Ist dort überhaupt soviel Platz? Nicht in jeder Wohnung kann man soviele Personen unterbringen.

Gerhard

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Gerhard Eichberger

Ich denke, er will mit seinem Laptop sein Zimmer fotografieren.

Das geht nur, wenn sein Laptop eine eingebaute Kamera hat.

Wenn nicht, dann müßte man dazu eine Webcam anstecken. Man kann natürlich auch Bilder von einer Digitalkamera oder von einem Handy via USB-Kabel auf den Computer überspielen.

Gerhard

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Gerhard Eichberger

Ich würde den Laptop zu Medion zur Reparatur bringen. Das ist zwar kein Gerwährleistungsfall und wahrscheinlich auch kein Garantiefall, aber reparieren müßten die das Gerät gegen Geld schon.

Soweit ich orientiert bin, ist der Hersteller eines Gerätes auch dazu verpflichtet, eine gewisse Zeit lang (ich glaube mindestens 10 Jahre) Ersatzteile zu liefern.

Gerhard

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Wird diese Beschwerde (Staatsanwaltschaft) Erfolg haben?

Hallo

vor einigen Tagen hatte ich Besuch von der Kriminalpolizei, wegen 184b StGb (Verbreitung kinderpornographischer Schriften).

Vorweg kann ich sagen, das ich nichts dergleichen gemacht habe. Ich war (angeblich) mit meiner alten Rufnummer in einer WhatsApp Gruppe, dort wurden im September 2019 6x kinderpornographische Bilder verschickt (nicht von meiner Rufnummer). Allerdings konnte es nicht das, dass ich die Bilder erhalten habe, da ich die Rufnummer seit August 2019 nicht mehr genutzt habe (sie war zu der Zeit allerdings noch auf WhatsApp angemeldet.

Im Durchsuchungsbeschluss stand geschrieben das nach Mobiltelefonen gesucht wird und wenn es nicht möglich ist, diese Vorort zu durchsuchen, sie beschlagnahmt werden.

Ich besitze zwei Smartphones, eines habe ich 2015 (Dezember) erworben und von diesem Zeitpunkt bis zum November 2019 genutzt (von Dezember 2015 - August 2019 auch mit der Rufnummer).

Nachdem es im November kaputt gegangen ist, habe ich mir im März 2020 ein neues Smartphone + neuer Rufnummer gekauft.

Bei der Durchsuchung gab ich dem Polizisten die PIN des neuen Smartphone, er hat es durchgeschaut und nichts verdächtiges gefunden.

Dann gab ich ihm das alte Handy, welches aber defekt ist.

Er nahm beide Handys mit aufs Kommissariat und sagte mir, er würde es sich anschauen und mich dann Mittags zur Vernehmung holen. Dazu kam es dann aber nicht, er rief an und meinte er hat beide Smartphones ins kriminaltechnische Labor übergeben, und in 3 Monaten werden sie wieder zu ihm zurückgeschickt.

Nun möchte ich wissen, kann ich beim Staatsanwalt der die Ermittlung aufgab, fordern mir das neue Smartphone wieder auszuhändigen?

Dafür wurde sprechen, dass..

  • das Handy erst 2020 erworben wurde, und man mit einem Blick sieht das die ältesten Dateien aus März 2020 (sprich gesuchtes Material da nicht drauf sein kann) (habe auch einen Nachweis wann das Handy erworben wurde)
  • ich es für schulische Zwecke benötige
  • sich die Rufnummer (also die SIM Karte) nie im neuen Handy befand (zu dem Zeitpunkt als ich das neue Handy erworben hatte war die Nummer nicht mal mehr angemeldet

Ich meine, ich finde es schon ziemlich frech was da abgezogen wurde. Ich kooperiere, gebe ihm sogar die PIN und er schickt es ins Labor?! Bei dem alten Handy verstehe ich es ja, weil es defekt ist und es nicht anders ausgewertet werden kann. Aber bei dem neuen Handy hab ich keine Worte für.

Glaubt ihr, es ist möglich, unter Rücksicht auf die anderen Punkte, dass ich das neue Handy wieder ausgehändigt bekomme?

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Gerhard Eichberger

Ich würde Dir empfehlen, die Handyrechnungen jenes Zeitraumes, in dem Dein aktuelles Handy beschlagnahmt war/ist, nicht zu bezahlen und Deiner Telefongesellschaft mitzuteilen, daß Dein Handy beschlagnahmt worden ist und die Telefongesellschaft die Telefonrechnung an die Polizei schicken soll.

Weiters würde ich mir ein neues Handy beim Dienstanbieter Deines Handys holen und die Rechnung dafür vom Mobilfunkdienstanbieter gleich an die Polizei schicken lassen, da es sich hierbei ja nicht um den Kauf eines neuen Handys, sondern um den Erhalt eines Ersatzhandys handelt.

Denn es geht nicht an, daß Dir ein finanzieller Schaden entsteht, für den Du nicht zur Verantwortung zu ziehen bist.

Gerhard

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Wird diese Beschwerde (Staatsanwaltschaft) Erfolg haben?

Hallo

vor einigen Tagen hatte ich Besuch von der Kriminalpolizei, wegen 184b StGb (Verbreitung kinderpornographischer Schriften).

Vorweg kann ich sagen, das ich nichts dergleichen gemacht habe. Ich war (angeblich) mit meiner alten Rufnummer in einer WhatsApp Gruppe, dort wurden im September 2019 6x kinderpornographische Bilder verschickt (nicht von meiner Rufnummer). Allerdings konnte es nicht das, dass ich die Bilder erhalten habe, da ich die Rufnummer seit August 2019 nicht mehr genutzt habe (sie war zu der Zeit allerdings noch auf WhatsApp angemeldet.

Im Durchsuchungsbeschluss stand geschrieben das nach Mobiltelefonen gesucht wird und wenn es nicht möglich ist, diese Vorort zu durchsuchen, sie beschlagnahmt werden.

Ich besitze zwei Smartphones, eines habe ich 2015 (Dezember) erworben und von diesem Zeitpunkt bis zum November 2019 genutzt (von Dezember 2015 - August 2019 auch mit der Rufnummer).

Nachdem es im November kaputt gegangen ist, habe ich mir im März 2020 ein neues Smartphone + neuer Rufnummer gekauft.

Bei der Durchsuchung gab ich dem Polizisten die PIN des neuen Smartphone, er hat es durchgeschaut und nichts verdächtiges gefunden.

Dann gab ich ihm das alte Handy, welches aber defekt ist.

Er nahm beide Handys mit aufs Kommissariat und sagte mir, er würde es sich anschauen und mich dann Mittags zur Vernehmung holen. Dazu kam es dann aber nicht, er rief an und meinte er hat beide Smartphones ins kriminaltechnische Labor übergeben, und in 3 Monaten werden sie wieder zu ihm zurückgeschickt.

Nun möchte ich wissen, kann ich beim Staatsanwalt der die Ermittlung aufgab, fordern mir das neue Smartphone wieder auszuhändigen?

Dafür wurde sprechen, dass..

  • das Handy erst 2020 erworben wurde, und man mit einem Blick sieht das die ältesten Dateien aus März 2020 (sprich gesuchtes Material da nicht drauf sein kann) (habe auch einen Nachweis wann das Handy erworben wurde)
  • ich es für schulische Zwecke benötige
  • sich die Rufnummer (also die SIM Karte) nie im neuen Handy befand (zu dem Zeitpunkt als ich das neue Handy erworben hatte war die Nummer nicht mal mehr angemeldet

Ich meine, ich finde es schon ziemlich frech was da abgezogen wurde. Ich kooperiere, gebe ihm sogar die PIN und er schickt es ins Labor?! Bei dem alten Handy verstehe ich es ja, weil es defekt ist und es nicht anders ausgewertet werden kann. Aber bei dem neuen Handy hab ich keine Worte für.

Glaubt ihr, es ist möglich, unter Rücksicht auf die anderen Punkte, dass ich das neue Handy wieder ausgehändigt bekomme?

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Gerhard Eichberger

Wenn das alte Handy kaputtgegangen ist und sich die SIM-Karte noch in diesem Handy befindet, dann wird man Dir wohl nichts anhängen können. Man wird wohl überprüfen, ob das Handy zum Zeitpunkt des Empfangens der Nachricht bereits kaputt war.

Stellt sich die Frage, wie es da rechtlich ausschaut. Meiner Ansicht nach kann man nicht verantwortlich gemacht werden für etwas, was ihm zugeschickt worden ist.

Was war das eigentlich für eine WhatsApp-Gruppe? Wurden da allgemein pornographische (erlaubte) Bilder versendet?

Gerhard

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Gerhard Eichberger

Ja, da fällt mir das Titellied von meiner CD ein. Nachfolgend der Text:

HELMI'S NIGHTMARE: A langer Spieß (2012)

A langer Spieß fahrt ma' in d' Birn.

Bin i jetzt völlig krank im Hirn?

Wos is' denn los, hob' i z'vü' g'fress'n,

mi' üba d' Hirnwindungen da'stess'n?

Da' Spieß draht si' jetzt immer weiter,

der haut mi z'ruck, des is net heiter.

Oba' de Schuid dafia', de gib' i dir:

Du host wos va'draht in mir!

A langer Spieß woar in mein' Herz,

der is' von dir, des is' kaa' Scherz.

Doch für mi is' der greßte Mist,

daß du wieda' verschwunden bist.

(Wie ich gerade merke, werden hier die Leerzeilen zwischen den Absätzen entfernt, dafür wird eine Leerzeile nach jeder Zeile innerhalb des Absatzes eingefügt. Das kann ich leider nicht ändern.)

Leider gibt es kein Video zu diesem Lied. Man kann sich lediglich Hörproben auf diversen Seiten, wo man die CD bestellen kann (seltsamerweise hauptsächlich auf japanischen Seiten) anhören - dabei aber leider nicht das ganze Lied. (Bei der Musik dieses Liedes handelt es sich übrigens um "Purple Haze" von JIMI HENDRIX EXPERIENCE.) Ich gebe hier keinen Link zu meiner CD bekannt, weil ich glaube, daß man hier keine Werbung machen darf. (Aber Google ist ja eh schon erfunden.)

Geschrieben habe ich diesen Text am 11. Jänner 2006 um 23:48 Uhr im damaligen Gasthaus "Zum Mittelpunkt der Welt" in 1120 Wien, Vivenotgasse. (Es gibt in Wien ein anderes Gasthaus mit demselben Namen, das Gemeinte gibt es nicht mehr.) Ich war 43 Jahre alt, als ich diesen Text geschrieben habe.

Der Hintergrund meines Textes war der, daß ich mit der Person, die ich "meine Freundin" nenne, gewisse Probleme hatte. Seltsamerweise machte diese Frau erst knapp zwei Jahre später einen Cut mit mir. Ich wollte damals einen ganz anderen Text schreiben, aber es ist dann trotzdem genau dieser Text herausgekommen - der Text stammt sicher aus meinem Unterbewußtsein. (Und nein, ich war nicht mit irgendwelchen bewußtseinsverändernden Substanzen kontaminiert, weil ich nie Derartiges konsumiert habe, sondern höchstens mal zuhause einen Baileys oder ein Stamperl Met getrunken habe, aber NIE, wenn ich wie auch an diesem Abend mit meinem Aixam gefahren bin.) Hier möchte ich aber sicherheitshalber betonen, daß ich mit dieser Frau nicht zusammengelebt habe, sondern nur mit ihr um die Häuser gezogen bin - sonst zeigt sie mich wieder wegen "Stalking" an.

Gerhard

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Gerhard Eichberger

Heute habe ich dasselbe Problem. Hotmail hat etwas umgestellt (Outlook heißt es ja schon seit Jahren), das Design wurde geändert, und meine e-Mails sind weg.

Die hier angegebene Lösung (auf Hotmail zurückstellen) ist nicht vorhanden.

Bitte um Hilfe.

Gerhard

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Gerhard Eichberger

Abendfuchs, ich habe über Facebook viele Leute kennengelernt (und den einen oder anderen über Facebook Gefundenen dann auch privat). Ich würde sagen, daß Facebook DER Neue-Bekannte-Finddienst überhaupt ist.

Gerhard

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Gerhard Eichberger

[quote]Und normale Speisestärke hast du nicht da?[/quote]

Nein, leider nicht.

Werde ich halt welches kaufen.

Gerhard

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Wie Vater zur Ernährungsumstellung bewegen wegen Gicht und diabetischem Fuß?

Gerhard Eichberger

Seit ungefähr drei Jahren hat mein Vater starke Schmerzen in den Gelenken. Mal sind die Schmerzen weg, mal wieder da.

Als das angefangen hat, lief das Knie blauschwarz an. Da haben wir die Rettung gerufen, und er kam ins Spital. Obwohl die im Krankenhaus sagten, daß es gut war, daß er sofort hergebracht wurde (andernfalls hätte man möglicherweise seinen Fuß amputieren müssen), erhielt er dann eine Rechnung vom Krankenhaus und vom Roten Kreuz, weil sich seine Krankenkasse weigerte, die Kosten zu übernehmen, und zwar mit der Begründung, daß er vom Arzt überwiesen hätte werden müssen. (Dies trat jedoch an einem Freitagabend auf, und am Montag wäre es laut Krankenhausarzt schon zu spät gewesen.) Also mußte mein Vater die hohen Rechnungen selber zahlen.

Es kam schubweise immer wieder zu starken Schmerzen. Auffallenderweise immer dann, wenn mein Vater größere Mengen Schweinefleisch gegessen hat. Leider gibt es bei uns hauptsächlich Schweinernes, weil dies billiger als Rindfleisch ist. Mein Vater kocht auch oft Schweinsknochensuppe.

Am Sonntag gehen wir meist zur Schwester essen (selten in ein Gasthaus). Die macht dann immer einen Schweinsbraten oder Schweinsmedaillons oder sowas, weil er das gerne ißt. Auch im Gasthaus bestellt er sich meist einen Schweinsbraten oder ein Schweinskotelett. Am nächsten Tag hat er dann immer sehr starke Schmerzen (kürzlich so stark, daß es fast nicht zum Aushalten war).

Dazu kommt noch, daß er fast kein Gemüse (außer Erdäpfeln) ißt. Er ißt auch kein Schwarzbrot oder Vollkornbrot, sondern nur Semmeln, Weckerln und Weißbrot (ungetoastetes Toastbrot). Er sagt, daß er kein Schwarzbrot essen kann, wegen seinem Gebiß. (Ich bringe öfter Vollkornbrot oder Pumpernickel mit, aber er sagt immer, das ist beinhart.)

Und er trinkt so gut wie nichts. Das ist gerade mal der Kaffee, die Suppe und das bißchen Wasser, mit dem er seine Medikamente einnimmt. Zum Essen trinkt er gar nichts, er hat ganz einfach keinen Durst.

An eine Ernährungsumstellung denkt er leider nicht.

Ich habe ja vor längerer Zeit im Internet nach Diät zu Gicht nachgeschaut und auch mit unserer Nachbarin (das ist die Frau seines Arztes) gesprochen. Die sagt jedoch, daß er alles essen kann.

Samstags bin ja immer ich mit dem Kochen dran. Da versuche ich, etwas für ihn Verträglicheres zu kochen, aber das ist schwer, weil mein Vater Vieles nicht ißt (Gemüsegerichte mag er nicht, Fisch auch nicht). Außerdem ist mir viermal in der Woche Schweinernes zuviel.

Weiters muß er etliche Medikamente nehmen. Offenbar sind da auch welche dabei, die er nicht verträgt, dann werden ihm wieder andere verschrieben. Er hat auch Spritzen gegen die Gicht, die er in die Gelenke spritzt.

Mein Vater sagt, daß ihm die Ärzte nicht sagen, was genau los ist. Die untersuchen ihn nicht einmal, sondern verschreiben ihm nur irgendwelche Medikamente.

[Fortsetzung in meiner Antwort wegen der Längenbeschränkung]

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[Fortsetzung meiner Frage]

Oft muß er in diverse Krankenhäuser (Tulln, Krems, Stockerau, St. Pölten) zur Untersuchung. Kürzlich hat er auch Infusionen bekommen, da mußte er jeden dritten Tag ins Krankenhaus (das ist jetzt aber vorbei).

Kürzlich ist ihm am Fuß eine alte Wunde aufgesprungen, die nicht heilt. Und heute liegt ein Befund vor, in dem steht, daß ein diabetischer Fuß vorliegt.

Nun habe ich im Internet nachgeschaut: http://de.wikipedia.org/wiki/Diabetisches_Fu%C3%9Fsyndrom

Demnach wäre dies ja die Folge einer Zuckerkrankheit. Es ist uns aber nichts von einer derartigen Erkrankung bekannt. Es gab auch seit mindestens 30 Jahren keine Blutuntersuchung mehr bei ihm.

Fällt Euch etwas ein, wie ich meinen 89jährigen Vater dazu bringen könnte, seine Ernährung umzustellen?

Ich denke mir, wenn er etwas anderes essen würde, ginge es ihm besser. Es macht ihm nämlich sehr zu schaffen, daß er nicht mehr so arbeiten kann wie früher. (Er ist ja ein Arbeitstier, und es stört ihn massiv, daß er derzeit nicht lange stehen kann, er hat auch seit ein paar Monaten einen Rollator.)

Gerhard

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Gerhard Eichberger

Wie ich gerade lese, gibt es neuerdings einen Führerschein der Klasse AM, der für Mopeds gilt. Diese Regelung ist auch für mich neu. Siehe hier: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.040600.html

Hier steht auch noch was darüber: (Link entfernt, da nur ein Link pro Antwort zugelassen)

Und hier auch: (Link entfernt, da nur ein Link pro Antwort zugelassen)

Ich habe einen Mopedausweis, der im Jahr 1992 (als ich schon 29 war) ausgestellt wurde. Damals gab es nur einen schriftlichen Kreuzerltest, der sehr leichte Fragen beinhaltete, quasi also ein "Idiotentest" war. Mittlerweile hat sich das allerdings offenbar geändert. (Siehe den obigen Link.) Der Mopedausweis wurde von der Fahrschule ausgestellt und kostete inklusive Test 500 Schilling (etwa 36 Euro), was ich als etwas überzogenen Preis für die fünf Minuten, die die Fahrschule dafür aufwandte, gesehen habe.

Wieviel heute die Ausstellung vom "Führerschein AM" kostet, weiß ich nicht. Ich nehme an, daß jede Fahrschule ihren eigenen Preis hat. (Ich würde aber woanders hingehen, wenn eine Fahrschule mehr als 100 Euro dafür verlangt.)

Damals (1992) gab es das Problem, daß ich eigentlich zu alt für den Mopedausweis war: Zum einen war der Mopedausweis nur für Personen unter 24 Jahren vorgesehen, und zum anderen brauchten Personen, welche vor dem 1. Juli 1991 das 16. Lebensjahr überschritten hatten, keinen Mopedausweis. Daher wollte mir die Fahrschule damals nach Rücksprache mit der Bezirkshauptmannschaft keinen Mopedausweis ausstellen - da bedurfte es meiner Intervention beim Verkehrsministerium, damit die das gemacht haben. Der Grund, warum ich damals überhaupt den Mopedausweis beantragte, war der, weil man mich ab Mai 1992 nicht mehr mit dem Moped in die Tschechei ließ, da ich keinen Mopedführerschein hatte. (Was nur leider nichts nutzte - man ließ mich weiterhin nicht einreisen, da der Mopedausweis grün ist und nicht rosa und auch nicht "Führerschein" draufsteht.)

Wenn Du im Internet nach Angeboten suchst, mußt Du aufpassen. Oft werden unter der Bezeichnung "Moped" Leichtmotorräder oder Motorroller angeboten, für welche man einen A-Schein oder B-Schein mit entsprechender Eintragung braucht (es gab mal einen AL-Schein), den man (soviel ich weiß) erst ab 18 bekommt und mit dem man Fahrzeuge mit Hubraum bis 125 ccm lenken darf.

Was wir hier hingegen Moped nennen, heißt Amtsdeutsch "Motorfahrrad" und hat eine Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und darf bei fremdgezündeten Motoren (Benzinmotor) nur einen Kolben mit höchstens 50 cm³ haben. (Also auch Fahrzeuge mit mehreren Kolben sind unzulässig.) Daher haben die Mopeds meist einen Zweitaktmotor.

Leider finde ich auf die Schnelle keine Preise für Mopeds. Auf der Webseite vom ÖAMTC finde ich unter der Bezeichnung "Mopeds" lediglich Motorräder, für die man einen A-Schein braucht. Mein Puch Maxi hat damals (Ende der 70er) rund 12.000 Schilling gekostet, und mein Puch P1 (das nicht mehr so gut war) um die 15.000 Schilling.

Es gibt aber auch Elektromopeds, diese sind recht günstig zu haben.

Da finde ich zum Beispiel diese Angebote hier (diese Modelle gefallen mir aber absolut nicht, und ich weiß nicht, ob sie eine Reichweite von 100 km haben, die ich brauchen würde): (Link entfernt, da nur ein Link pro Antwort zugelassen)

Mit dem Mopedausweis (und jetzt mit dem Führerschein AM) kannst Du aber auch die sogenannten Leichtkraftfahrzeuge lenken. Ich hatte drei Aixam, aber von diesen muß ich abraten, da sie sehr reparaturanfällig waren. Hier jedenfalls deren Webseite: (Link entfernt, da nur ein Link pro Antwort zugelassen)

Zulegen möchte ich mir ja einen Twike, der zwar an sich ein PKW ist, aber auf 45 km/h gedrosselt und dann als Leichtkraftfahrzeug gefahren werden kann. Schade, daß er so teuer ist (klar, Einzelanfertigung) und es in meiner Umgebung keinen Händler gibt, der sie führt oder reparieren kann. Trotzdem werde ich mir in absehbarer Zeit sowas zulegen. Siehe hier: (Link entfernt, da nur ein Link pro Antwort zugelassen)

Hier ist die Webseite des Herstellesr: (Link entfernt, da nur ein Link pro Antwort zugelassen)

Achja, noch was Wichtiges: Auffrisieren darfst Du ein Moped nicht. Das ist in Österreich verboten. Wenn Du da erwischt wirst, hagelt es gleich sehr hohe Strafen. Dann hast Du nämlich gleich mehrere Delikte, da das Fahrzeug dann als Motorrad gilt und somit nicht als solches versichert ist. Siehe diesen Artikel hier: (Link entfernt, da nur ein Link pro Antwort zugelassen)

Da muß einer über 1.000 Euro Strafe zahlen, weil er mit einem auffrisiertem Moped gefahren ist: (Link entfernt, da nur ein Link pro Antwort zugelassen)

Und hier gibt's eine Info der Polizei zu frisierten Mopeds: (Link entfernt, da nur ein Link pro Antwort zugelassen)

Also lasse das lieber.

Ich hoffe, Dir mit meinen Ausführungen ein bißchen geholfen zu haben.

Gerhard

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Plötzlich war da ein Erbfolgevertrag

Mein Vater war in 2. Ehe verheiratet und hat seine Ehefrau um 8 Jahre überlebt. Da ich im Seniorenheim als nächste Anverwandte geführt wurde, bekam ich nach seinem Tode Post vom zuständigen Nachlassgericht.

Laut dem Testament von 1989 meines Vaters waren wir drei Erbberechtigt.

Wir haben dann alles zusammen geregelt. War mit dem Testament nicht weiter schwierig. Plötzlich nach 9 Monaten tauchte dann ein Erbfolgevertrag aus dem Jahr 2000 auf, den er mit seiner 2. Frau geschlossen hatte. Der sei jetzt gültig erklärte uns ein Anwalt innerhalb einer Rechtsberatung.

Wir waren wie vor den Kopf geschlagen.

Von diesem Erbfolgevertag hatten wir ebenso wenig Kenntnis wie von dem Testament, es gab auch keinerlei Hinweise in den Unterlagen meines Vaters.

In diesem Erbfolgevertrag wurden außer meinen Brüdern und mir auch die 4 Kinder seiner Frau aus erster Ehe bedacht .

Ich wurde aufgefordert die Adressen dieser Kinder zu benennen was ich nicht konnte. Das teilte ich auch so dem Nachlassgericht mit.

Nach einiger Zeit bekamen meine Brüder und ich ebenfalls über das Nachlassgericht 3 Erbausschlagungsbescheide der anderen Kinder zugesandt.

Jetzt sind schon mehrere Monate vergangen und wir würden die ganze Nachlassgeschichte jetzt gerne abschließen. Aber der letzte Erbe fehlt ja noch.

Die 3 Monatsmieten, die Bestattungskosten ect... haben meine Brüder und ich uns geteilt. Das Konto haben wir mit dem Testament ( von 1989) aufgelöst und den kläglichen Rest unter uns dreien aufgeteilt.

Ich denke dass der letzte Erbe auch von dem Nachlassgericht oder seinen Geschwistern benachrichtig worden ist. Die sechs Wochen Ausschlagungsfrist wären dann ja auch vorbei, es hat aber auch niemand Ansprüche an uns gestellt. Wie sollen wir uns nun verhalten? Können wir den kleinen Rest jetzt ausgeben ? Kennt sich jemand da aus? Schwawa

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Gerhard Eichberger

Ich würde sicherheitshalber nicht davon ausgehen, daß der vierte Erbe das Erbe ebenfalls ausschlägt. Falls er das nämlich nicht macht, dann hat er natürlich Anspruch auf sein Erbe. Schließlich kann ihn niemand zwingen, auf sein Erbe zu verzichten.

Die Ausschlagungsfrist beginnt mit Sicherheit erst ab jenem Zeitpunkt zu laufen, an dem der Erbe vom Gericht nachweislich verständigt wurde.

Da das Gericht bei Euch bezüglich der Adressen dieser vier Erben nachgefragt hat, sehe ich darin den Hinweis, daß dem Gericht die Adressen nicht bekannt waren. Von drei dieser Kinder hat es (nachdem Ihr geantwortet habt, daß Ihr die Adressen dieser Kinder nicht kennt) offenbar die Meldeadressen herausgefunden, vom vierten Kind jedoch nicht. Solange dem Gericht diese Adresse nicht bekannt ist und dieser Erbe nachweislich verständigt wurde, kann diese Frist nicht zu laufen beginnen.

Wenn die Person unauffindbar ist, kann es sein, daß das Gericht einen Abwesenheitskurator bestellt, dessen Kosten dem Erbe angelastet werden. Da Ihr das Erbe bereits unter Euch aufgeteilt habt, werdet Ihr in diesem Fall wahrscheinlich diese Kosten (und die der Erbschaftsverhandlung, zu der es wahrscheinlich kommen wird) anteilsmäßig bezahlen müssen.

Also: Dieses Geld nicht antasten! Legt es auf ein Sparbuch (oder besser auf ein Sparkonto bei einer Direktbank, da gibt's mehr Zinsen) und wartet ab. Ihr könnt natürlich auch dem Gericht eine Anfrage schicken, wie das mit dem vierten Kind nun tatsächlich ist.

Achja, eine Frage noch: Sind diese vier Kinder mittlerweile volljährig?

Des weiteren empfehle ich, Deine Frage auch in at.Gesellschaft.recht zu stellen. (Wobei mir gerade einfällt, daß ich ja die Frage dort stellen kann mit Link hierher.)

Gerhard

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Gerhard Eichberger

Dasselbe Problem habe ich jetzt auch. Ich habe einen sansa SanDisk+ 8GB MP3-Player.

Auf diesem Player waren sechs Beispiellieder schon drauf. Die konnte ich mir auf meinen Laptop runterziehen.

Dann versuchte ich, Lieder reinzukopieren. Zwar funktionierte das, und sie wurden mir auch im Windows Explorer angezeigt, aber der MP3-Player zeigte sie nicht an und spielte sie nicht ab.

Dann habe ich mir das näher angeschaut: Das funktioniert nur so, indem im Ordner "Music" des MP3-Players für jede Band ein eigener Ordner erstellt und in diesem für jedes Album ein weiterer Ordner erstellt werden muß, und dort müssen die Musikdateien rein. Leider läßt sich mit dem Windows Explorer kein Ordner am MP3-Player anlegen, der Menüpunkt "Neuer Ordner" erscheint einfach nicht. Also mußte ich diese Ordnerstruktur auf meinem PC (machte ich auf D:\Daten) anlegen und das dann in den MP3-Player reinkopieren. (Mit dem Windows Media Player ging es gar nicht.) Dann hatte ich die Lieder zwar am MP3-Player, aber es stand immer "Unbekannter Interpret" und die Reihenfolge der Titel stimmte nicht - er spielte nicht die Alben der Reihe nach, sondern zuerst alle Titel 1 aller Alben aller Bands, dann Titel 2 aller Alben aller Bands und so weiter.

Dann wollte ich die am PC angelegte Ordnerstruktur mit den Musikdateien drinnen endgültig löschen, vertippe mich und lösche die ganze Partition endgültig. Also zu einer Computerfirma, Datenrechnung machen.

Inzwischen hat sich ein Bekannter meinen SansaClip+ auf seinem Macintosh-Notebook angeschaut. Ergebnis: Ihm werden gar keine Musikdateien angezeigt, der Ordner "Music" ist leer (0 Dateien, 0 Ordner, 0 Bytes). Dann meinte er, mein MP3-Player müsse formatiert werden - er hat ihn gesichert, dann mit dem Mac auf FAT32 formatiert und dann die Daten wieder zurückgeschrieben. Jetzt werden ihm die Musikdateien auf seinem Mac angezeigt.

Ich bekomme meinen PC-Laptop wieder von der Reparatur zurück - Datenrettung erfolgreich. Jedoch werden jetzt MIR die Dateien auf dem MP3-Player nicht mehr angezeigt. (Das Problem, das mein Bekannter auf seinem Macintosh hatte, habe ich jetzt auf meinem PC.)

Zu meiner Hardware:

MP3-Player sansa SanDisk+ 8GB

HP Pavilion dv7 Notebook PC 5,8 Windows-Leistungsindex Prozessor: AMD A6-3410MX APU with Radeon(tm) HD Graphics 1,60 GHz Installierter Arbeitsspeicher: 8,00 GB (7,48 GB verwendbar) Systemtypk: 64 Bit-Betriebssystem Betriebssystem: Windows 7 Home Premium & Service Pack 1

Mir fällt auch auf, wie der MP3-Player angezeigt wird:

Erstens: Im Windows-Explorer erscheint er nach dem letzten Laufwerk, aber ohne Laufwerksbuchstabe mit komischem Symbol und dem Namen "Sansa Clip+ 8GB". Darinnen gibt es ein Gerät (!) mit dem Namen "Internal Memory", das in den Eigenschaften wie eine Festplatte ausschaut. Und dort drinnen ist erst die Ordnerstruktur (5 Ordner, einer davon heißt "Music").

Zweitens: Im Geräte-Manager steht der "Sansa Clip+ 8GB" unter "Tragbare Geräte". Die dortigen Eigenschaften bieten die Reiter "Allgemein", "Treiber", Details" und "Energieverwaltung". Er hat Windows-Standardtreiber drinnen. (Beim MP3-Player wurden keine Treiber mitgeliefert.) Die Funktion "Treiber aktualisieren" bringt nur folgende Meldung: "Die optimale Treibersoftware für das Gerät ist bereits installiert."

Weiß jemand, wie dieses Problem (Ordner werden nicht gefunden) gelöst werden kann?

Gerhard

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