… ach ja, und noch was: Ich persönlich kenne Tanzlehrerinnen und Tanzlehrer, die mit 80, 90 Jahren noch auf der Tanzfläche stehen und unterrichten. Nicht weil sie müssen, sondern weil sie noch fit sind und es ihnen Freude macht. Natürlich nicht mehr Vollzeit und natürlich auch nicht mehr Hip-Hop oder dergleichen.

Aber das ist in anderen Berufen ja auch nicht anders. Der in die Jahre gekommenen Dachdeckermeister geht dann womöglich auch nicht mehr aufs Dach, sondern lässt das einen jüngeren Mitarbeiter macher, während er selbst die ganze Administration im Büro abwickelt und sich z. B. um die Neukundengewinnung kümmert.

Warum sollte also ein älterer Tanzlehrer nicht mehr in seinem sehr vielschichtigen Beruf weiter arbeiten können…?


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Es ist immer wieder erstaunlich, wer sich alles berufen fühlt, hier zu
antworten, obwohl aus der Antwort allenfalls halbgares Wissen zu erkennen ist.

So geistern Horrorgeschichten durchs Netz, man könne vom Tanzlehrerberuf nicht leben und in diesem schon gar keine Karriere machen. Stattdessen verzeichnet allein der Allgemeine Deutsche Tanzlehrerverband (ADTV) aktuell über 2.800 Mitglieder, davon rund 800 Tanzschulinhaber und gut 500 Auszubildende. Gut (und vor allem vielseitig) ausgebildete Tanzlehrer sind rar und werden händeringend gesucht. Vor den beschriebenen Horrorszenarien ist also nichts wahr!

Leider begegnen Tanzlehrer auch heute noch zahlreichen Vorurteilen, die
irgendwo im Nebulösen zwischen Gauklern und fahrendem Volk angesiedelt sind. Nach der Auskunft, man sei hauptberuflicher Tanzlehrer, lautet die
anschließende Frage nicht selten: „Und was machen Sie sonst, um zu überleben?“ Dabei ist das ein Beruf – und das wissen viele eben nicht –, der (insbesondere bei selbstständiger Ausführung) weit über eine übliche 40-Stunden-Woche hinausgehen.

Ein anderer Grund für die abwertende Einschätzung ist womöglich auch, dass der Tanzlehrerberuf kein staatlich anerkannter ist. D. h. jeder kann sich im Prinzip ohne irgendeine Qualifikation Tanzlehrer nennen, ohne irgendeine Restriktion von irgendeiner Behörde befürchten zu müssen. Gleichwohl existierten in Deutschland reguläre Ausbildungsgänge zum
Gesellschaftstanzlehrer in Form einer dualen Vollzeitausbildung. Hierzu bieten zwei Tanzlehrer-Berufsverbände in Deutschland (ADTV und BDT) sowie eine Privatorganisation (DTHO) interne Ausbildungen an. So umfasst z. B. die Berufsausbildung im ADTV eine praktische, tänzerische, fachlich-theoretische und überfachliche Ausbildung, die sich am Berufsbildungsgesetz orientiert. Dies bedeutet zugleich, dass man nicht mehr – wie früher üblich – ein „Lehrgeld“ bezahlen muss, sondern dass die Ausbildungskosten von der beschäftigenden Tanzschule getragen wird und der/die Auszubildende eine Monatsvergütung erhält (also wie bei jeder anderen Lehre in einem anerkannten Ausbildungsberuf). Diese Monatsvergütung steigert sich üblicherweise mit zunehmender Ausbildungsdauer.

Die ADTV-Berufsausbildung geht über drei Jahre (Zwischenprüfungen nach dem 1. und 2., Abschlussprüfung nach dem 3. Jahr), ist qualitativ hochwertig und gilt als eine der besten in der Welt. Bestandteil dieser Ausbildung ist auch, dass man zwei Pflichtfächer eigener Wahl außerhalb von Standard und Latein belegen muss. Hier gibt es zahlreichen Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten (z.B. Spezialist in Kindertanz, Videoclip, Stepp, Tango Argentino, Hip-Hop, Salsa, West Coast Swing usw.).

Eingangsvoraussetzung für die Aufnahme der Tanzlehrerausbildung ist auf
jeden Fall immer eine abgeschlossene Schulausbildung – je höher, umso besser! Insofern ist man mit einem Realschulabschluss schon ganz gut dabei, mit einem Abitur dürften die Chancen noch höher sein. Entscheidend ist aber, wie das der Inhaber der Tanzschule bewertet, bei dem man sich um einen Ausbildungsplatz bewirbt und wie man sich dabei halt selbst „verkauft“. Schon aus eigenem Interesse sollte man Wert darauf legen, dass man seinen späteren Kunden (und das könnten ja auch Akademiker sein…) auf Augenhöhe begegnen sowie diese angemessen unterrichten und auch unterhalten kann. Wie in jedem anderen Beruf gilt auch hier, dass man auf Dauer kaum wirtschaftlich erfolgreich sein dürfte, wenn man seinen Kunden als „Allgemeinbildungs-Dumpfbacke“ gegenübertritt.

Nach erfolgreichem Abschluss sollte man dann zunächst einige Jahre als (angestellter) Tanzlehrer arbeiten, um reichlich Praxiserfahrung zu sammeln. Danach stehen einem weitere Qualifikationsmöglichkeiten (bis hin zum Ausbildungslehrer = hoch qualifizierter Tanzlehrer, der wiederum Tanzlehrer ausbildet) offen. Und schließlich hat man auch noch die Option, Tanzschulunternehmer zu werden, indem man eine Tanzschule eröffnet oder eine bestehende übernimmt. Und für den betriebswirtschaftlichen Teil gibt es inzwischen auch noch eine zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeit zum »IHK-geprüften Fachwirt für Tanzschulen«.

Die höchst mögliche Qualifikation ist nie schädlich! Unter ADTV-Tanzlehrern, die aus Begeisterung und Liebe in diesem Beruf tätig sind, gibt es auch eine ganze Reihe von Studierten, die zuvor ihre Abschlüsse z. B. als Juristen Ärzte, Betriebswirtschaftler, Musiker oder Naturwissenschaftler gemacht haben.

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Die Ausbildungsordnung zur Berufsausbildung zum ADTV-Tanzlehrer setzt grundsätzlich die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus.

Es gibt aber eine Überbrückungslösung für unter 18-Jährige, bei der eine ADTV-Tanzschule, in der ein Tanzlehrer eine praktische Ausbildungsberechtigung besitzt, mit den Eltern des Jugendlichen bis zum erforderlichen Eintrittsalter einen Vollzeitpraktikantenvertrag auf privatrechtlicher Basis abschließen kann.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Anrechnung der Praktikantenzeit in der nachfolgenden, regulären Ausbildung möglich. Zu beachten sind aber auf jeden Fall die Regelungen zur (Berufs-)Schulpflicht sowie das Jugendschutz- und das Jugendarbeits­schutz­gesetz.

Infos in der ADTV-Geschäftsstelle in Hamburg unter (0 40) 50 02 09­–0.

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Die Absicht ist ehrenhaft, aber ohne fundierte Ausbildung würde ich persönlich keine Kindertanzgruppe leiten!

Allein schon der Aspekt, dass sich ein Kind eventuell mal – aus welchen Gründen auch immer – verletzt und ich dann als verantwortliche Person haftbar sein könnte, gäbe mir zu denken. Denn die Versicherung, vorausgesetzt es gibt überhaupt eine, würde anschließend ganz sicher die Frage nach der Qualifikation stellen.

Dann kommt hinzu, dass man gerade bei Kindern in körperlicher Hinsicht – auch beim Tanzen – extrem viel falsch machen kann, da sie sich noch in der Entwicklung befinden.

Man sollte also mithilfe einer Ausbildung erfahren haben, worauf man beim Tanzen mit Kindern achten muss. Der Allgemeine Deutsche Tanzlehrerverband (ADTV) bietet eine kostenpflichtige Kindertanzlehrerausbildung an, die unabhängig von der Geselschaftstanzlehrerausbildung ist.

Voraussetzungen sind: Mindestalter 18 Jahre und Anmeldung über eine ADTV-Tanzschule. Die Ausbildung erstreckt sich insgesamt über etwa ein Jahr mit mehreren Wochen-Blockseminaren.

Infos über: http://adtv-akademie.de/

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Der Tanzlehrerberuf ist eine äußerst abwechslungsreiche Tätigkeit, auf die man z. B. in der dreijährigen (verbandsinternen) ADTV-Ausbildung sehr gut vorbereitet wird. Im Gesellschaftstanzbereich zählt sie zu den besten in der Welt. Wobei unter Gesellschaftstanz nicht nur die "klassichen" zehn Gesellschaftstänze verstanden werden, sondern ebenso die ganzen Spezialbereiche wie z. B. HipHop, Salsa, Discofox, Stepp, Tango Argentino, Kindertanz usw. Daher gehört es zu einer Tanzlehrerausbildung im ADTV inzwischen auch immer mit dazu, dass man neben Standard/Latein zwei Fächer aus den genannten Spezialgebieten belegen muss.

Auch wenn der Tanzlehrerberuf kein staatlich anerkannter ist, richtet sich die Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, d. h. die ausbildende Tanzschule übernimmt die Ausbildungskosten und zahlt eine Ausbildungsvergütung. Da es keine gewerkschaftliche Organisation gibt, ist der Verdienst individuelle Verhandlungssache zwischen Tanschulinhaber und Auszubildendem (das gilt auch für die Zeit nach erfolgreicher Ausbildung). Wie in allen anderen Berufen hängt es aber ganz wesentlich von der eigenen Qualifikation ab, was ich letztlich als Tanzlehrer verdiene.

Nach erfolgreichem Abschluss sollte man dann zunächst einige Jahre als (angestellter) Tanzlehrer arbeiten, um reichlich Praxiserfahrung zu sammeln. Danach stehen einem weitere Qualifikationsmöglichkeiten zum Tanzsporttrainer oder sogar zum Ausbildungslehrer (dann bildet man selbst Tanzlehrer aus) offen. Und schließlich hat man auch noch die Option, Tanzschulunternehmer zu werden, indem man eine neu Tanzschule eröffnet oder eine bestehende übernimmt.

Einen Info-Einstieg in die ADTV-Ausbildung findest man – wie bereits in der ersten Antwort auf die Frage angegeben – unter adtv-akademie.de. Der auf der Startseite genannte Leiter der Tanzlehrer-Akademie (Link unten auf der Seite) steht zu den genannten Sprechzeiten auch für ein persönliches Telefonat zur Verfügung und gibt gerne weitere Auskunft.

In Bayern gibt es eine ganze Reihe von dem ADTV angeschlossenen Tanzschulen (z. B. Augsburg, München, Nürnberg), die Ausbildungsplätze anbieten. Darüber hinaus bieten einige Tanzschulen im Vorfeld zur Ausbildung sogar Praktika an, um den Beruf noch besser kennenlernen zu können.

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Alsooo…

Der Tanzlehrerberuf ist in Deutschland kein staatlich anerkannter, d. h. jeder kann sich ohne entsprechende Qualifikation Tanzlehrer nennen bzw. eine Tanzschule eröffnen.

Das scheint auch bei dem angesprochenen "bekannten" Tänzer der Fall zu sein, der mutmaßlich auf eine Karriere als Amateur- und/oder Profitänzer zurückblicken kann und nun daraus seinen Beruf gemacht hat. Da er aber – das nehme ich mal aufgrund der Darstellung in der Frage an – offenbar keine diesbezügliche Tanz

lehrer

ausbildung absolviert hat, kann er weder im ADTV noch im BDT Mitglied sein. Denn diese beiden Tanzlehrer-Berufsverbände setzen eine dreijährige, verbandsinterne Ausbildung als Zugangsvoraussetzung für die Voll-Mitgliedschaft voraus.

Fraglich ist, ob es – auch als ehemaliger (womöglich sehr erfolgreicher) Tänzer – sinnvoll ist, sich ohne entsprechende Ausbildung selbstständig zu machen. Denn als Tänzer erfolgreich gewesen zu sein, bedeutet nicht zwangsläufig, dass man auch ein guter

Lehrer

ist. So gibt es leider reichlich Beispiele, bei denen ehemalige (gute) Tänzer (Tanzsportler) als Tanzschulunternehmer fulminant gescheitert sind.

Auch wenn der Tanzlehrerberuf von Jedermann ohne jegliche Qualifikation ausgeübt werden kann, gilt hier (wie in jedem anderen Beruf) der Grundsatz, dass eine solide Ausbildung die Basis für einen späteren beruflichen Erfolg bildet. Insoweit ist der Ansatz absolut richtig, sich in einer ADTV- oder BDT-Tanzschule (daneben gibt es auch noch die Privatorganisation DTHO) um einen Ausbildungsplatz zu bewerben. Bei dieser Ausbildung handelt es sich um eine duale Vollzeitausbildung.

So umfasst z. B. die Berufsausbildung im ADTV eine praktische, tänzerische, fachlich-theoretische und überfachliche Ausbildung, die sich am Berufsbildungsgesetz orientiert. Dies bedeutet zugleich, dass man nicht mehr – wie früher in üblich – ein „Lehrgeld“ bezahlen muss, sondern dass die Ausbildungskosten von der eine(n) Auszubildende(n) beschäftigenden Tanzschule getragen wird und der/die Auszubildende eine Monatsvergütung erhält (also wie bei jeder anderen Lehre in einem anerkannten Ausbildungsberuf). Diese Monatsvergütung steigert sich üblicherweise mit zunehmender Ausbildungsdauer.

Die ADTV-Berufsausbildung geht über drei Jahre (Zwischenprüfungen nach dem 1. und 2., Abschlussprüfung nach dem 3. Jahr), ist qualitativ hochwertig und gilt als eine der besten in der Welt. Bestandteil dieser Ausbildung ist auch, dass man zwei Pflichtfächer eigener Wahl außerhalb von Gesellschaftstanz (Standard/Latein) belegen muss. Die Kindertanz-Ausbildung ist dabei eine von zahlreichen Möglichkeiten (z. B. Videoclip, Stepp, Tango Argentino, HipHop, Salsa usw.).

Der Deutsche Tanzsportverband (DTV) bietet keine Tanzlehrerausbildung sondern Übungsleiter- bzw. Tanz(sport)trainer-Ausbildungen an, an deren erfolgreichem Ende eine DOSB-Lizenz vergeben wird.

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Tja, Richard und Karen Carpenter… Schade, dass Karen schon so lange tot ist, sie hatte den Sonnenschein in der Stimme!

Kajjo hat in vielen Punkten Recht: Vom musikalischen Charakter würde am ehesten Slowfox passen (Rumba geht von der Charakteristik und Rhythmik gar nicht), aber das Tempo ist mit 23 Takten pro Minute (92 Schläge/Beats pro Minute) deutlich zu niedrig.

Früher wurde der Slowfox mit einem Tempo von 28 TpM (112 BpM) angegeben. Da der aber umso schwieriger zu tanzen ist, je langsamer er ist, wird heutzutage lieber ein Tempo ≥ 30 TpM/120 BpM gewählt. Das ist schon von den 23 TpM von »Close to you« weit entfernt.

Bleibt also – und den hat Kajjo leider ausgelassen – der gute, alte Blues in der Tanzzschulversion. Mit Pendelschritt (seit – tap), Promenade/Gegenpromenade, Damen-Dreischritt-Solodrehung etc. etc.

Und bei der Musik macht das sogar noch richtig Spaß!


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Hallo Rasberry,

interessante Frage, auf die ich selbst zunächst auch keine Antwort wusste. Ich habe deshalb mal im Allgemeinen Deutschen Tanzlehrer-Verband (ADTV) nachgefragt, der traditionell gute Kontakte zu japanischen (Gesellschafts-)Tanzlehrern hat.

Das hat jetzt zwar ebenfalls keine konkrete Auskunft ergeben, aber zumindest einen Ansatz, den ich weiterverfolgt habe: Da in Düsseldorf (also sozusagen "direkt vor der Haustür") die größte japanische Community Deutschlands zu Hause ist, lag es nun nahe, sich beim dort ansässigen Generalkonsulat (Immermannstr. 45, 40210 Düsseldorf, Tel.: 0211-164820) mal auf der Internetseite (http://www.dus.emb-japan.go.jp/profile/deutsch/veranstaltungen/veranst_nrw.htm) zu orientieren.

Und siehe da, es gibt etwas auf der Internetseite, was der Vorstellung entsprechen könnte und beginnt zudem auch noch am kommenden Wochenende:

05./06. Oktober (Sa/So), 08./09. Oktober (Di/Mi), 13. Oktober (So): Herbstkurs (Kurs 205-H) : Beginn Herbstkurs Japanischer Tanz (Nihon Buyô) mit Tomokinu HANAYAGI (Kinuyo WATANABE) vier Gruppen: Dreijährige, Schüler, Erwachsene und Natori Gebühr je Kurs: Dreijährige: Euro 75.-, Schüler: Euro 80,- / Erwachsene: Euro 130.- / Natori: Euro 200.- Bei zwei Teilnehmern pro Familie Preisnachlass: Euro 5.- pro Person nähere Informationen im Veranstaltungskalender des EKo-Hauses der Japanischen Kultur Veranstalter und Veranstaltungsort: EKO-Haus der Japanischen Kultur e.V., Brüggener Weg 6, 40547 Düsseldorf, Tel.: 0211/57 79 18-0, Fax: 0211/57 79 18-219

Also: Nix wie hin und viel Freude beim japanischen Tanz!

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Hallo »lovelycake«,

zunächst einmal Glückwunsch zu Deinem Berufswunsch und auch zu der Entscheidung, eine Ausbildung beim ADTV zu absolvieren.

Der Tanzlehrerberuf ist eine äußerst abwechslungsreiche Tätigkeit, auf die man in der dreijährigen ADTV-Ausbildung sehr gut vorbereitet wird. Im Gesellschaftstanzbereich zählt sie zu den besten in der Welt. Wobei unter Gesellschaftstanz nicht nur die "klassichen" zehn Gesellschaftstänze verstanden werden, sondern ebenso die ganzen Spezialbereiche wie z. B. HipHop, Salsa, Discofox, Stepp, Tango Argentino, Kindertanz usw. Daher gehört es zu einer Tanzlehrerausbildung im ADTV inzwischen auch immer mit dazu, dass man neben Standard/Latein zwei Fächer aus den genannten Spezialgebieten belegen muss.

Auch wenn der Tanzlehrerberuf kein staatlich anerkannter ist, richtet sich die Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, d. h. die ausbildende Tanzschule übernimmt die Ausbildungskosten und zahlt eine Ausbildungsvergütung. Da es keine gewerkschaftliche Organisation gibt, ist der Verdienst individuelle Verhandlungssache zwischen Tanschulinhaber und Auszubildendem (das gilt auch für die Zeit nach erfolgreicher Ausbildung). Wie in allen anderen Berufen hängt es aber ganz wesentlich von der eigenen Qualifikation ab, was ich letztlich als Tanzlehrer verdiene.

Nach erfolgreichem Abschluss sollte man dann zunächst einige Jahre als (angestellter) Tanzlehrer arbeiten, um reichlich Praxiserfahrung zu sammeln. Danach stehen einem weitere Qualifikationsmöglichkeiten zum Tanzsporttrainer oder sogar zum Ausbildungslehrer (dann bildet man selbst Tanzlehrer aus) offen. Und schließlich hat man auch noch die Option, Tanzschulunternehmer zu werden, indem man eine neu Tanzschule eröffnet oder eine bestehende übernimmt.

Einen Info-Einstieg in die ADTV-Ausbildung findest Du unter adtv-akademie.de. Der auf der Startseite genannte Leiter der Tanzlehrer-Akademie (Link unten auf der Seite) steht zu den genannten Sprechzeiten auch für ein persönliches Telefonat zur Verfügung und gibt gerne weitere Auskunft. Darüber hinaus würde ich in der eigenen Tanzschule mal nach einem Praktikum fragen, um den Beruf im Vorfeld noch besser kennenzulernen.

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Hallo Kimala,

ob einem Bücher, Musik oder (wie in diesem Fall) DVDs inhaltlich gefallen, ist letztlich individuelle Geschmackssache. Die Einen können damit was anfangen, die Anderen nicht. Manche können mit DVDs gut lernen, andere wiederum überhaupt nicht.

»Get the dance« ist nach meinem Kenntnisstand eine sehr beliebte DVD-Serie des ADTV-Tanzlehrers und ZDF-Fernsehgarten Warm-uppers Markus Schöffl aus Limburg, die schon aufgrund der hohen Verkaufszahlen mit goldenen und platinen "Schallplatten" ausgezeichnet wurde. Aber das allein will ja noch nichts heißen, denn nicht jeder liest z. B. jedes Buch, das auf der Spiegel-Bestenliste steht.

Ob »Get the dance« einem selbst liegt, kann man am besten beurteilen, wenn man sich diverse Ausschnitte zu einzelnen Tänzen auf YouTube anschaut. Da sind jede Menge Clips aus dieser DVD-Serie eingestellt. Einfach mal googeln.

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»Da F.U.N.K.« ist – wie die eigene Homepage vermuten lässt – wohl eine Tanz-Marketing-Firma, die die Nutzung der Marke »Da F.U.N.K.« an Lizenz- oder Frenchise-Nehmerbundesweit vergibt. Offenkundig nutzen diese Möglichkeit vor allem Fitness-Studios.

Was die Qualität des Tanzunterrichts angeht, kann man von der optisch ansprechenden »Da F.U.N.K.«-Internetseite ganz sicher keine Rückschlüsse ziehen. Da hilft nur der Besuch in dem »Da F.U.N.K.« angeschlossenen Studio vor Ort mit einem Probetraining, das kostenlos angeboten wird.

Ich selbst bevorzuge grundsätzlich Dienstleistungen, die von Profis angeboten werden, also Leuten, die ihr Fach richtig gelernt haben. Für Fitness gehe ich in ein qualifiziertes Studio, fürs Tanzenlernen suche ich eine Tanzschule mit ausgebildeten Tanzlehrern auf...

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Zunächst zur Ausgangsfrage: Eine staatlich anerkannte Ausbildung zum (Gesellschafts-)Tanzlehrer gibt es heute in Deutschland nicht. Die gab es während der Nazi-Zeit (ebenfalls später in der DDR) und das ist auch der Grund, weshalb die Tanzlehrer nach dem 2. Weltkrieg eine staatliche Bindung gescheut haben.

Die beiden Tanzlehrervereinigungen ADTV und BDT bieten interne Ausbildungen an. So umfasst z. B. die Berufsausbildung im ADTV eine praktische, tänzerische, fachlich-theoretische und überfachliche Ausbildung, die sich am Berufsbildungsgesetz orientiert. Sie geht über drei Jahre (Zwischenprüfungen nach dem 1. und 2., Abschlussprüfung nach dem 3. Jahr), ist qualitativ hochwertig und gilt als eine der besten in der Welt. Infos dazu unter: http://adtv-akademie.de/ -> Berufsausbildung -> ADTV-Tanzlehrer

Zu den Kosten: Die vorherigen Aussagen zu den Kosten sind unzutreffend und stammen aus dem vorangegangenen Jahrhundert. Heutzutage bekommt jeder Tanzlehrer-Azubi eine Ausbildungsvergütung wie jeder andere Auszubildende auch. Die Ausbildungskosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Alles andere wäre illegal.

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