Auf Grund der Verordnung über die Polizeiverordnungen der Reichsminister vom 14. November 1938 und der Verordnung über das Rechtsetzungsrecht im Protektorat Böhmen und Mähren vom 7. Juni 1939 wird im Einvernehmen mit dem Reichsprotektor in Böhmen und Mähren verordnet:§ 1
(1) Juden, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, ist es verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne einen Judenstern zu zeigen.
(2) Der Judenstern besteht aus einem handtellergroßen, schwarz ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit der schwarzen Aufschrift "Jude". Er ist sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks fest aufgenäht zu tragen
Was war laut Hitler (wahrscheinlich) der Sinn, dass man das sechste Lebensjahr festlegt?