Vom Aktienhandel bzw.von Aktien habe ich überhaupt keine Ahnung, obwohl mein Wertpapierdepot recht ansehnlich ist.
Liebe ist vergänglich. Man kann davon nicht seinen Lebensunterhalt bestreiten.
Mit einem sehr niedrigen Einkommen sollte man lieber auf eigene Kinder ver-zichten.
Ganz klassisch Spargel und Schinken
Vor etwa zwei Wochen, ich hatte drei Personen, die mir in einer schwierigen Zeit helfen, in einem Restaurant zum Essen eingeladen.
Ungefähr alle vierbis sechs Wochen lade ich jemanden ein, gebe ich etwas aus.
Was soll denn abstoßend daran sein, dass Frauen auch im sexuellen Bereich ihre Er-fahrungen sammeln?
Ganz einfach: 700.000/12 bzw. 700.000/13.
Solange Du keine weiteren Sicherheiten oder Einkünfte hast, wird das wohl nichts werden mit einem Dispoktedit.
Ja , es ist ziemlich unangenehm bis schmerzhaft. Darum mache ich es auch seit Jahrzehnten nicht mehr.
Ich mag ja sonst was sein, aber ich ganz bestimmt nicht der Mittelpunkt, ich möch-te es ganz bestimmt nicht werden.
Zwar kann man mich als wohlhabend be-zeichnen, aber ich lasse es nicht 'raus-hängen: Ich trage weder Markenklamot-ten noch lebe ich in einer riesigen Villa, ich fahre kein Luxusschlitten, ich trage keinen Schmuck noch gehe in Nobelrestaurants etc.
Der Kapitalmus mag fehlerhaft sein, aber der Sozialismus ist noch weitaus fehler-hafter.
Gar keine eigenen Kinder, denn ich habe keinen passenden Mann kennen gelernt, bin alleinstehend.
Ich bin alleinstehend und genieße meine Ruhe, nur meine Katze leistet mir Gesell-schaft. Ich mag keine Massenveranstal-tungen, auf denen man ktampfaetig fröh-lich sein soll und sich betrinkt bis zum Umfallen.
Ich bin beides: hässlich und bei manchen unbeliebt!
Frage doch mal Verwandte, Bekannte
Ich halte mich lieber im.Hhintergrund.
Ich bin Jahrgang 1958. Damals war es noch üblich. Meine Eltern und Großeltern waren autoritär und in einigen Sachen sehr konservativ.
Ich bin bestenfalls Durchschnitt.
Einen Anwalt brauchte ich nicht.
Vor über vierzig Jahren hatte ich heftige Meinungsverschiedenheiten mit meinen damaligen Arbeitgeber. Ich wandte mich an die Öffentliche Rechtauskunft, dort konnte und kann man sich gegen eine recht geringe Gebühr rechtsverbindlich beraten lassen. Ich geriet an einen Rich-ter, der am Arbeitsgericht tätig war. Er unterhielt sich telefonisch sehr bestimmt und eindringlich mit meinem Ex-Chef. Die Angelegnnheit war danach erledigt.