man kann alles reparieren

die frage ist, ob es lohnt

150€ geräte kann man besser wegwerfen

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strafrechtlich ist es wohl ok

zivilrechtlich bist du aber haftbar für dein wasser

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ja, hast du

bis 23.59 uhr

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nein, weil das sehr wenige menschen so tun

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ja, du änderst ja deinen vertrag

da müssen beide zustimmen

und wenn sie dir nur x anbieten, musst du x nehmen oder deinen alten vertrag behalten

du hast doch keinen anspruch, deine vertragsmodalitäten frei zu bestimmen

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auf seiner seite ist einfach nicht so viel, wie auf deiner

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nein, weder noch

2 komplette mieten müssen fehlen und dann ist das immer noch so lala

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den gewinn deiner letzten 3 jahre wollen sie sehen

du kannst nicht mit umsatzsteigerungen argumentieren

deine gewinne müssen den kredit JETZT hergeben


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spielt wow auf einem privatserver^^

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Was geschieht im Zuge einer Anklage gegen mich?

Hallo, ich habe auf Grund von mehreren Komplikationen / Problematiken / etc. mit UnityMedia von deren Seite recht teure Hardware als "Entschädigung" überlassen bekommen, da die Komplikationen von Unity verschuldet waren. Da für mich nicht brauchbar, habe ich die Hardware (Wert bei Unity 299 EUR) für 90 EUR originalverpackt verkauft. Etwa 2 Monate später reklamierte der Käufer das Gerät sei nicht anschließbar und er habe von der Servicehotline die Aussage erhalten, das Gerät liefe noch auf mich und sei für Dritte nicht nutzbar. Ich wendete mich an UnityMedia, die mir ein Schreiben schickten, sich entschuldigten und das Gerät rückwirkend freigaben. Das sagte ich dem Käufer. Etwa 3 Wochen später stand dieser vor meiner Tür, und wollte sein Geld zurück, da es immer noch nicht ginge und Unity wieder sagte das Gerät liefe auf mich und ich hätte es nicht verkaufen dürfen. Rücknahme sowie Garantie im Provatverkauf sind ausgeschlossen, und da ich das Gerät ovp verkaufte, wollte ich es nicht zurücknehmen (hätte zwischenzeitlich ja einen Defekt bekommen können, war schließlich ca. 3 Monate in den Händen des Käufers).

Ich habe angeboten, mich nochmals an UnityMedia zu wenden, etc. Wollte der Käufer alles nicht hören und sagte mir, es würde mich nun anzeigen wegen Betrugs da ich ein funktionierendes Gerät verkauft hätte, welches jedoch defekt sei (was es nicht ist, es wird nur von UnityMedia nicht freigegeben zur Nutzung) - bei der Polizei und Ebay Kleinanzeigen.

Falls die Anzeige wirklich gestellt wird, habe ich etwas zu befürchten, obwohl es sich in meinen Augen um eine solche "Geringfügigkeit" wie 90 EUR handelt und obwohl ich ein Schreiben von UnityMedia habe, welches belegt, dass ich nach bestem Wissen gehandelt habe ?

Vielen Dank für die Hilfe!

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nein, das strafrechtliche wird fallen gelassen, da ist kein aktiver vorsatz deiner seite, zu betrügen

zivilrechtlich wirst du allerdings das gerät zurücknehmen müssen und dem käufer seine unkosten ersetzen

also sag ihm gleich, dass du ihm das geld zurück gibst, dann vermeidest du komplikationen

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ja

schule ist eh immer besser als alles andere

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1. ja, richtig, weil du auch die leistung konsumiert hast, den versicherungsschutz

wäre genau so, als wenn du einen apfel tauschen wolltest, den du gegessen hast

die ware ist weg und verbraucht, du hattest schutz

2. weiß ich nicht^^

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